Wie die Bundesregierung kalkuliert

Kurz erklärt Wie die Bundesregierung kalkuliert

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Eckwerte für den Bundeshaushalt des nächsten Jahres beschlossen. Vom Regierungsentwurf bis zum Inkrafttreten des Gesetzes - wie läuft die Aufstellung des Bundeshaushalts eigentlich ab? Ein Überblick über die Stationen.

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An einer Linien stehen die verschiedenen Stationen, die zum Bundeshaushalt führen.

Diese Phasen durchläuft ein Vorschlag für die Finanzverteilung, bis er zum Gesetz wird.

Foto: Bundesregierung

Der Beginn: Rundschreiben an Ressorts

Der Weg des Bundeshaushalts beginnt im Dezember eines jeden Jahres mit dem Haushaltsaufstellungs-Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Ressorts. Die Haushaltsreferate der Bundesministerien und obersten Bundesbehörden listen Vorschläge zu ihrem Haushalt auf, wägen ab und leiten den Voranschlag an das Bundesfinanzministerium weiter. Das BMF prüft die Voranschläge und fasst sie zusammen.

Im Kabinett: Beschluss über Eckwerte

Im März folgt dann auf Grundlage eines Entscheidungsvorschlags des BMF der Eckwertebeschluss der Bundesregierung - so wie jetzt für den Haushalt 2021 im Kabinett geschehen. Er legt das Gesamtvolumen des Bundeshaushalts und die Gesamtsummen der jeweiligen Einzelpläne in Einnahmen und Ausgaben fest. Dieses Vorgehen nennt sich "Top-down-Verfahren". Ziel ist, die haushaltspolitische Marschrichtung festzulegen.

Die Aufstellung: Entwurf des Bundeshaushalts 

Die Ressorts übersenden entsprechend den Vorgaben des Eckwertebeschlusses ihre Voranschläge dem BMF. Dieses prüft die Voranschläge und stellt den Entwurf des Bundeshaushalts auf. Sind Anpassungen zu den Eckwerten erforderlich, werden sie in den Entwurf eingearbeitet.

Dies geschieht bei Haushaltsverhandlungen auf verschiedenen Hierarchieebenen: Referatsleiter, Abteilungsleiter, Staatssekretäre, Minister ("Chefgespräche"). Dabei wird versucht, verbleibende Streitpunkte auf der jeweils höheren Ebene auszuräumen.

Im Kabinett: Haushaltsentwurf und Finanzplan werden beschlossen

Ende Juni oder Anfang Juli beschließt das Bundeskabinett endgültig den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt in Form von Haushaltsgesetz und Haushaltsplan sowie den Finanzplan.

Der Haushaltsplan hängt dem Haushaltsgesetz an, ist rund 2.500 Seiten stark und besteht aus einem Gesamtplan sowie mehreren Einzelplänen. Die Einzelpläne geben für jedes Ressort detailliert an, was in diesem Fachbereich eingenommen und was ausgegeben werden soll.

Das Haushaltsgesetz enthält vor allem die allgemeinen Regelungen, die die jährliche Haushaltsführung betreffen. So zum Beispiel, in welcher Höhe die Bundesregierung Kredite aufnehmen darf oder ob neue Stellen zu schaffen sind.

Die Zuleitung: Haushaltsentwurf geht an Bundestag und Bundesrat

Haushaltsentwurf und Finanzplan werden nach dem Kabinettbeschluss zeitgleich an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet - in der Regel spätestens in der ersten Sitzungswoche des Bundestages nach dem 1. September.

Der Bundesrat ist berechtigt, innerhalb von sechs Wochen zu den Vorlagen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme wird der Bundesregierung zugeleitet, die ihrerseits eine Gegenäußerung hinzufügt und beide Unterlagen dem Bundestag zuleitet.

Die erste Lesung: "Königsrecht" des Parlaments

Der Bundestag beschäftigt sich in erster Lesung mit dem Haushaltsentwurf. Damit nimmt der Bundestag das "Königsrecht des Parlaments" wahr: das in Artikel 110 des Grundgesetzes beschriebene Budgetrecht. Nur wenn das Parlament zustimmt, kann der Haushaltsentwurf Gesetz werden.

Zu Beginn der Beratungen erläutert der Bundesfinanzminister den zur Beratung anstehenden Haushaltsentwurf. Sind die Beratungen, die sich über insgesamt eine Woche erstrecken, abgeschlossen, wird der Haushaltsentwurf dem Haushaltsausschuss des Bundestages zur federführenden Beratung überwiesen.

Der Ausschuss: Beratung der Einzelpläne

Im Haushaltsausschuss geschieht die eigentliche Arbeit. Dort wird in der Regel von Ende September bis Mitte November in einer Vielzahl von Sitzungsterminen beraten.

Die Berichterstatter setzen sich  mit den Haushaltsplänen jedes einzelnen Ministeriums - den Einzelplänen - auseinander. Die Beratungen im Haushaltsausschuss schließen mit der sogenannten Beschlussempfehlung ab, die dem Bundestag als Grundlage für die zweite und dritte Lesung des Bundeshaushalts dient.

Die zweite und dritte Lesung: Bundestag stimmt ab

Frühestens sechs Wochen nach Zuleitung des Haushaltsentwurfs an den Bundestag kann die zweite Lesung erfolgen. In ihr wird das Ergebnis der Ausschussberatungen vorgetragen und über jeden Einzelplan abgestimmt.

Im unmittelbaren Anschluss daran findet die dritte Lesung als zusammenfassende Beratung mit Schlussabstimmung über den Haushaltsentwurf statt.

Zweiter Durchgang: Haushalt wird erneut dem Bundesrat vorgelegt

Der im Bundestag beschlossene Haushaltsentwurf wird erneut dem Bundesrat vorgelegt. Stimmt dieser sofort zu, wird das Haushaltsgesetz unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Hat der Bundesrat Bedenken, kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Schlägt der Ausschuss Änderungen vor, muss der Bundestag erneut darüber abstimmen. Werden die Änderungen von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt, kann der Bundesrat innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Diesen Einspruch kann der Bundestag mit seiner Mehrheit zurückweisen.

Das Aufstellungsverfahren ist damit beendet. Das Gesetz kann unterschrieben und veröffentlicht werden.

Verkündung und Inkrafttreten: Der Haushalt wird Gesetz

Der Gesetzentwurf des Bundeshaushalts wird vom Bundesfinanzminister und von der Bundeskanzlerin gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und - in der Regel Ende Dezember und damit rechtzeitig vor Beginn des neuen Haushaltsjahres - im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Bundeshaushaltsgesetz tritt zum 1. Januar des neuen Jahres in Kraft.