"Wir wollen mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder"

Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder "Wir wollen mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder"

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stärken Grundschulkinder und helfen den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Da der Bedarf an diesen Angeboten noch nicht gedeckt ist, will die Bundesregierung die Länder in den Jahren 2020 und 2021 mit insgesamt zwei Milliarden Euro für den Ganztagsausbau unterstützen.

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Eine Betreuerin schaut mit einem Kind gemeinsam auf ein Blatt Papier.

Grundschüler profitieren von der Ganztagsbetreuung durch indivduelle Unterstützung nach dem Unterricht.

Foto: picture alliance / dpa

"Heute sind wir auf dem Weg zum Rechtsanspruch einen großen Schritt weitergekommen – wir wollen mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern", sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.

Neben der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern profitieren auch die Grundschüler von einer Betreuung außerhalb der Schulzeit: Gute Betreuungs- und Bildungsangebote am Nachmittag unterstützen sie in ihrer persönlichen Entwicklung. Schülerinnen und Schüler können auch über die Unterrichtszeit hinaus individuell gefördert werden.

"Die Talente und Leidenschaften jedes Kindes sollen gefördert werden. Konkret bedeutet das: qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote müssen die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler ermöglichen", betont Bundesbildungsministerin Anja Karliczek.

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass bis 2025 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden soll.

Der Bund unterstützt die Länder beim Ausbau

Trotz des Ausbaus der Betreuungsinfrastruktur in den Ländern ist der Bedarf an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter noch nicht gedeckt.

Deshalb will der Bund die Länder beim Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Jahren 2020 und 2021 mit jeweils einer Milliarde Euro unterstützen. Ziel ist es, den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote im ganzen Bundesgebiet zu fördern. 

Diese Finanzhilfen werden den Ländern über ein sogenanntes Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung eines solchen Sondervermögens hat das Bundeskabinett nun beschlossen.

Sondervermögen des Bundes sind abgesonderte Teile des Bundesvermögens, die ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben des Bundes bestimmt sind und deshalb von dem sonstigen Bundesvermögen getrennt verwaltet werden.