Einfacher, gerechter und transparenter
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Anfang Mai tritt die größte Reform in der über 50-jährigen Geschichte der Flensburger Verkehrssünderkartei in Kraft. Die wichtigsten Änderungen: - Punkte bekommt dann nur noch, wer die Verkehrssicherheit gefährdet.
- Statt der bisherigen Skala von einem bis sieben Punkten gibt es – je nach Schwere des Vergehens – nur noch einen, zwei oder drei Punkte.
- Der Führerschein wird künftig bei acht statt bisher 18 Punkten entzogen.
- Jedes Vergehen verjährt einzeln. Die Verjährungsfrist verlängert sich – anders als heute – bei neuem Verschulden nicht. Je nach Schwere des Verstoßes verjährt ein Punkt nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren.
- Die Bußgelder für leichtere Ordnungswidrigkeiten steigen, etwa für Fahrten ohne Plakette in einer Umweltzone oder Verstöße gegen die Fahrtenbuchauflagen.
Mit der Reform verfallen die alten Punkte nicht generell. Man hat aber nach wie vor die Möglichkeit, einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen – wenn man freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht.
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Was ist das Ziel der Punktereform?
Wofür gibt es künftig Punkte?
Welche Folgen haben Punkte?
Welche Bußgelder erhöhen sich?
Wann werden Punkte gelöscht?
Was wird aus den alten Punkten?
Wie erfahre ich meinen Punktestand?
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