Rede des Bundesministers der Finanzen, Peer Steinbrück,

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Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Auch ich möchte mit einem Dank an alle Fraktionen dafür beginnen, dass wir dieses Gesetz zur Stabilisierung der Finanzmärkte quasi in einem Sprint auf den Weg bringen können. Ich weiß, das ist eine Zumutung; aber in ungewöhnlichen Zeiten, in denen wir sind, und bei dem Problemdruck, unter dem wir stehen, sind ungewöhnliche Verfahren erforderlich. Ich möchte meinen Respekt äußern und betonen, dass diese Bereitschaft aller Fraktionen, wie ich finde, schon Ausdruck eines gemeinsamen Verantwortungsbewusstseins der Politik ist und in der Tat die Handlungsfähigkeit demokratischer Institutionen in diesem Lande bestätigt und die demokratischen Institutionen wieder aufwertet.

Dasselbe gilt übrigens auch mit Blick auf die häufig gescholtene mangelhafte Handlungsfähigkeit und Zeitökonomie Europas. Auch hier machen wir die Erfahrung, dass sich Europa in einer solchen Krise doch als sehr viel handlungsfähiger und entscheidungsfähiger erweist, als wir das je angenommen haben.

Ich stehe nicht an, zu sagen, dass wir es mit einer der gefährlichsten Krisen oder der gefährlichsten Krise auf den Weltfinanzmärkten seit 80 Jahren zu tun haben. Es geht daher um Gefahrenabwehr, es geht darum, Schaden von unserem Lande abzuwehren. Herr Westerwelle, in diesem Zusammenhang wäre ich sehr vorsichtig, mit Begriffen wie Notverordnung auf eine unsägliche historische Epoche anzuspielen, weil Sie definitiv falsche Assoziationen wecken könnten; denn in der Zeit von 1930 bis 1933 haben diese Notverordnungen zu nichts anderem als der Ausschaltung des Parlaments gedient. Darüber reden wir heute definitiv nicht.

Ich will sofort zur Sache kommen. Es geht nicht darum – das sage ich vor allen Dingen allen Bürgerinnen und Bürgern, die uns zuhören oder zuschauen können –, dass es Gratifikationen für den Bankensektor geben soll oder dass Bankmanager vor dem Ruin bewahrt werden sollen, sondern es geht in Deutschland und anderswo um stabile, funktionierende Finanzmärkte. Diese stabilen und funktionsfähigen Finanzmärkte gehören nicht den Banken; sie gehören auch nicht den Bankern. Sie sind vielmehr, um ein Stichwort von Herrn Röttgen aus der letzten Debatte aufzugreifen, ein öffentliches Gut. Sie sind unverzichtbar. Sie sind unverzichtbar für jeden Handwerker, der einen Betriebsmittelkredit haben möchte, sie sind unverzichtbar für jedes große Unternehmen, das arbeitsplatzerhaltende oder arbeitsplatzerweiternde Investitionen vornehmen möchte, sie sind unverzichtbar für jede Kommune, wenn sie Kassenkredite braucht, sie sind unverzichtbar für Infrastrukturfinanzierungen in Deutschland, sie sind unverzichtbar für alle Menschen, die für das Alter sparen und damit ein auskömmliches Einkommen im Alter haben möchten, sie sind unverzichtbar für alle Sparerinnen und Sparer in Deutschland, die einen wettbewerbsfähigen Finanzsektor brauchen, auch um die günstigsten Konditionen zu bekommen. Das ist der Charakter dieses öffentlichen Gutes, um den es geht.

Man muss mit Bildern und Begriffen, wie ich selber gerade kritisch angemerkt habe, vorsichtig sein. Aber ich scheue mich nicht, zu sagen, dass es Momente gegeben hat, in denen wir international mit Blick auf die eskalierende Finanzmarktkrise in den Abgrund geschaut haben. Bei der Betrachtung und Bewertung bitte ich nachzuvollziehen, dass es nach Wahrnehmung aller Fachleute, auch derjenigen, die ich am letzten Wochenende in Washington gesprochen habe, eine Wasserscheide gibt, die sich danach definiert, was vor und was nach der Insolvenz von Lehman Brothers passiert ist. Dies begründet auch manche Einlassungen, Herr Westerwelle, die in den Zeiten davor gemacht worden sind. Man kann im Rückblick nicht ganz unberücksichtigt lassen, welche Zeitläufe es seitdem gegeben hat. Sie verändern Einschätzungen; das gilt für mich und für viele andere auch.

Wir haben insbesondere bei dem Gespräch mit Finanzmarktakteuren in Deutschland am Montagabend bei der Bundeskanzlerin noch einmal von vielen die Einschätzung gehört, dass die Insolvenz von Lehman Brothers so etwas wie ein GAU gewesen ist, weil darüber eine Erschütterungsdynamik ausgelöst worden ist, die Effekte auch in Europa gehabt hat. Bei diesem Unternehmen mit einer Bilanzsumme von 800 Milliarden waren ungefähr 400 Milliarden, also die Hälfte, Europa zugeordnet. Darüber ist fast in einer Art Dominoeffekt unter anderen auch die Hypo Real Estate Bank zum Einsturz oder jedenfalls in eine sehr schwierige Lage gebracht worden.

Der Staat musste in dieser Situation handeln; auch die Staatengemeinschaft musste in dieser Situation handeln. Wenn es auf den Weltfinanzmärkten brennt, dann muss gelöscht werden, auch wenn es sich um Brandstiftung handelt. Anschließend müssen die Brandstifter aber daran gehindert werden, so etwas wieder zu tun. Die Brandbeschleuniger müssen verboten werden, und es muss für einen besseren Brandschutz gesorgt werden. Das heißt, wir reden auf der einen Seite über eine systemische Antwort auf die derzeitige Krise – das ist das aktuelle Krisenmanagement – und auf der anderen Seite darüber, dass wir parallel dazu Vorsorge treffen müssen, damit sich eine solche Finanzmarktkrise, jedenfalls nicht in dieser Dimension und Tiefenschärfe, wiederholt. Danach handeln wir.

Die Bundesregierung kann für sich in Anspruch nehmen, dass Deutschland dieses Thema der Krisenprävention als einer der ersten G7-Staaten und als eines der ersten Länder in der Euro-Gruppe und im Ecofin aufgegriffen hat. Ich will nicht alles im Einzelnen wiederholen; aber ich erinnere daran, dass es diese Bundesregierung während ihrer G7-Präsidentschaft gewesen ist, die im Oktober des Jahres 2007 das Financial Stability Forum nicht nur um eine Analyse, sondern um konkrete Vorschläge gebeten hat, und dass diese Vorschläge in Sitzungen im April verabschiedet worden sind. Die Beschlüsse reichten bis hin zu einer Ecofin-Roadmap und werden in einem Hunderttageprogramm umgesetzt. Dies schließt nicht aus, dass noch mehr hinzukommen muss, unter anderem auch von mir in Vorbereitung der letzten G7-Konferenz in acht Punkten formuliert, in denen auch die Fragen enthalten sind, ob wir nicht zu einem Verbot von Leerverkäufen kommen müssen und ob es nicht auf Dauer verboten werden sollte, dass Bankinstitute anderen Finanzdienstleistern Kreditrisiken einfach zu 100 Prozent in Form von Derivaten weiterreichen können.

Ich will aus Zeitgründen auf die anderen Maßnahmen nicht eingehen, sondern nur darauf hinweisen, dass die Maßnahmen dieses Gesetzes zur Finanzmarktstabilität, wie die Kanzlerin ausgeführt hat, international weit abgestimmt sind. Weltweit werden die notwendigen Maßnahmen getroffen, um die Stabilität und die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems zu gewährleisten. Vielleicht müsste man erst einmal sagen: wiederherzustellen, was verloren gegangen ist. Aus den Gesprächen, die wir Anfang der Woche bei der Bundeskanzlerin sowohl mit den Finanzmarktakteuren in Deutschland als auch mit den Vertretern der sogenannten Realwirtschaft geführt haben, habe ich eine eindeutige Bestätigung dafür bekommen, dass es jetzt Zeit zum Handeln war, und zwar nicht im Sinne einer Von-Fall-zu-Fall-Regelung – IKB, Landesbanken, Hypo Real Estate –, sondern im Sinne einer systemischen Antwort auch für die Bundesrepublik Deutschland. Dies haben wir getan, und das wird breit anerkannt.

Von unserem Paket profitieren alle Geldinstitute und Versicherungen in Deutschland, die sich unter den Schutzschirm der neuen staatlichen Garantien stellen wollen. Aber dies erfolgt unter sehr strengen Bedingungen. Leistung – Gegenleistung, wie die Kanzlerin gesagt hat, ist das Prinzip, nach dem wir handeln. Wer sich unter diesen Schirm stellt, wer die Garantien, die Leistungen dieses Sondervermögens, staatliche Hilfe und damit möglicherweise auch Steuergelder, in Anspruch nehmen möchte, muss dafür eine ganze Reihe von Gegenleistungen erbringen und eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

Erster Punkt: Als Gegenleistung erhält der Staat in dem Augenblick, in dem er Unternehmen und Finanzdienstleister in Deutschland rekapitalisiert, Aktien, Vorzugsaktien, stille Einlagen oder Beteiligungen. Er kauft sich also ein. Dadurch erwirbt er Rechte und die Option, diese Beteiligungen später mit der Aussicht zu veräußern, darüber möglicherweise ein Einkommen zu erzielen, das mögliche Verluste abdeckt.

Dies ist im Fall von Schweden gelungen. Die Schweden haben eine ganz ähnliche Lösung, fast eine Art Blaupause für das geliefert, was wir heute beraten, und damit waren sie durchaus erfolgreich. Der schwedische Zentralbankgouverneur hat mir am Wochenende gesagt, dass nach Liquidation der Assets, die der Staat übernommen hat, eine schwarze Null herausgekommen ist. Das heißt, es besteht kein Automatismus, dass Steuergelder in Anspruch genommen werden. Aber die Ehrlichkeit gebietet es, darauf hinzuweisen, dass dies auch nicht auszuschließen ist.

Zweiter Punkt: Der Staat wird für diese Garantien Gebühren erheben. Er wird auch das Recht bekommen, auf die Geschäftspolitik Einfluss zu nehmen, und zwar insbesondere mit Blick darauf, dass die geförderten Banken nicht über eine Bilanzverkürzung ihre Kredittätigkeit gegenüber dem Mittelstand in Deutschland reduzieren. Dies ist nicht die Absicht, die wir mit diesen Förderleistungen verbinden.

Es geht auch um die Frage, ob bei dieser Gelegenheit nicht das in Gang gesetzt wird, was bisher der Bankenaufsicht in Deutschland definitiv nicht möglich war, nämlich die Überprüfung von Geschäftsmodellen, weil dies der Kreditsektor verweigert hat. Dies geschah übrigens auch bei manchen gesetzlichen Initiativen aus diesem Haus – sie wurden anschließend von den interessierten Verbänden so attackiert, dass es nicht zur Beschlusslage gekommen ist –, die unter anderem die Zuständigkeit der deutschen Bankenaufsicht zum Inhalt hatten, die Geschäftsmodelle zu überprüfen. Manche Kritik, die Sie an der Bankenaufsicht geäußert haben, richtet sich, wie ich glaube, an die falsche Adresse. Leider hat die Bankenaufsicht bisher nicht die Zuständigkeit, Geschäftsmodelle zu überprüfen. Die entscheidende Frage ist, ob bei dieser Gelegenheit, wenn Unternehmen und Finanzdienstleister diese Abschirmung in Anspruch nehmen, das Institut, das als Teil der Bankenaufsicht das Sondervermögen verwalten soll, nicht auch in den Stand versetzt wird, die Geschäftsmodelle zu überprüfen.

Es geht aber um mehr als das. Es geht um weitere Bedingungen, die sich darauf erstrecken, dass sich mit dieser Leistung des Staates zum Beispiel ein Verbot von Abfindungen, Bonuszahlungen und auch von Dividendenausschüttungen verbinden.

Ich will bei dieser Gelegenheit aus aktienrechtlichen Gründen keinen Irrtum aufkommen lassen. Das Verbot von Dividendenausschüttungen muss sich damit verbinden, dass es über die Spielräume, die die Dividendenausschüttungen sonst hergeben, zu einer Stärkung der Eigenkapitalbasis der Unternehmen kommt. Das ist ein entscheidender Punkt.

Ich will im Einzelnen nicht erneut die Maßnahmen auflisten, sondern darauf hinweisen, dass wir es im Wesentlichen mit vier entscheidenden Aktivitäten zu tun haben. Herr Westerwelle hat recht: Außerhalb dieses Paketes hat das Thema Bilanzierungsregelungen Priorität, Bilanzierungsregelungen, die nicht prozyklisch wirken und die die Unternehmen in der derzeitigen Situation nicht noch weiter unter Wasser ziehen, als bisher geschehen. Wir sind mit Blick auf dieses Thema – es erstreckt sich auf den Aspekt der Bewertungsmethoden und darauf, dass man zu einer größeren Flexibilisierung in der Bilanzierung zwischen dem Bankenbuch und dem Handelsbuch kommen muss – auf einem sehr guten Weg.

Ich glaube, wir werden Ende dieser Woche konstatieren können, dass in internationaler Abstimmung die deutschen Kreditinstitute und darüber hinaus einige Unternehmen in der Realwirtschaft, die Derivate in ihren Bilanzen haben, in den Stand gesetzt werden, in dieser erweiterten Interpretation der Bilanzierungsregelungen das dritte Quartal bilanzieren zu können. Das ist von enormer Bedeutung. Dies wird häufig unterschätzt, weil es sehr technokratisch anmutet; da gebe ich Ihnen völlig recht. Aber auch in den Gesprächen, die wir seitens der Bundesregierung mit vielen Vertretern geführt haben, und zwar sowohl aus der Realwirtschaft wie auch aus der Kreditwirtschaft, wurde deutlich, dass dies von außerordentlicher Bedeutung ist.

Der erste Punkt im Rahmen dieses Paketes – untechnisch und, ich hoffe, verständlich und umgangssprachlich dargestellt – ist die Beseitigung einer Liquiditätsenge. Wir haben es im Augenblick damit zu tun, dass sich der Bankensektor untereinander nicht mehr vertraut. Diejenigen, die Liquidität haben, sitzen auf dieser Liquidität und reichen sie nicht aus an diejenigen, die sie dringend brauchen, die am Verdursten sind, weil sie befürchten, dass sie das ausgeliehene Kapital – möglicherweise schon in Tagesfrist oder in Wochenfrist – nicht zurückbekommen.

Wir haben es mit dem fast perversen Zustand zu tun, dass diejenigen, die Liquidität haben, sie im Augenblick nicht ausleihen an andere Kreditinstitute, sondern zum Zentralbanksystem bringen, und zwar zu Zinskonditionen, die sie früher sofort abgelehnt haben: zwei Prozent. Der Zentralbanksektor befindet sich in der Situation, dass er vor dem Hintergrund des enormen Durstes nach Liquidität diese Liquidität weiterreichen kann – teilweise zu zehn oder elf Prozent – an diejenigen, die sie dringend brauchen. Dies ist ein ungeheurer Missstand und führt dazu, dass darüber ein Bankensystem kollabieren kann. Deshalb ist es so wichtig, mit den 400 Milliarden Euro eine Garantie zu schaffen, die nicht haushaltswirksam ist, die aber zu verstehen gibt, dass man im Zweifelsfalle den Unternehmen eine Sicherheit bietet, die bereit sind, Liquidität auszureichen, weil sie wissen, dass in dem Augenblick, wo ihr Marktpartner ausfällt, diese Garantie gezogen werden kann. Darüber werden wir, wie ich erwarte, diese Liquiditätsenge beseitigen können.

Der zweite wichtige Punkt ist, dass wir es bei einigen Unternehmen in Deutschland nicht nur mit einem Liquiditätsengpass zu tun haben, sondern auch mit einem Insolvenzrisiko in Abhängigkeit von Eigenkapitalquoten, die gefährlich niedrig werden können. Deshalb ist dieser zweite Punkt, die Rekapitalisierung dieser Unternehmen in Deutschland, von entscheidender Bedeutung. Welche Bedeutung das hat, können Sie gerade daran feststellen, dass der amerikanische Schirm von 700 Milliarden Dollar konzeptionell geändert wird. Er war bisher – nicht vergleichbar mit dem, was wir machen – ausschließlich darauf gerichtet, Problemaktiva aufzukaufen. Jetzt fängt man an, zu sagen: Das ist nicht das Hauptproblem; es ist übrigens sehr kompliziert, sehr gefährlich. Jetzt wird vielmehr dazu übergegangen, mit einem Betrag von 250 Milliarden Dollar von diesen 700 Milliarden Dollar das zu tun, was in der zweiten Stufe bei uns unter der Überschrift einer Rekapitalisierung der Unternehmen Bedeutung hat. Fast bin ich bereit, abzuwarten, bis sie den ersten Schritt von uns auch nachvollziehen, mit Blick auf die Garantieposition, die wir einnehmen.

Erst in der Kaskade im dritten Effekt besteht der Spielraum, dass das Sondervermögen, dieser Finanzmarktstabilisierungsfonds, auch genutzt werden kann für den Aufkauf von illiquiden Assets, von Problemaktiva. Aber in der Tat – in der Bestätigung dessen, was die Kanzlerin gesagt hat –: Dies ist für uns von nachrangiger Bedeutung und verbindet sich mit einer ganzen Reihe von Problemen, die ich nicht in Abrede stellen möchte.

Dass es darüber hinaus mittelfristig auch darum geht, die Einlagensicherung und die nationale Aufsicht – ich füge hinzu: auch die europäische und internationale Aufsicht – zu verbessern, ist unabweisbar richtig. Ich bitte nur, gelegentlich zu registrieren, welche Fortschritte es schon gegeben hat. Warum soll sich die Politik unter Wert verkaufen mit Blick auf das, was uns schon gelungen ist? Wir müssen uns ja nicht immer nur defizitär darstellen.

Wir sind in Europa einen ganzen Schritt weiter mit Blick auf die Einführung von Gruppenaufsichten für grenzüberschreitende Tätigkeiten von Bankinstituten. Ich werde die französische EU-Präsidentschaft dabei unterstützen, dass dies auch im Versicherungsbereich eingeführt wird. Wir sind einen ganzen Schritt weiter mit der Einführung von sogenannten Colleges of Supervisors auf der europäischen Ebene, und wir sind einen ganzen Schritt weiter mit Blick auf die Aufwertung des Internationalen Währungsfonds. Ich bin in der Tat überzeugt, dass er zukünftig eine sehr viel stärkere Funktion haben könnte, wenn es darum geht, Verkehrsregeln im internationalen Finanzbereich zu verabreden – dazu muss er ein Mandat haben – und gleichzeitig diese Verkehrsregeln zu überwachen.

Das sagt sich relativ leicht. Wenn man ein Gespräch mit dem jetzigen Managing Director des IMF, mit Dominique Strauss-Kahn, hatte, dann weiß man, dass das auf eine Umorganisation des IMF hinausläuft, auf ein ganz anderes Personal, auch mit anderen Qualifikationen, auf die Änderung von Statuten und, wie ich glaube, letztlich auf die Mandatierung auf einer vertraglichen Basis, womit automatisch verbunden ist, dass souveräne Rechte an eine solche supranationale Einrichtung abgetreten werden müssen.

Derjenige übrigens, der dieses Thema im IMF als Erster angesprochen hat – das bitte ich als Kompliment zu verstehen –, war Bundespräsident Köhler in seiner damaligen Rolle als Managing Director des IMF. Diesen Weg fortzuschreiben, ist die wesentliche Herausforderung, vor der wir auf internationaler Ebene stehen. Die Kanzlerin wird dieses Thema in ihren Gesprächen aufgreifen, die für, glaube ich, November auf Ebene der G7 Staats- und Regierungschefs geplant sind.

Ich will zum Schluss auf zwei Stichworte eingehen, die Herr Westerwelle angesprochen hat. Wir haben es inzwischen mit deutlichen Abwärtsrisiken bei der Konjunktur zu tun. Etwas anderes zu sagen, wäre Schönfärberei. Der erkennbare Abwärtstrend ist aber nicht allein durch die Finanzmarktkrise verursacht. Wenn man mit Wirtschaftswissenschaftlern oder Analytikern spricht, erfährt man: Auch ohne die Finanzmarktkrise würde die Entwicklung in 2009 nicht mehr so schön sein, wie sie in den letzten Jahren gewesen ist, aber die Finanzmarktkrise wird diesen Trend verstärken. In welchem Ausmaß, das wird Ihnen niemand sagen können, auch nicht mit Blick auf das, was wir als Stabilisierungspaket verabschieden werden. Warum? Ich kann Ihnen nicht sagen, in welchem Ausmaß die Garantien zu tatsächlichen Ausfällen führen, sondern ich kann nur darauf hinweisen, dass wir mit fünf Prozent eine Vorsorge für solche Ausfälle treffen. Ich halte diesen Prozentsatz vor dem Hintergrund der schwedischen Erfahrung für angemessen. Dort hat man ursprünglich zehn Prozent Ausfälle veranschlagt und nachher null Prozent festgestellt. Da liegen wir mit fünf Prozent, wie ich finde, in einer ziemlich pragmatisch begründbaren Mitte.

Dass die Realwirtschaft eingetrübt wird, hat eher etwas mit einer weltweiten Entwicklung zu tun. Das resultiert auch aus Effekten, die sehr viel zu tun haben mit der Energie- und Rohstoffpreisentwicklung, aber auch mit der Nahrungsmittelpreisentwicklung und einer ökonomischen Entwicklung in den USA, die immer noch – wenn auch immer weniger – auch die europäischen Partnerstaaten trifft. Die sogenannte Entzerrungsthese oder Decoupling-These, die einige debattieren, nach der Europa sich zunehmend von dem abkoppeln kann, was in den USA passiert, vertrete ich nicht. Es gibt dynamische Weltregionen, die im Sinne einer Stabilisierung der weltwirtschaftlichen Entwicklung zunehmend substitutiv eine Rolle spielen. Aber machen wir uns nichts vor: Wir werden in eine sehr schwierige Zeit 2009 hineingehen.

Dies bedeutet für mich nicht die Aufgabe des Konsolidierungskurses, definitiv nicht. Ich wäre nur nicht ehrlich zu Ihnen und zur Bevölkerung, wenn ich nicht sagte, dass im Lichte der konkreten Entwicklung des Jahres 2009 die Leitplanken auf der Zeitachse gegebenenfalls anders gesetzt werden müssen. Damit lade ich nicht zu Forderungen ein, sondern nur zu Realismus, nicht mehr und nicht weniger.

In dieser Situation ist die Bundesregierung gut beraten, als Antwort auf die erkennbare Entwicklung vier Dinge zu beachten: erstens keine Investitionskürzung, zweitens keine Kürzung von Sozialleistungen, drittens keine Mehrbelastung der Bevölkerung bei ausfallenden Einnahmen des Gesamtstaats. Viertens wird es darum gehen, eventuell über die KfW, über die Europäische Investitionsbank Förderprogramme sehr gezielt auszuweiten, größer zu dimensionieren, damit sie einen antizyklischen Effekt haben. Im Übrigen erinnere ich daran, dass die Bundesregierung vor kurzem schon ein Paket verabschiedet hat. Die Elemente – sie sind von der Kanzlerin genannt worden – führen bei voller Jahreswirksamkeit zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in der Größenordnung von 14 bis 15 Milliarden Euro.

Ich glaube, dass sich über die Finanzmarktkrise – damit komme ich in die Schlusskurve – vieles verändern wird. Wir reden inzwischen über internationale Verkehrsregeln. Wir reden über ein neu ausbalanciertes Verhältnis von Staat und Markt. Ihre Einlassung, Herr Westerwelle, dass der Staat viel mehr Geld als der private Bereich hat, konnte ich nicht so gut verstehen. Ich habe eher den Eindruck, dass die These von einer öffentlichen Armut nach wie vor jedenfalls nicht ganz falsch ist, wenn wir das mit der Vermögensbildung im privaten Bereich vergleichen.

Ich bin davon überzeugt, dass das richtig ist, was mein früherer italienischer Kollege Tommaso Padoa-Schioppa gesagt hat:

"Es ist nicht der Kapitalismus oder die Marktwirtschaft, die zusammenbricht ... Was einstürzt, ist die Illusion, dass eine Marktwirtschaft ohne Regeln funktionieren kann. Es ist das Fehlurteil, dass die Finanzmärkte im Stande seien, sich selbst zu regulieren."

Wenn wir das lernen, dann könnte die Soziale Marktwirtschaft aus dieser Krise umso chancenreicher und umso attraktiver hervorgehen.