Gleiche Chancen für Frauen und Männer

Bericht zur Gleichstellung Gleiche Chancen für Frauen und Männer

Der Bundesregierung ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein wichtiges Anliegen. Seit 2011 wurden viele Maßnahmen umgesetzt, die gleiche Chancen für Frauen und Männer ermöglichen sollen. Das zeigt der zweite Gleichstellungsbericht, den das Kabinett beschlossen hat.

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Vater bei der Arbeit an seinem Laptop, im Hintergrund spielen seine zwei Kinder.

Die Telearbeit ermöglicht Männern und Frauen gleichermaßen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.

Foto: Jennifer Braun

Die meisten jungen Frauen und Männer wollen heute sowohl den eigenen Lebensunterhalt sichern als auch Zeit für die Familie haben. Sie wollen sich gegenseitig bei der beruflichen Entwicklung unterstützen, sich die Sorgearbeit teilen und das Familienleben gemeinsam gestalten.

Das geht aus dem zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung mit dem Titel "Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten" hervor. Der Bericht besteht aus zwei Teilen: dem Gutachten einer Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Das Bundeskabinett hat den Bericht nun beschlossen.

Gleichstellung bedeutet die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft. So kann sichergestellt werden, dass Wissen und Erfahrungen von Frauen und Männern gleichermaßen genutzt werden. Beide Geschlechter sollen sich einbringen können, um Fortschritte in allen gesellschaftlichen Fragen zu befördern. Sorgearbeit umfasst alle Tätigkeiten der Pflege, Zuwendung und Versorgung für sich und andere.

"Es gibt immer noch viel zu tun"

"Die Menschen sollen selber entscheiden, wie sie leben wollen. Die Politik muss aber die Rahmenbedingungen dafür schaffen, damit jeder auch wirklich diese Entscheidung für sich treffen kann." Das sagte Bundesfrauenministerin Katarina Barley anlässlich des Kabinettbeschlusses in einem Fernsehinterview. Seit dem ersten Gleichstellungsbericht im Jahr 2011 sei viel passiert: So werde Elterngeld immer mehr auch von Männern in Anspruch genommen. Der Mindestlohn habe vor allem bei der Bezahlung von Frauen einiges bewirkt.

Gleichwohl gebe es immer noch viel zu tun. "Frauen verdienen immer noch weniger als Männer, in den Berufen, die sie wählen", so Barley. Dies betreffe vor allem soziale Berufe. "Ich habe das noch nie verstanden, warum jemand, dem ich mein Kind oder meinen pflegebedürftigen Angehörigen anvertraue, so viel weniger verdient als jemand, dem ich mein Auto oder meine Waschmaschine anvertraue", betonte die Ministerin. Das sei nicht gerecht.

Vorschläge der Sachverständigen

Männer und Frauen sollen jeweils sowohl existenzsichernde Einkommen erzielen und sich beruflich weiterentwickeln, als auch sich um die Familie kümmern können. Damit das gelingt, hat die Sachverständigenkommission Vorschläge entwickelt, wie Erwerbs- und Sorgearbeit künftig gestaltet werden können.

Die Realität sieht heute vielfach noch anders aus. Die Sachverständigenkommission stellt in ihrem Gutachten daher auch einen neuen Indikator vor, der die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern beschreibt. Dieser zeigt, dass Frauen im Durchschnitt täglich über 50 Prozent mehr an unbezahlten Sorgetätigkeiten übernehmen als Männer.

Diese Ungleichheit beruhe zum Teil auf persönlichen Entscheidungen. Aber es gäbe immer noch strukturelle Rahmenbedingungen, die diese Entscheidungen begünstigen, so das Gutachten. Auch die Bundesregierung sieht in dem sogenannten "Gender Care Gap" einen Indikator für die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Maßnahmen der Bundesregierung

In dieser Wahlperiode hat die Bundesregierung grundlegende Weichenstellungen vorgenommen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen und mehr Chancen für alle zu eröffnen. Dabei hat die Bundesregierung auch verschiedene Vorhaben umgesetzt, die Gutachter im ersten Gleichstellungsbericht 2011 empfohlen hatten.

Beispielhaft stehen dafür:

  • das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Frauenquote),
  • das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen,
  • die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns und die Stärkung der Tarifbindung,
  • das Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit,
  • die Neuregelungen zum Mutterschutz,
  • das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sowie die Pflegestärkungsgesetze.

Für die Verwirklichung der Gleichstellung sind aber noch weitere Schritte notwendig. Die Bundesregierung begrüßt daher das Gutachten als wertvolle Analyse, auf dessen Grundlage zukünftige Handlungsoptionen diskutiert werden können.

Die Bundesregierung will auch weiter neue Entfaltungsspielräume für Frauen und Männer schaffen. So soll allen ein Leben mit gesichertem Einkommen, funktionierender Infrastruktur und familiärem und gesellschaftlichem Zusammenhalt ermöglicht werden.