EEG-Umlage wird deutlich reduziert

Kostensenkung beim Strom EEG-Umlage wird deutlich reduziert

Die EEG-Umlage für Strom wird im kommenden Jahr für Endverbraucher günstiger und erreicht damit das Niveau von 2012. Das gaben die Übertragungsnetzbetreiber bekannt. 

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Zählwerk eines Stromzählers

Die EEG-Umlage wird zum 1. Januar 2022 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde gesenkt.

Foto: picture alliance / dpa

2022 sinkt die EEG-Umlage von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom. Das ist eine Reduzierung um rund 43 Prozent. Das gaben die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, 50Hertz, TransnetBW und Tennet am 15. Oktober 2021 bekannt. In einem ersten Schritt wurde die EEG-Umlage zum 1. Januar 2021 von 6,756 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gesenkt.

Altmaier: „Gute Nachricht für Verbraucher und Wirtschaft“

Dies sei eine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher, sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, in einem Pressestatement . Er erwarte, dass die Energieversorger diese Senkung an ihre Stromkunden weitergeben.

Die EEG-Umlage wird 2022 auf den niedrigsten Stand seit zehn Jahren sinken, so der Minister. Dies sei sowohl für private Verbraucher wie für die Wirtschaft eine gute Nachricht. Auf diesem Niveau dürfen wir mit der EEG-Umlage nicht stehenbleiben. Dennoch: „Die gesunkene EEG-Umlage 2022 darf nicht als Einmaleffekt verpuffen. Wir müssen die EEG-Umlage so schnell wie möglich komplett abschaffen, um gerade in der aktuellen Lage zu Entlastungen zu kommen.“

Die starke Absenkung der Umlage 2022 im Vergleich zu den Vorjahren lasse sich im Kern auf die Entwicklung der Strombörsenpreise und auf die Bundeszuschüsse zurückführen, erklärte Altmaier. 

Umlage sinkt durch CO2-Bepreisung

Die Förderung von erneuerbaren Energien wird seit 2021 teilweise durch den Bundeshaushalt finanziert. Gespeist wird dies durch Erlöse der ab 2021 eingeführten CO2-Bepreisung sowie des Konjunkturpakets. 

Damit wird erreicht, dass Stromverbraucher weniger EEG-Umlage bezahlen. Bis 2020 finanzierten sie die gesamten Förderkosten für den Ausbau erneuerbarer Energien über den Stromkostenbestandteil der EEG-Umlage.