Elterngeld bietet noch mehr Freiräume

Fragen und Antworten zur Elterngeld-Reform Elterngeld bietet noch mehr Freiräume

Studien zeigen, dass sich die meisten Eltern mit kleinen Kindern gleichermaßen um Familie und Beruf kümmern wollen. Das Elterngeld unterstützt sie dabei. Um das Angebot noch flexibler zu machen und somit den Wünschen der Eltern entgegenzukommen hat die Bundesregierung das Elterngeld reformiert. Die Regelungen treten zum 1. September 2021 in Kraft. Die neuen Elterngeld-Regeln im Überblick.

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Grafik zum Elterngeld (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Viele Eltern wünschen sich, Beruf und Familienalltag noch flexibler organisieren zu können. Die Elterngeldreform unterstützt sie dabei. 

Die Grafik zeigt auf blauem Grund die Überschrift "Neue Elterngeld- und Elternzeit-Regeln". Darunter steht nebem dem Symbol eines Mannes und einer Frau, die sich an den Händen halten: flexiblerer Partnerschaftsbonus erleichtert Verteilung von Familien- und Arbeitszeiten. Darunter steht neben dem Symbol einer Aktentasche: erhöhte zulässige Arbeitszeit hilft Einkommen und Familienzeit abzusichern. Als dritter Punkt steht neben dem Symbol eines Babys: mehr Unterstützung für Frühgeborene durch zusätzliche Elterngeldmonate.

Foto: Bundesregierung

Welche Neuerungen gibt es beim Elterngeld in Sachen Partnerschaftsbonus?

Den Partnerschaftsbonus erhalten Eltern, wenn beide parallel in Teilzeit arbeiten. Er stärkt die Beteiligung von Vätern am Elterngeld und eine partnerschaftliche Aufteilung bei der Kinderbetreuung. Künftig können Eltern die Bezugsdauer flexibel zwischen zwei und vier Monaten wählen. Bisher galt eine feste Bezugsdauer von vier Monaten. Das heißt: Beide Elternteile mussten mindestens vier Monate parallel in Teilzeit arbeiten. Die Sorge, diese Voraussetzung nicht erfüllen zu können und so möglichen Rückforderungen ausgesetzt zu sein, hielt bislang viele Eltern davon ab, sich für den Bonus zu entscheiden.  

Wie viele Stunden kann ich künftig neben dem Bezug von Elterngeld arbeiten?

Der Stundenkorridor, in dem Eltern neben dem Bezug von Elterngeld arbeiten können, wird auf 24 bis 32 Stunden erweitert (bisher 25 bis 30 Stunden). Eltern können demnach im Schnitt eine Wochenstunde weniger oder auch bis zu zwei Wochenstunden mehr arbeiten als bisher. So haben sie auch während des Bezugs des Partnerschaftsbonus' mehr Spielraum in Bezug auf Lage und Umfang ihrer Arbeitszeit und können auf mögliche betriebliche oder persönliche Belange besser reagieren.

Wie werden Eltern von besonders früh geborenen Kindern unterstützt?

Der Bezug von Elterngeld im Fall von Frühgeburten wird verlängert. Dabei gilt künftig ein Stufenmodell. Demnach verlängert sich der Bezug des Basiselterngeldes

  • um einen auf 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt.
  • um zwei auf 14 Monate, wenn die Geburt mindestens acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin liegt,
  • um drei auf 15 Monate. wenn die Geburt mindestens zwölf Wochen vor dem errechneten Termin liegt 
  • und um vier auf 16 Monate, wenn die Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin liegt.

Bei Eltern, die Elterngeld-Plus beziehen beträgt die Verlängerung demnach zwischen zwei und acht Monaten. Betroffene Eltern haben so mehr Zeit, um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihrer Kinder besser auffangen zu können.

Welche Verbesserungen gibt es beim Elterngeld noch?

Zahlreiche verwaltungsrechtliche Anpassungen und Klarstellungen verschlanken das Gesetz. Sie führen zu Entlastungen beim Antragsprozess und Verbesserungen bei der Bemessung des Elterngeldes für bestimmte Gruppen von Berechtigten. So wird die Situation von Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften verbessert. Denn sie können beantragen, für die Elterngeldbemessung wie Nicht-Selbstständige behandelt zu werden. Auch Eltern, die während des Elterngeldbezugs erwerbstätig sind, werden entlastet, indem sie den Umfang ihrer Arbeitszeit grundsätzlich nur bei Beantragung nachweisen müssen.

Elterngeldstellen können so zügiger entscheiden, und das Elterngeld kann auch besser in digitale Beantragungsverfahren eingebunden werden. Demselben Zweck dient die Einführung einer festen örtlichen Zuständigkeit. Anknüpfungspunkt ist nunmehr der Wohnsitz des Kindes.

Welche Änderungen gibt es beim Elterngeld aufgrund der Corona-Pandemie?

Die Bundesregierung hat - unabhängig von der Elterngeld-Reform - Änderungen beschlossen, um Nachteile für Eltern durch die Corona-Pandemie zu vermeiden. So wurde das Elterngeld wie folgt angepasst:

  • Einkommensersatzleistungen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I werden das Elterngeld nicht reduzieren. Dies betrifft Eltern, die bislang in Teilzeit arbeiten und Elterngeld beziehen.
  • Darüber hinaus können Monate mit geringerem Einkommen von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden. Dies betrifft werdende Eltern, die infolge der Corona-Pandemie Einkommensausfälle haben, etwa weil sie Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Zudem müssen Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten können, den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen.

Wozu dient das Elterngeld und welche Formen gibt es?

Eine Mehrheit der jungen Eltern wollen sich heute beide sowohl Zeit für die Familie als auch für den Beruf nehmen. Der Staat unterstützt sie seit 2007 mit dem Elterngeld, das wegfallendes Erwerbseinkommen ersetzt. Eltern können zwischen Basiselterngeld und Elterngeld-Plus wählen oder beides kombinieren.

  • Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn beide Partner das Kind betreuen. Alleinerziehende können 14 Monate Elterngeld beziehen.
  • Das Elterngeld-Plus gibt es für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Es ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, wird aber doppelt so lange gezahlt - bis zu 28 Monate. Vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate bekommen Eltern, wenn beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.
  • Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am durchschnittlichen Netto-Monatseinkommen, das die Mutter oder der Vater im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt beim Basiselterngeld mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.

Mehr Informationen zum Elterngeld finden Sie beim Bundesfamilienministerium .