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Korruption im Gesundheitswesen untergräbt das Vertrauen der Patienten. Eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuchs ist nun in Kraft getreten. Damit wurden Gesetzeslücken geschlossen. Das Gesetz führt die Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung für Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe ein. Im April hatte der Bundestag das Gesetz verabschiedet.