Liefer- und Geschäftsbedingungen

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A. Allgemeines

  1. Alle Angebote, Lieferungen und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher, ausdrücklicher Bestätigung durch die Bundesbildstelle. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit widersprochen. Sowohl für den Fall der Lieferung und ggf. Nutzung analogen Bildmaterials als auch für den Fall der Übermittlung und ggf. Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.
  3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt (bei analogem Bildmaterial) nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und (bei digitalem Bildmaterial) durch Löschung des Materials und diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber der Bundesbildstelle Gültigkeit.
  4. Der Besteller hat das gelieferte Bildmaterial sofort nach der Lieferung auf Mängel technischer oder inhaltlicher Art zu prüfen. Reklamationen, die (bei analogem Bildmaterial) den Inhalt der Sendung betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen. Ist der Besteller Verbraucher beträgt die Frist zwei Wochen. Reklamationen (auch betreffend digitales Bildmaterial) hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form mitzuteilen, es sei denn der Besteller ist nicht Kaufmann. Bei Unterlassung derartiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten und Schäden ausgeschlossen.
  5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben; im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt worden ist. „Low-Resolution-Material“ von der „Bundesbildstelle“-Website darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auch Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist.
    Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die Bundesbildstelle von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt; im Übrigen gellten für derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  6. Geliefertes analoges Ansichtsmaterial, insbesondere Negative, bleiben stets Eigentum der Bundesbildstelle. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial bzw. insoweit zur Verfügung gestellte Bilddaten.
  7. Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben. Bei digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen.
  8. Bei analogem Bildmaterial werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
  9. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.

B. Honorar und Nutzungsrecht

  1. Jede Nutzung des Bildmaterials der Bundesbildstelle ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Nutzung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Nutzung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Nutzung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden. Der Besteller haftet der Bundesbildstelle gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von der Bundesbildstelle an einen Dritten gesandt werden.
  2. Honorare sind vor Nutzung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die der Bundesbildstelle an-zugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Bundesbildstelle berechnet; im Übrigen gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze die „Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) – Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ in der jeweils gültigen Fassung für die zugrundeliegende Nutzung. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist die Bundesbildstelle berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
  3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Das gilt insbesondere für:
    - jegliche Zweitnutzung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken und jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    - die Digitalisierung, Speicherung, Vervielfältigung oder Nutzung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDI, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient,
    - jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet, Intranet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt).
    - die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
    Im Falle unberechtigter Nutzung und/oder Weitergabe unseres Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß der Rubrik E. 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, eine CD-Hülle, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Nutzungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Bundesbildstelle über den neuen Nutzungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich erteilen zu lassen, andernfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafenregelung gemäß Rubrik E. 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  5. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Bundesbildstelle berechtigt, ihm die Einräumung von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
  6. Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten übersandtes Bildmaterial (Auswahlsendung) wird längstens innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden (s. unter E 3).
  7. Falls die vorgesehene Nutzung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar nicht zurückerstattet/zurückverlangt werden.
  8. Honorarzahlungen sind mit dem Zusatz „Bildhonorar Bundesbildstelle“ und unter Angabe des verwendeten Bildmaterials und des Mediums, für das es genutzt wurde, auf eines der angegebenen Konten der Bundeskasse zu leisten.

C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

  1. Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Bildmaterial wird von der Bundesbildstelle nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgter Nutzung sofort in der gelieferten Form zurückzugeben. Digitales Bildmaterial ist nach erfolgter Nutzung zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Nutzung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglichen Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
  2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos) durch Abzeichnung, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Nutzung und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Nutzungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig; ferner hat der Verwender in einem solchen Fall die Bundesbildstelle von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder Dritter freizuhalten.
  3. Die Weitergabe des Bildmaterials, die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder vorelektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
  4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Der Verwender hat das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen zu achten. Er ist verpflichtet vor der Veröffentlichung eine entsprechende Freigabe einzuholen. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes abgebildeter Personen oder des Urheberrechtes des Bildautors durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Nutzung in Bild und Text haftet der Besteller bzw. der Verwender. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Besteller etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig und hat die Bundesbildstelle von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
  5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Verwender zu beachten.
  6. Die Bundesbildstelle behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an; Ausnahme sind Fälle, in denen dem Besteller/Verwender an bzw. für das überlassene Bildmaterial ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.
  7. Das Versandrisiko für die Bestellung analogen Bildmaterials trägt aufgrund des zugrundeliegenden Leih- bzw. leihähnlichen Rechtsverhältnisses der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadenersatz, auch wenn die Rücksendung an die Bundesbildstelle durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird (§ 278 BGB); bzgl. des in einem solchen Schadensfall zu leistenden Schadensersatzes gilt die Regelung der Rubrik E. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet; etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.

D. Urheberrecht/Belegexemplar

  1. Die Bundesbildstelle verlangt unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die Erbringung sowohl eines Agentur- und Urhebervermerks und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Bundesbildstelle von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Für die Anbringung der Bildnachweise wird um folgende Kennzeichnung gebeten:

    Bei einem Einzelbildnachweis für Fotos der „offiziellen Fotografinnen und Fotografen“ unmittelbar an den Fotos des Werks (Print und Online): „Bundesregierung / Name“.

    Bei zusammenfassenden Bildnachweisen (im Impressum): „Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Name, S. XX“.

  2. Ziffer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
  3. Von jeder Veröffentlichung im Druck ist ein vollständiges Belegexemplar unverzüglich und kostenlos an die Bundesbildstelle zu schicken.

E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz (vgl. ergänzend Anhang zu E.)

  1. Bei unberechtigter Nutzung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten oder unberechtigter Übertragung von eingeräumten Nutzungsrechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Inter-negativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte (vgl. C1, 2 und 3) und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
  2. Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so hat die Bundesbildstelle Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von – ggf. jeweils - 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
  3. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gem. Staffelung im Anhang zu E. Ziffer 2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro analoges Bild gelten als vereinbart, ohne dass die Bundesbildstelle die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vor-behalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben der Bundesbildstelle weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Vom Schadenersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate oder aufgrund gescannter Bildvorlagen oder gespeicherter elektronischer Bilddaten anderweitig produzierte Ersatz-Fotografien werden nicht akzeptiert.
  4. Werden als verloren gemeldete und berechnete analoge Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergütet die Bundesbildstelle ein Drittel des geleisteten Schadensersatzes.

F. Rückgaberecht bei Privater Nutzung (Verträge mit Verbrauchern)

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger oder im Falle einer Dienstleistung vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Referat 403 - Bundesbildstelle -, Dorotheenstr. 84, D-10117 Berlin.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


G. Zahlungsbedingungen/Gerichtsstand/Sonstiges

  1. Rechnungen sind stets innerhalb 30 Tagen nach Erhalt zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB berechnet. Ist der Schuldner kein Verbraucher beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
  2. Steuersätze:
    - Für den Verkauf einzelner Bilder an Privatpersonen i.H.v. z.Zt. 19%,
    - Für die Übertragung von Rechten, die sich aus einem Urheberrechtsgesetz ergeben,
    der ermäßigte Steuersatz i.H.v. z.Zt. 7%.
  3. USt-ID: DE 122 118 938 (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, ausschließlich Berlin.
  5. Es gilt deutsches Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

H. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Bestellabwicklung und leiten die für diesen Zweck erforderlichen Daten ggf. an Dienstleister weiter.

Weitere Informationen zum Datenschutz

I. Anhang zu E (Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz):

Pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung Verlust von Colordias, Farbvorlagen, Negativen
a)     leichte Beschädigung, die eine weitere Nutzung erlaubt
€ 150
b)     starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiternutzung erlaubt
€ 250
c)      Verlust/Zerstörung
-        Original-Dias
€ 1000
-        Dublikat-Dias
€ 50
-        Foto-Abzüge
€ 510
-        Wiederbeschaffbare Fotoabzüge
€ 50

Stand: April 2012