Fördersätze für Meister-BAföG steigen

Bundesrat stimmt zu Fördersätze für Meister-BAföG steigen

Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird ab August 2016 besser unterstützt. Der Bundesrat hat der Gesetzesnovelle für das Meister-BAföG abschließend zugestimmt.

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Werkzeuge und Baumaterialien auf einer Baustelle für ein Eigenheim.

Ein Ziel der Meister-BAföG-Novelle ist, die Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie zu erleichtern.

Foto: picture alliance / Frank May

Nicht nur die Fördersätze, auch die Zuschussanteile werden deutlich erhöht. Die Förderung für die Aufstiegsfortbildung wird familienfreundlicher und für mehr Menschen attraktiv.

Neu: Auch Bachelorabsolventen können "Meister-BAföG" erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen. Die Bundesregierung setzt damit ein starkes Zeichen für die Attraktivität der beruflichen Bildung.
Qualifizierte Meister oder Techniker haben ausgezeichnete Berufs- und Einkommensaussichten. Allein im Handwerk stehen in den kommenden zehn Jahren 200.000 Betriebsnachfolgen an.

Arbeit, Familie und Fortbildung unter einen Hut bringen

Wer eine Aufstiegsfortbildung plant, muss Arbeiten, Familie, Lehrgänge sowie Zeit fürs Lernen und für die Prüfung vereinbaren. Oft sind Freistellungsphasen oder Teilzeitarbeit sowie zusätzliche Kinderbetreuung erforderlich. Lebensunterhalt und Fortbildungskosten müssen finanzierbar sein. Die Bundesregierung will Hemmschwellen abbauen. Deshalb steigen Fördersätze und Zuschussanteile überproportional für Menschen mit Familie und für Alleinerziehende.

Zum 1. August 2016 steigen die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG:
- für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro/Monat
- für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat
- für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro/Monat
- für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat

Die Zuschüsse steigen: für Teilnehmer, Ehegatten und Lebenspartner von 44 auf 50 Prozent, für Kinder auf 55 Prozent. Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Er steigt von 113 auf 130 Euro/Monat.
Die Vermögensfreibeträge steigen um fast 10.000 Euro auf 45.000 Euro pro Teilnehmer; für Ehepartner und Kinder um 300 Euro auf 2.100 Euro.
Die Einkommensfreibeträge steigen ebenfalls: für die Fortbildungsteilnehmer sind ab dem 1. August 2016 290 Euro/Monat frei (bisher 255 Euro).

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden künftig mit maximal 15.000 Euro (bisher 10.226 Euro) gefördert, das "Meisterstück" mit 2.000 Euro (bisher rund 1.500 Euro). Die Zuschussanteile steigen jeweils auf 40 Prozent.
Auch der "Erfolgsbonus" steigt: wer die Abschlussprüfung besteht, dem werden 40 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.

Eine Viertel Milliarde Euro werden Bund und Länder in den kommenden vier Jahren zusätzlich für das "Meister-BAföG" ausgeben. Jährlich können doppelt so viele Fördermittel eingesetzt werden als vor zehn Jahren.

Aufstiegs-BAföG
Das "Meister-BAföG" ist ein attraktives Aufstiegs-BAföG für alle, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System nutzen wollen. Seit sieben Jahren steigt die Zahl der geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer kontinuierlich: 2014 waren es rund 171.000. Die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) tritt zum 1. August 2016 in Kraft.