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Künftig sollen Menschen eine Entschädigung erhalten, die einen Angehörigen durch fremdes Verschulden verloren und dadurch seelisches Leid erfahren haben. Die Regelung greift in Fällen von Mord, Verkehrsunfall, ärztlichem Behandlungsfehler oder Terror. Das Gesetz ist am 22. Juli 2017 in Kraft getreten.