Bleiberecht nach acht Jahren Aufenthalt

Integration Bleiberecht nach acht Jahren Aufenthalt

Die Bundesregierung hat das Bleiberecht sowie das Ausweisungs- und Abschiebungsrecht reformiert. So gibt es nun ein Bleiberecht nach achtjährigem Aufenthalt, für Familien mit minderjährigen Kindern nach sechs Jahren. Das entsprechende Gesetzespaket ist im Sommer in Kraft getreten. Ab Januar gelten weitere Regelungen.

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Integrationshelferin Emilia Pana (l.) unterstützt Familien aus Rumänien dabei, sich in Duisburg-Marxloh einzuleben.

Bleiberecht für Familien mit minderjährigen Kindern jetzt bereits nach sechs Jahren.

Foto: Dominik Asbach

So soll der Aufenthalt von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, konsequent beendet werden. Ihre Ausreisepflicht soll dann auch zwangsweise durchgesetzt werden. Die neuen Regelungen berücksichtigen stärker als bisher, dass gewaltbereite Extremisten auch mit den Mitteln des Ausländerrechts bekämpft werden können.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière würdigte das Gesetz als wichtiges Signal an viele tausend Geduldete in Deutschland, die hier besondere Integrationsleistungen erbracht haben: "Die Botschaft ist: Ihr gehört zu uns!"

Bleiberecht für Familien und Jugendliche

Nach einem achtjährigen Aufenthalt soll künftig ein Bleiberecht gewährt werden. Für Familien mit minderjährigen Kindern soll dies bereits nach sechs Jahren Aufenthalt gelten. Voraussetzungen sind, dass der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist und mündliche Deutschkenntnisse vorhanden sind. Zudem dürfen die Personen nicht straffällig geworden sein.

Auch die Möglichkeiten für einen legalen Aufenthalt gut integrierter jugendlicher Ausländer sollen erweitert werden. Dafür wird das Bleiberecht für jugendliche und heranwachsende Geduldete nochmals gelockert: Schon bei vier (bisher sechs) Jahren Voraufenthalt und in der Regel vier Jahren erfolgreichen Schulbesuchs in Deutschland bestehen künftig gute Aussichten auf ein Bleiberecht. Besonders integrationsfähigen jungen Menschen wird die Bundesregierung so besser gerecht.

Aufenthaltsrecht für Schutzbedürftige

Das Gesetz sieht ebenfalls Verbesserungen des Aufenthaltsrecht für die Opfer von Menschenhandel vor. Für schutzbedürftige Flüchtlinge soll es eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung geben. Diesen sogenannten Resettlement-Flüchtlingen soll eine dauerhafte Lebensperspektive geboten werden.

Resettlement-Programm
Das deutsche Programm zur Neuansiedlung von Schutzsuchenden wurde auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder im Herbst 2011 zunächst für drei Jahre ab 2012 als Pilotprojekt beschlossen. Resettlement zielt darauf ab, besonders schutzbedürftigen Menschen, die aus ihrer Heimat in einen Drittstaat geflohen sind, aber dort keine dauerhafte Lebensperspektive haben, eine neue Perspektive im Aufnahmestaat zu eröffnen. Das deutsche Resettlement-Programm wird ab 2015 im Anschluss an das erfolgreiche Pilotverfahren fortgesetzt. Seit 2012 kommen im Rahmen des Programms jährlich 300 Flüchtlinge nach Deutschland.