Landwirte dürfen zusätzliche Flächen nutzen

Hochwasser in Deutschland Landwirte dürfen zusätzliche Flächen nutzen

Die Bundesregierung will Viehhalter unterstützen, denen es nach den diesjährigen starken Regenfällen und dem Hochwasser an Futter für ihre Tiere mangelt. Sie sollen auch ökologische Vorrangflächen zu Futterzwecken nutzen dürfen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung tritt am 22. September 2021 in Kraft.

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Kühe beim Grasen auf der Weide

Wegen der starken Regenfälle und des Hochwassers können Landwirte weniger Futter produzieren.

Foto: Ronny Hartmann

Das Bundeskabinett und der Bundesrat hatten einer Ausnahmereglung zur Nutzung ökologischer Vorrangflächen für Futterzwecke zuvor zugestimmt. Nicht nur die Auswirkungen des Juli-Hochwassers, aber auch aufgrund der dürrebedingten geringeren Ernten in den drei Vorjahren konnten nur wenige Vorräte aufgebaut werden.

Nach einer Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums dürfen nun in Gebieten mit ungünstigen Witterungsbedingungen Zwischenfrüchte und Gründecken auf ökologischen Vorrangflächen zur Gewinnung von Futter und zur Beweidung genutzt werden. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die nur für das Jahr 2021 und für Anfang 2022 gilt.

Die zuständigen Länderbehörden können diese Gebiete nun ausweisen. Die Landwirte können von dieser Möglichkeit unbürokratisch Gebrauch machen. Entsprechende Ausnahmen gab es trockenheitsbedingt auch in den vergangenen drei Jahren.

Beim sogenannten Greening im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU müssen landwirtschaftliche Betriebe fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Sie müssen im Umweltinteresse genutzt werden, zum Beispiel für Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist unter bestimmten Bedingungen aber zulässig, so etwa zum Anbau von Zwischenfrüchten. Zwischenfrüchte werden in den saisonal bedingten Lücken zwischen zwei Hauptkulturen als Gründüngung angebaut.

Weitere Unterstützungsmaßnahmen für Landwirte

Die Bundesregierung hilft schnell und unbürokratisch mit einem Bündel an Maßnahmen: Die beschlossenen Soforthilfen sowie Mittel aus dem Wiederaufbaufond stehen auch zur Beseitigung unmittelbarer Schäden in der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung. Es gibt weiterhin steuerliche Erleichterungen.

Um betroffene Betriebe schnell und unbürokratisch zu unterstützen, bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank Darlehen zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und des Gartenbaus an. In der für die betroffenen Betriebe teils sehr angespannten Liquiditätssituation bietet die Rentenbank zusätzlich Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen an.

Des Weiteren gibt es ein neues Programm „Liquiditätssicherung Unwetter“ der Rentenbank. Landwirte und Winzer können zu einem Zinssatz von 0,01 Prozent auch Ersatzbeschaffungen von Maschinen und Geräten sowie Reparaturen und den Neuaufbau von durch das Hochwasser beschädigter oder zerstörter Gebäude finanzieren. Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat darüber hinaus von der EU-Kommission die Zusage erhalten, dass sie unbürokratisch unterstützen wird. Auch die Auszahlung der EU-Agrarförderungen ist trotz Flächenverlusten in vollem Umfang weiterhin gewährleistet.