Europäer frei wie nie

20 Jahre Schengener Abkommen Europäer frei wie nie

Mehr als eine halbe Milliarde Europäer profitiert heute von offenen Grenzen im Binnenraum. 26 europäische Staaten wenden die Schengen-Regelungen inzwischen vollständig an. Neben der Freizügigkeit stärkt das Abkommen auch die Sicherheit in Europa.

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Der Sommerurlaub steht an und Sie möchten unbedingt in Italien die Mittelmeersonne genießen. Doch statt sich in Rom auf der Spanischen Treppe ein Eis zu gönnen, stehen Sie an der Grenzkontrolle zwischen der Schweiz und Italien. Sie warten ewig, die Sonne brennt und jedes einzelne Auto muss gesondert überprüft und durchgewunken werden. Die wertvolle Urlaubszeit rinnt Ihnen durch die Finger. Sie kennen das. Tun Sie nicht? Dank sei dem Schengener Abkommen.

In 26 Staaten gelten die Schengen Regelungen uneingeschränkt. Darunter sind 22 Mitgliedstaaten der europäischen Union, sowie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. In sechs weiteren EU-Mitgliedstaaten gibt es Ausnahme- und Übergangsregelungen. Neben Irland, Großbritannien und Zypern sind dies die neuesten Mitgliedstaaten Bulgarien, Rumänien und Kroatien.

Freiheit und Sicherheit in Europa

Bereits am 14. Juni 1985 einigten sich Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten auf eine Öffnung der Binnengrenzen. Von historischer Bedeutung ist allerdings vor allem ein Datum fast zehn Jahre später: Der 26. März 1995. An diesem Tag traten die 1985 im luxemburgischen Ort Schengen getroffenen Beschlüsse endgültig in Kraft – und veränderten damit ganz Europa.

Fährt man heute von Deutschland über die Grenzen zu den Nachbarländern, so weist auf den Grenzübertritt in der Regel lediglich noch ein Schild am Rande der Fahrbahn hin. Keine bewaffneten Grenzposten, keine kontrollierenden Blicke mehr, kein unnötiger Zeitverlust. Die Menschen in Europa kommen in diesem Jahr seit genau 20 Jahren in diesen Genuss. In den Genuss sich innerhalb der Binnengrenzen vollkommen frei bewegen zu können.

Einheitliche Kontrollen an den Außengrenzen

Die Freizügigkeit in Europa ist für die Bürgerinnen und Bürger wohl einer der sichtbarsten Vorteile der Gemeinschaft. Um den Missbrauch dieses Rechts einzudämmen, haben sich die Teilnehmer des Schengen-Raumes auf verstärkte Kontrollen an den gemeinsamen Außengrenzen geeinigt. Auch die Asylpolitik und die Erteilung von Visa wurden gemeinschaftlich geregelt.

Die Dublin-Verordnungen regeln, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrages zuständig ist. Es kann nur in einem Mitgliedstaat Asyl beantragt werden. Grundsätzlich ist das Land zuständig, in das der Antragsteller zuerst eingereist ist.

Zur zusätzlichen Sicherung des Schengen-Raumes beschlossen die europäischen Partner auch eine Intensivierung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Das sogenannte Schengener Informationssystem (SIS) liefert den Ermittlungsbehörden dabei ein wichtiges Instrument der Kooperation und ermöglicht die gezielte Strafverfolgung in Europa.