Erweiterung

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

  
Jeder europäische Staat, der die Werte der Union akzeptiert, kann beantragen, Mitglied der Europäischen Union zu werden, heißt es im Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Eine offizielle Begriffsbestimmung des Wortes "europäisch" gibt es nicht. Der Ausdruck umfasst geographische, historische und kulturelle Elemente, die die europäische Identität ausmachen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft sind die im Artikel 2 des EUV niedergelegten Grundwerte der Gemeinschaft wie Freiheit, Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und andere.

Der Europäische Rat von Kopenhagen hat 1993 mit Blick auf die Beitrittswünsche der mittelosteuropäischen Länder Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft formuliert, die für alle an einem Beitritt interessierten europäischen Staaten gelten:

"Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt ferner voraus, dass die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen machen können."

Neue Mitgliedstaaten müssen mit ihrem Beitritt das gesamte rechtliche Regelungswerk der EU übernehmen. Immer wenn die Anwendung des Unionsrechts zu schweren Problemen in den neuen oder auch den alten Mitgliedstaaten führen würde, können Übergangsregelungen vereinbart werden. Sie werden in den Beitrittsverhandlungen erarbeitet, die in der Regel einige Jahre dauern.

In sieben Beitrittsrunden ist die EU von sechs auf 28 Mitgliedstaaten gewachsen. Seit 1973 sind Großbritannien, Irland und Dänemark Mitglieder. Griechenland trat 1981 bei, Spanien und Portugal kamen 1986 dazu. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurden die neuen Bundesländer Teil der EU. Am 1. Januar 1995 traten Österreich, Finnland und Schweden bei. 

Der Beitritt von acht Staaten Mittelosteuropas sowie Maltas und Zyperns erfolgte am 1. Mai 2004. 2007 folgte der Beitritt Bulgariens und Rumäniens. 

Kroatien wurde im Juli 2013 das 28. Mitglied der Union.

Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei haben am 3. Oktober 2005 begonnen. Dauer und Ergebnis der Verhandlungen sind allerdings bewusst offen gehalten.

2005 erhielt Mazedonien den Status eines Beitrittskandidaten. Da Griechenland den Staatsnamen Mazedonien ablehnt, konnten bisher keine Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden.

Montenegro wurde Beitrittskandidat am 16.12.2010. Die Beitrittsverhandlungen sind eröffnet.

Im März 2012 erhielt Serbien den Status eines Beitrittskandidaten. Die Beitrittsverhandlungen begannen am 21. Januar 2014.

Albanien wurde am 24.06.2014 Beitrittskandidat.

Weitere Informationen zur EU-Erweiterung

Stand: März 2016