Förderprogramm hilft bei der energetischen Sanierung

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Reform der Gebäudeförderung Förderprogramm hilft bei der energetischen Sanierung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist neu aufgestellt. Ab dem 28. Juli 2022 gelten neue Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Das hilft Hauseigentümern beim Energiesparen. Zudem dient die Reform der Energiesicherheit und dem Klimaschutz.

2 Min. Lesedauer

Haus mit Photovoltaik auf dem Dach und eine Luft-Luft-Wärmepumpe im Garten.

Der Bund fördert den Einbau von Solaranlagen und Wärmepumpen auch bei der energetischen Gebäudesanierung.

Foto: picture alliance/dpa/Maurer

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Reform der Gebäuderförderung vorgelegt. Die enthaltenen Änderungen treten stufenweise ab dem 28. Juli 2022 in Kraft. Ziel der Reform ist es, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren. Es gilt insbesondere alte Häuser und Wohnungen zu sanieren, um Energie zu sparen.

„Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern“, betont der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck. „Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau“, so Habeck weiter.

In den nächsten Jahren stehen 13 bis 14 Milliarden Euro für die energetische Gebäudeförderung bereit. Der Großteil davon ist für Sanierungen vorbehalten, lediglich eine Milliarde Euro für den Neubau. 2022 wurden von Januar bis Juli bereits rund 9,6 Milliarden Euro für die Sanierungsförderung ausgegeben.

Energieeffizientes Bauen bringt mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz

Die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden wird nun ab dem 28. Juli 2022 einfacher, klarer und verlässlicher gestaltet und auf den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz ausgerichtet.

„Beides erhöht die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen“, macht Habeck deutlich. Eine Neuausrichtung der Sanierungsförderung wurde hierzu unerlässlich. In Zukunft wird jeglicher Einbau von gasverbrauchenden Anlagen nicht mehr gefördert. Stattdessen wird es einen Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel geben.

Für alle Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegangen sind, gilt ein Vertrauensschutz. Das heißt, dass all diese Antragsstellerinnen und Antragssteller weiter die alten Förderkonditionen erhalten. Die Bundesregierung schafft damit eine weit gefasste Übergangsregelung, denn eigentlich gilt ein gesicherter Anspruch auf Vertrauensschutz erst mit einer Förderzusage.

Anträge auf Einzelsanierung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können noch bis einschließlich zum 14. August 2022 zu den alten Bedingungen gestellt werden, unter anderem für Heizungen und die Gebäudehülle. Ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen Förderbedingungen.

Damit mehr Menschen profitieren: Fördermittel steigen, Fördersätze sinken leicht

Damit künftig mehr Menschen eine Förderung fürs energetische Sanieren bekommen, steigen die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugewiesenen Fördermittel im Vergleich zu den Jahren zuvor. Die Fördersätze für die einzelnen Bauprojekte werden zudem leicht reduziert. Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) will die Bundesregierung den Weg für mehr Sanierung freimachen, deren Antragsstellung soll künftig auch übersichtlicher werden.

Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Förderbank KfW. Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich an das BAFA. Nur noch das BAFA ist künftig für die sogenannten Einzelmaßnahmen zuständig.

Auch bei der Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude steht eine Reform an. Die Bundesregierung bereitet für Januar 2023 ein neues umfassendes KfW-Programm vor. Die derzeitige Förderung „EH40“ mit Nachhaltigkeitssiegel läuft noch bis Jahresende.