Gesetzentwurf zur Änderung des BND-Gesetzes

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Bundeskanzleramt Gesetzentwurf zur Änderung des BND-Gesetzes

Mit Urteil vom 19. Mai 2020 (1 BvR 2835/17) hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, Teile der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) neu zu regeln. Der hier veröffentlichte Gesetzesentwurf kommt diesen verfassungsgerichtlichen Vorgaben nach, damit der Bundesnachrichtendienst auch zukünftig verfassungskonform seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen kann.

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Mit dem am 16. Dezember 2020 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf (" Regierungsentwurf PDF, 921 KB, nicht barrierefrei ") wird vor allem die Technische Aufklärung des BND neu geregelt und an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet. Zentraler Bestandteil der Gesetzesreform ist darüber hinaus die Schaffung eines neuen Kontrollorgans, dem Unabhängigen Kontrollrat.

Der Gesetzentwurf bildet für die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes ein rechtssicheres Fundament und ermöglicht im Bereich der Technischen Aufklärung eine noch wirksamere Rechtskontrolle.

Der Referentenentwurf, welcher Grundlage der Verbändebeteiligung sowie des Kabinettbeschlusses ist, ist nachstehend ebenfalls verfügbar.

Änderungsbeschluss des Deutschen Bundestages vom 25. März 2021 -Drucksachen 19-26103 und 19-26829 – PDF, 96 KB, nicht barrierefrei

Regierungsentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts PDF, 921 KB, nicht barrierefrei

Referentenentwurf in der Fassung vom 25.11.2020, Grundlage der Stellungnahmen: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts. PDF, 819 KB, nicht barrierefrei

Fragen und Antworten zur BNDG-Novelle PDF, 148 KB, nicht barrierefrei