Besserer Schutz für Kleinanleger

Finanzmarktnovellierung Besserer Schutz für Kleinanleger

Das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz ist im Juli in Kraft getreten. Die Bundesregierung stärkt damit die Rechte und den Schutz privater Kleinanleger. Zudem soll das Gesetz die Transparenz der Finanzmärkte verbessern.

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Zwei Männer im Anzug und eine Frau in einem Beratungsgespräch.

Zukünftig sind Kleinanleger bei Bankgeschäften besser geschützt.

Foto: Ute Grabowsky/photothek.net

Das Gesetz sieht die Umsetzung europäischer Richtlinien und Verordnungen in deutsches Recht vor. Diese Vorschriften wurden infolge der Finanzkrise erlassen, um die Transparenz und Integrität der Finanzmärkte sowie den Anlegerschutz zu verbessern. Das "Erste Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte" ist am 3. Juli 2016 in Kraft getreten.

Umsetzung in nationales Recht

Im Einzelnen handelt es sich bei diesen EU-Regelungen um

  • die überarbeitete Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) und -verordnung (MAR),
  • die EU-Verordnung über Zentralverwahrer (CSD-VO) sowie
  • die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO).

Zur ihrer Umsetzung sind Anpassungen im Wertpapierhandelsgesetz, Kreditwesengesetz und Börsengesetz erforderlich. Hinzu kommen Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz und Kapitalanlagegesetzbuch sowie zahlreiche Folgeänderungen in anderen Vorschriften.

Schärfere Strafen und mehr Pflichten für Berater

Unter anderem wird das erst vor wenigen Jahren eingeführte Beratungsprotokoll bei Geldanlagen bald Geschichte sein. Stattdessen sollen Anlageberater ihren Privatkunden künftig eine "Geeignetheitserklärung" vorlegen. Sie soll vor Abschluss des Wertpapiergeschäfts die erbrachte Beratung nennen und erläutern, dass der Berater die Präferenzen, Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden beachtet hat. Sie ist den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellen.

Außerdem ist vorgesehen, die Straf- und Bußgeldvorschriften zu verschärfen und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit weiteren Aufsichtsbefugnissen auszustatten.