Digitalstrategie der Bundesregierung
Wie sieht eine vernetzte und digital souveräne Gesellschaft aus? Wie ist es möglich, den Menschen in ihren Mittelpunkt zu stellen? Die Bundesregierung hat in ihrer Digitalstrategie für das Handlungsfeld „Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft“ Schwerpunkte benannt und für Digitalvorhaben konkrete Ziele gesetzt. Hier stellen wir einige davon vor.
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Die Bundesregierung formuliert in ihrer Digitalstrategie ein Zielbild für den digitalen Fortschritt bis 2030. Dieses Zielbild gliedert sich in drei Handlungsfelder auf und steht im Einklang mit den Plänen der Europäischen Union für die „Digitale Dekade“. Hier stellen wir das Handlungsfeld „Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft“ vor.
Handlungsfeld „Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft“
In der vernetzten und digital souveränen Gesellschaft steht der Mensch im Mittelpunkt der Digitalisierung. Deutschland hat die Potenziale der Digitalisierung für eine offene und integrative Gesellschaft genutzt und nimmt im DESI-Ranking (Digitalisierungsindex) einen Platz unter den Top 10 ein.
Digitale Infrastrukturen
In der vernetzten und digital souveränen Gesellschaft geht der Glasfaser- und Mobilfunkausbau weiter zügig voran und schafft damit eine leistungsfähige, nachhaltige und sichere Basis für die gesamte digitale Entwicklung in Deutschland. Ende 2025 ist die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser versorgt. Im Mobilfunk werden bis möglichst 2026 unterbrechungsfreie drahtlose Sprach- und Datendienste für alle Endnutzerinnen und Endnutzer flächendeckend erreicht. 2030 werden wir eine flächendeckende energie- und ressourceneffiziente Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus haben. Der neuste Mobilfunkstandard (5G) wird 2030 überall dort verfügbar sein, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind.
Bildung in allen Lebensphasen
In der vernetzten und digital souveränen Gesellschaft sind alle Bildungseinrichtungen an schnelle Netze angeschlossen. Sie verbessern wirksam die Digitalkompetenz von Lehrenden wie Lernenden in allen Lebensphasen und setzen innovative digitale Werkzeuge ein. Digitale Beratungsangebote sowie Bildungs- und Weiterbildungsplattformen ermöglichen es, individuelle Beschäftigungschancen zu nutzen. Vielfältige, transparente und inklusive Angebote für das lebenslange Lernen schaffen die Grundlage für Teilhabe und Resilienz aller Bürgerinnen und Bürger.
Gesundheit und Mobilität
In der vernetzten und digital souveränen Gesellschaft ist im Gesundheitswesen und in der Pflege eine flächendeckende digitale Datenverfügbarkeit realisiert. Sie trägt zu einer besseren und effizienteren Versorgung sowie einer engeren Vernetzung mit der Forschung bei. Dabei ist der Schutz sensibler persönlicher Gesundheitsdaten vollständig gewährleistet. Digitale Lösungen ermöglichen insbesondere der wachsenden Gruppe älterer Menschen ein längeres, selbstbestimmtes Leben und einen Verbleib im vertrauten Umfeld.
In der vernetzten und digital souveränen Gesellschaft ist Mobilität komfortabel, sicher, effizient, inklusiv und nachhaltig. Digitale Plattformen finden für jeden Bedarf eine passende und kostengünstige Lösung – auch bei internationalen Reisen. Deutschland ist Innovationsstandort für automatisiertes, autonomes und vernetztes Fahren und soll dies auch in anderen Bereichen der Digitalisierung im Verkehr sein. Bahn und Bahnhöfe nutzen KI zur besseren Strecken- und Gleisplanung, in allen Zügen können Passagiere auf stabiles, kostenloses WLAN zurückgreifen. Auch Informationen zu Fahrradstraßen und -unterstellmöglichkeiten wie zu anderen Fortbewegungsmitteln sind digital erhältlich.
Bau, Smart Cities und Smart Regions
In der vernetzten und digital souveränen Gesellschaft sind Building Information Modeling (BIM) sowie digitale Zwillinge im Bauwesen stark verbreitet. Sie sorgen für mehr Effizienz bei Planung, Bau und Bewirtschaftung von Bauwerken. Der Bund ist hier Vorreiter und nutzt BIM für den Verkehrsinfrastrukturbau ebenso wie für den Hochbau. Angeregt durch Smart Cities und Smart Regions-Modellprojekte erkennen und nutzen Kommunen in ganz Deutschland zunehmend die Potenziale der Digitalisierung für eine nachhaltige, zukunftsgerechte und barrierefreie Stadt- und Raumentwicklung und für gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen und urbanen Räumen.
Digitale Zivilgesellschaft
In der vernetzten und digital souveränen Gesellschaft spielt die Zivilgesellschaft eine zentrale Rolle. Gut vernetzte Infrastrukturen, Förderprogramme, Initiativen, Projekte und Communities bilden ein starkes Fundament für die demokratische Teilhabe, für die digitale Souveränität der Gesellschaft, für die Umwelt und das Klima und für ein friedliches Zusammenleben. Im digitalen Raum ist für einen besseren Schutz sowohl unserer Bürgerinnen und Bürger als auch unserer Demokratie, Bürgerrechte und Freiheiten gesorgt. Der Verbreitung illegaler und strafbarer Inhalt im Netz wird konsequent begegnet. Die Meinungsfreiheit wird aber auch online gewährleistet, während Überwachungsrisiken minimiert werden.
Kultur und Medien
In der vernetzten und digital souveränen Gesellschaft ermöglicht Digitalisierung innovative Wege, Kultur einem breiten Publikum zu erschließen und bietet neue Chancen für Teilhabe und Interaktion. Digitale Technologien eröffnen zugleich effektive Möglichkeiten, Kulturgüter zu bewahren und zu sichern.
Teilhabe, Gleichstellung und digitale Barrierefreiheit
In der vernetzten und digital souveränen Gesellschaft ermöglichen barrierefreie Zugänge zu Informationen und Kommunikation ein selbstbestimmteres Leben in der Stadt und auf dem Land. Digitale Instrumente werden genutzt, um Barrieren und dadurch Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen abzubauen, Exklusionsrisiken wird aktiv entgegengewirkt. Die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird in allen Lebensbereichen mitgedacht und umgesetzt. Dadurch werden Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet. Geschlechtergerechtigkeit ist bei allen Angeboten realisiert.
Die Digitalstrategie gibt einen Überblick über wichtige digitalpolitische Vorhaben der Ministerien und legt Ergebnisse fest, die bis Ende der Legislaturperiode erreicht werden sollen. Im Jahr 2025 will sich die Regierung daran messen lassen, ob sie diese Ziele erreicht hat. Hier stellen wir ausgewählte Beispiele aus dem Handlungsfeld „Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft“ vor.
ausgewählte Digitalvorhaben
Die Bundesregierung will durch einfachere und digitalisierte Genehmigungsverfahren für einen schnelleren Start von Ausbauvorhaben sorgen. Die Nutzung alternativer Verlegetechniken soll gestärkt werden, indem wir die Normierung und Standardisierung mindertiefer Verlegetechniken voranbringen und ein Konzept für die Nutzung oberirdischer Verlegung erarbeiten. Mit dem Gigabit-Grundbuch schaffen wir ein zentrales Zugangsportal, das relevante Informationen bereitstellt – für die Planung des Infrastrukturausbaus sowie über den aktuellen und künftigen Grad der Versorgung im Bereich der Telekommunikation. Wir schließen mit dem Mobilfunkförderprogramm Versorgungslücken, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt. Maßnahmen sind in der Gigabitstrategie der Bundesregierung zusammengefasst.
Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
➔ Genehmigungsverfahren für den Bau von Telekommunikationsinfrastrukturen beschleunigt und digitalisiert wurden.
➔ mindestens die Hälfte der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaseranschlüssen versorgt sowie im Mobilfunk bis möglichst 2026 unterbrechungsfreie drahtlose Sprach- und Datendienste für alle Endnutzerinnen und Endnutzer flächendeckend verfügbar sind.
➔ die Nutzung alternativer Verlegetechniken deutlich gestärkt wurde.
➔ durch das Gigabitgrundbuch mehr Transparenz hinsichtlich der für den Gigabit-Ausbau relevanten Informationen geschaffen wurde.
➔ Lücken in der Mobilfunkabdeckung durch die Umsetzung der Mobilfunkförderung geschlossen wurden.
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) wird die Bundesregierung die bislang an verschiedenen Stellen (z.B. Praxen und Krankenhäuser und Öffentlicher Gesundheitsdienst) existierenden bzw. entstehenden Patientendaten digital integrieren. Damit Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer schnellstmöglich von den besonderen Potenzialen der ePA profitieren können, werden wir die Bereitstellung und Nutzung der ePA erleichtern. Durch die Möglichkeit der freiwilligen Datenfreigabe im Rahmen der ePA wird ab 2023 auch die Forschung und damit die gesamte Gesellschaft im Sinne einer verbesserten Gesundheitsversorgung von der Nutzung der Daten profitieren können. Wir werden das E-Rezept als Ersatz des bisherigen Papierrezepts als Pflichtanwendung für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung schrittweise einführen.
Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
➔ mindestens 80 Prozent der GKV-Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen und das E-Rezept als Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert ist.
(Papierrezept „Muster 16“ lediglich als Rückfalloption)
➔ die Freigabe von ePA-Daten zu konkreten Mehrwerten für Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten sowie für die Wissenschaft geführt hat.
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau eines zukunftsgerichteten und datenschutzkonformen Mobilitätsdatenökosystems durch die Verknüpfung zwischen Mobility Data Space (MDS) und dem Nationalen Zugangspunkt zu Mobilitätsdaten (Mobilithek). Der MDS ist die Data Sharing Community für alle Akteure, die die Mobilität von morgen mitgestalten wollen. Die Mobilithek ist eine Plattform, welche den Zugang zu offenen Mobilitätsdaten bietet und den Austausch von Datenangeboten innerhalb von Firmen ermöglicht. So schaffen wir die Grundlage für digitale Anwendungen und innovative Geschäftsmodelle im Mobilitätssektor und darüber hinaus. Zukünftig sollen Datenräume aus anderen Branchen und Sektoren mit dem MDS vernetzt werden.
Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
➔ durch die verbesserte Verfügbarkeit von Mobilitätsdaten aus MDS und Mobilithek die Entwicklung neuer datenbasierter Mobilitätslösungen wirksam gestärkt wird, indem wir die Zahl der Unternehmen, die im MDS aktiv sind von heute 50 Unternehmen auf 250 Unternehmen verfünffachen.
➔ alle Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr aktive Datenanbieter in der Mobilithek sind, indem über 1.000 Organisationen Daten über die Mobilithek bereitstellen und monatlich 80 Millionen Datenpakete mit einem Gesamtvolumen von mehr als 60 Terabyte ausgeliefert und mehr als 10.000 Daten-Abonnements bedient werden können.
Für einen starken MINT-Nachwuchs braucht es die gebündelte Kraft von Bund und Ländern, von Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Mit dem MINT-Aktionsplan 2.0 schafft die Bundesregierung mit gezielten Förderungen entlang der gesamten Bildungskette Zugänge zu MINT-Bildung. Gerade auch bei der Zielgruppe der bisher im MINT-Bereich unterrepräsentierten Mädchen und Frauen fördern wir das Interesse für Ausbildung oder Studium in MINT-Berufen und tragen damit zur Sicherung der Fachkräftebasis bei. Hierzu gehört die Vermittlung digitalisierungsbezogener Kompetenzen bereits in der frühkindlichen und schulischen Bildung.
Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
sich die neuen Maßnahmen in den Aktionsfeldern des MINT-Aktionsplans 2.0 (Kooperation, Qualität, Forschung, Berufsorientierung für Familien, Frühstart) in der Umsetzung befinden.
Wir stärken die Aufklärung im Umgang mit KI-Systemen, informieren Verbraucher über ihre Rechte und wollen für Zivilgesellschaft und Verwaltung Beratungs- und Informationszentren für KI schaffen bzw. weiter ausbauen, beispielsweise durch den Ausbau des Zentrums für vertrauenswürdige KI (ZVKI) für die Zivilgesellschaft.
Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
für Zivilgesellschaft und Verwaltung Beratungs- und Informationszentren für KI geschaffen bzw. ausgebaut wurden, beispielsweise mit dem ZVKI ein Ort der Debatte für die Zivilgesellschaft in Deutschland rund um gesellschaftliche Fragen zu KI und algorithmischen Systemen etabliert ist und Verbraucher hier Informationen über ihre Rechte finden können. Dazu wollen wir die Größe des Netzwerks verdoppeln.
Unter dem Dach „Digitalpakt Alter“ vernetzen wir bundesweit erfolgreiche Projekte und Initiativen zur digitalen Kompetenzvermittlung gegenüber älteren Menschen. So schaffen wir
ein breites gesellschaftliches Bündnis zur Stärkung der digitalen Teilhabe.
Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
die digitale Teilhabe älterer Menschen oder Menschen mit Einschränkungen wirksam gestärkt werden konnte. Dies soll mit 20 Partnerinnen und Partnern an über 200 Erfahrungsorten mit mehr als 350 Angeboten erreicht werden.
Digitalisierung prägt unsere Lebenswelt. Die nötigen digitalen Kompetenzen sollen deshalb auch schon in der Schule vermittelt werden. Das erfordert aber eine bessere Ausstattung der Schulen. Mit dem DigitalPakt Schule, der 2019 auf den Weg gebracht wurde, wollen Bund und Länder dieses Ziel erreichen.
Insgesamt stehen im DigitalPakt Schule 6,5 Milliarden Euro des Bundes zur Verfügung. Diese Finanzmittel des Bundes werden von den Ländern mit zehn Prozent Eigenanteil aufgestockt, so dass sich eine Summe von 7,15 Milliarden Euro ergibt. Das Geld wird in den Ausbau der digitalen Infrastruktur der Schulen investiert. Darüber hinaus können Schulen Endgeräte anschaffen und an Schülerinnen und Schüler ausleihen, die zuhause keine eigenen Geräte zur Verfügung haben. Zudem ist das Geld für Leihgeräte für Lehrkräfte sowie zur Förderung von Administratoren vorgesehen, die sich um die digitale Technik kümmern sollen. Vom DigitalPakt profitieren bereits jetzt mit rund 20.000 Schulen die Hälfte aller Schulen in Deutschland.
Wir wollen Länder und Kommunen dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens unterstützen. Deshalb werden wir gemeinsam mit den Ländern einen DigitalPakt 2.0 für Schulen mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg bringen. Der neue DigitalPakt 2.0 wird dafür sorgen, dass Schulen einfach, flexibel und dauerhaft digitale Fähigkeiten vermitteln.
Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:
die Digitalisierung an Schulen wirksam vorangebracht werden kann und ein DigitalPakt 2.0 für Schulen vom Bund und den Ländern beschlossen wird.