Rede der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner,

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich heute hier in Neustadt zu sein – der Stadt mit 1.850 Sonnenstunden im Jahr. Neustadt ist natürlich auch unsere zweitgrößte Weinbaugemeinde in Deutschland. Gerade deshalb bewegt hier viele – vor allem Winzerinnen und Winzer – die Frage nach der Zukunft des Weinbaus. Der Jahresbeginn ist immer ein ganz guter Zeitpunkt, um auf das vergangene und das kommende Jahr zu blicken.

Was waren die Meilensteine des vergangenen Jahres? Für den Weinbau war das zum Beispiel die Vorbereitung der Novellierung des Weingesetzes, die wir angegangen sind. Denn Gesetze müssen von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand: Werden Sie den Herausforderungen der Zeit noch gerecht, setzen sie noch die richtigen Rahmenbedingungen, fügen sie sich dabei auch in den unionsrechtlichen Rahmen ein und bringen sie unsere Gesellschaft voran?

Auch wenn die Kommission uns nicht explizit dazu aufgefordert hat: Wir sehen die Notwendigkeit, die Hektarertragsregelung anzupacken und unionsrechtkonform auch zu gestalten.

1994 löste das heutige Weingesetz das legendäre 71er Weingesetz ab, seitdem erlebte aber auch das 94er Weingesetz zahlreiche – teilweise mehr oder weniger umfassende – Änderungen. Treiber waren EU-Weinrechtsreformen wie 1999 und 2008, regelmäßig aber auch wichtige nationale Anliegen.

In diesem Jahr stehen wir nun vor der Frage, ob es mit einer erneuten Änderung getan ist oder ob wir uns mit einer tiefergreifenden Reform auseinandersetzen müssen. Hintergrund ist die europäische Weinmarktreform von 2008. Mit der 2008er Weinmarktreform wurden die bis dahin bestehende Gleichwertigkeit des Germanischen Systems der Qualität im Glase und das Herkunftsmodell zum alleinigen Maßstab erhoben.

Das Weingesetz spiegelt zurzeit in zwei wesentlichen Teilen noch nicht oder nicht konsequent den Wandel auf EU-Ebene wider: Erstens den Wechsel vom germanischen Qualitäts- zum romanischen Herkunftssystem und zweitens die wachsende Verantwortung der Erzeuger für ihre herkunftsgeschützten Weine. Hinzu kommt, dass wir den nationalen Entwicklungen mehr Rechnung tragen müssen.

Welche sind das? Einerseits konnten wir feststellen, dass sich die Märkte in den vergangenen Jahren in Deutschland allenfalls seitwärts und im Export rückläufig entwickelt haben. Beispielsweise haben sich die Exporte in den vergangenen zehn Jahren nahezu halbiert – andere Mitgliedstaaten konnten ihre Ausfuhren steigern. Das lässt sich nur eingeschränkt mit einer gleichzeitig auch rückläufigen Erzeugung erklären.

Zum anderen konnten wir aber folgendes beobachten: Immer mehr vor allem junge, dynamische Betriebe konnten sich im gleichen Zeitraum im Sinne einer geographischen Herkunftspyramide profilieren. Dies führt dazu, dass beispielsweise auch einige neue geschützte Ursprungsbezeichnungen entstanden sind. Daher bestand der Wunsch der Branche, diesen Trend zu kanalisieren und in einem bundeseinheitlichen Rechtsrahmen einzubetten. Nach mehreren Runden Tischen mit der Weinwirtschaft, mit betroffenen Bundesländern und Mitgliedern des Deutschen Bundestages haben wir ein Eckpunktepapier verabschiedet.

Um eines vorwegzunehmen: Wir sind mit den Vorbereitungen für die Novellierung schon gut vorangekommen. Und wir werden demnächst einen Entwurf einer Neufassung der weinrechtlichen Bestimmungen vorlegen. Selbstverständlich wird dieser mit der Wirtschaft und den Ländern zu diskutieren sein. Aber nach den langen Vorbereitungen ist es jetzt an der Zeit, in das Gesetzgebungsverfahren einzusteigen.

Ich möchte aber auch deutlich machen: Unser Motto muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit sein. Wir haben uns eng an den Leitvorgaben des Deutschen Weinbauverbandes, also Ihrer obersten berufsständischen Vertretung, orientiert. Dialog – genauso wie Kompromisse – kostet aber Zeit, das geht nicht von heute auf morgen. Die Forderungen gehen zum Teil weit auseinander. Während die Einen die Großlagen erhalten wollen, möchten die Anderen sie gleich ganz abschaffen. Das gleiche Bild zeichnet sich bei den Hektarhöchstertragsregelungen ab: Von Beibehaltung des Qualitätsgruppenmodells bis hin zu dessen Abschaffung und Einführung einer flächenbezogenen Hektarertragsregelung ist die ganze Palette vertreten. Hier müssen wir Kompromisse finden.

Um was geht es bei den Änderungen eigentlich? Zunächst wollen wir für Sie mehr Gestaltungsspielraum bei den Regeln für die Erzeugung und Vermarktung Ihrer Weine schaffen. Denn mit der letzten Weinmarktreform auf EU-Ebene wurde mehr Verantwortung in Ihre Hände gegeben. Mit der Gründung der Schutzgemeinschaft Pfalz sind bereits wichtige Voraussetzungen geschaffen worden. Nun sollen weitere Schritte folgen. Wir wollen dem Wunsch in vielen Gebieten nach einer stärkeren Profilierung der Herkunft Rechnung tragen.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns im vergangenen Jahr mit den Verbänden, den größten Weinbau treibenden Ländern und auch den weinbaupolitischen Sprechern der Fraktionen im Bundestag im Grundsatz darauf verständigt, dieser Entwicklung im Weingesetz einen rechtlichen Rahmen zu geben. Der Leitsatz "Je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität" soll gelten. Die Herkunft soll zukünftig für ein Qualitätsversprechen stehen. Konkret bedeutet dies: An die Angabe einer kleineren geographischen Einheit wie beispielsweise ein Gemeinde- oder Lagenamen werden strengere Qualitätskriterien geknüpft als an das Anbaugebiet. Das kann sich auf das Mindestmostgewicht, den Hektarertrag oder auch die erlaubten Rebsorten beziehen. Denkbar sind aber auch weitere Kriterien wie Pflanzdichte, Begrenzungen beim Rebschnitt, Mindestlagerzeit, Flaschengröße und vieles mehr.

Das entscheiden Sie als Erzeuger. Wichtig dabei ist, dass von Stufe zu Stufe, das heißt von Bereich und Großlage über Gemeinde bis zur Einzellage, strengere Vorgaben gemacht werden. Im Fall der Einzellage müssten mindestens drei Kriterien wie beispielsweise Mindestmostgewicht oder Hektarertrag strenger gefasst sein als für das Anbaugebiet. Einigt sich die Schutzgemeinschaft nicht, darf die Einzellage nicht mehr verwendet werden. Dies wäre im Grunde die Minimallösung, die für Sie maximale Flexibilität bedeuten würde. Nach meinem Empfinden wird aber auch viel Kritik an diesem Minimalkonzept geübt. Weil es vor allem nicht garantiert, dass das Grundprinzip eingehalten – also eine tatsächliche Qualitätssteigerung von Stufe zu Stufe erfolgt – und die Profilierung für die Verbraucher erkennbar wird.

Diese Bedenken sind nachvollziehbar, deshalb haben wir überlegt. Die Profilierung sollte sich erkennbar in der Produktqualität niederschlagen. Nur dann sind die Verbraucher langfristig bereit, den höheren wirtschaftlichen Aufwand für die Erzeugung von Weinen kleinerer geographischer Herkünfte zu honorieren. Profilierte Weine sollten für Verbraucher schon auf dem Etikett erkennbar sein, denn der Großteil wird ohne fachliche Beratung vermarktet.

Wir sollten daher folgendes überlegen: Könnte nicht eine Kombination aus dem romanischen System und unserer bisher gelebten Qualität im Glase ein sinnvoller Weg sein? Das würde einen Mehrwert für die Weinwirtschaft und die Verbraucher bedeuten. Sie sollen entscheiden, auf welchem Weg Sie am besten das Ziel erreichen: Eine für Ihre Kunden nachvollziehbare, erkennbare und schmeckbare Herkunftsprofilierung. Nur wenn die Konsumenten selbst wahrnehmen, dass ein Wein mit einer kleineren Herkunft tatsächlich eine bessere Qualität hat: Nur dann werden sie bereits sein, hierfür einen höheren Preis zu zahlen. Mit Ihrer Entscheidung können Sie dann auch bestimmen, für welchen Weintypus nicht nur die kleineren Herkünfte stehen, sondern auch welches Gesicht Sie Ihrem Anbaugebiet geben wollen, um auf diese Weise im nationalen wie auch internationalen Wettbewerb stärker wahrgenommen zu werden.

Lassen Sie mich dazu eines sagen: Europarechtlich ist es nicht zwingend nötig, dass wir da rangehen, aber für die Weinwirtschaft kann es ein Gewinn sein. Weil sich die Chance einer stärkeren Preisdifferenzierung eröffnet. Die Erzeuger sollen sich im Rahmen dieses Systems auf gebietstypische Besonderheiten verständigen. Und so zu einer Profilierung beitragen, welche der Umsetzung des so genannten Terroirprinzips dient. In Zukunft wird sich jeder Selbstvermarkter, jede Genossenschaft und jede Kellerei vielleicht häufiger die Frage stellen müssen: Wie wichtig ist mir die Profilierung nicht nur meines Betriebs, sondern "meines" Anbaugebietes als Solches?

Sie sehen: Hier kommen neue Chancen, aber auch neue Aufgaben, auch für den Deutschen Weinfonds (DWF). Deshalb erscheint auch eine Erhöhung des Budgets des DWF von derzeit elf Millionen angemessen. Ich möchte darauf hinweisen, dass die letzte Erhöhung 1994 stattgefunden hat.

Äußerst positiv war aus meiner Sicht auch, dass wir uns nahezu einvernehmlich auf eine Verlängerung der Begrenzung der Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent der Rebfläche bis 2023 verständigen konnten. Das kommt der Weinwirtschaft nur zugute, denn ansonsten droht langfristig ein Überangebot. Ich weiß, dass die Kellereien über eine Beschränkung des Wachstums auf 0,3 Prozent der Rebfläche nicht sehr glücklich sind. Zumal Deutschland in der Europäischen Union neben Spanien das einzige Land ist, das national unter der Ein-Prozent-Grenze bleibt, die das EU-Recht vorsieht. Aber ich denke, auch den Kellereien ist an fairen und auskömmlichen Fassweinpreisen gelegen. Das langfristige Ziel muss mehr Wertschöpfung sein! Und damit wären wir dann auch wieder bei der Herkunftsprofilierung.

Ende vergangenen Jahres hat viele Landwirte das Thema der Messstellennetze beschäftigt. Für die Einrichtung und den Betrieb der Messnetze sind die Länder verantwortlich. Es ist jetzt Aufgabe der Länder, der Kritik an den Messnetzen nachzugehen. Sie müssen darlegen, dass die Messungen korrekt sind. Ich werde darüber hinaus auch meine Kollegin Bundesumweltministerin Schulze auffordern, den Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Messstellennetz nachzugehen. Das betrifft auch die Ausweisung der belasteten Gebiete. Die Länder sind in der Pflicht, überzeugend und nachvollziehbar darzulegen, warum die Betriebe im Einzelfall betroffen sind. Nur so kann Vertrauen geschaffen werden!

Das Motto Ihrer Veranstaltung ist "Weinbau im Klimawandel – Pfalz for future". Wir müssen aber nicht nur die Pfalz und den Weinbau für die Zukunft wappnen, sondern die gesamte deutsche Landwirtschaft. Denn die Winzer und die Landwirte müssen schon jetzt mit dem Klimawandel klarkommen. Was ich aber häufig in der Diskussion vermisse, ist Sachlichkeit. Fakten vor Emotionen, das ist mir wichtig. Denn uns bringen weder Panik noch Augenwischerei weiter. Wir müssen uns mit den wissenschaftlichen Fakten auseinandersetzen und zielgerichtete Lösungen finden. Auf dem Gebiet des umweltschonenden Weinbaus ist Deutschland weltweit führend – das müssen wir noch weiter ausbauen. Die Züchtung neuer Reben und die Digitalisierung können uns dabei helfen. Inzwischen sind rund 30 pilzwiderstandsfähige Rebsorten für den allgemeinen Anbau klassifiziert. Der Regent ist eine der ersten pilzwiderstandsfähigen Rebsorten, die klassifiziert wurde. Und der Regent ist auch ein "Pfälzer Kind", denn er stammt ganz aus der Nähe, dem Institut für Rebzüchtung am Geilweilerhof. Das Institut ist auch Teil der Bundessortenforschung unseres Ministeriums. Und Sie ist eine Erfolgsgeschichte: Mit rund 2.000 Hektar Rebfläche ist er die mit Abstand verbreitetste pilzfeste Rebsorte. Die Bedeutung pilzresistenter Sorten nimmt immer weiter zu: Klimawandel und strenger Auflagen bei der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sorgen dafür.

Auch andere Mitgliedstaaten wie Frankreich haben das erkannt und intensivieren massiv ihre Anstrengungen bei der Züchtung resistenter Rebsorten. Wir dürfen unseren Vorsprung aber nicht verlieren! Es ist zwar völlig klar, dass pilzresistente Sorten niemals die klassischen ersetzen können. Aber gerade in schwer zu bewirtschaftenden Hand- und Steillagen sind resistente Sorten eine interessante Alternative. So sparen wir nicht nur Pflanzenschutzmittel, sondern auch erhebliche Kosten. Und Ihnen steht völlig offen, ob Sie Weine als Rebsortenweine, als Cuvée oder im Wege des bezeichnungsunschädlichen Verschnitts vermarkten.

Das Thema Digitalisierung hilft uns auch, die Ressourcen zu schonen. Unser Ministerium fördert zum Beispiel ein Projekt zur Digitalisierung im Wertschöpfungsnetzwerk Weinbau: Von der Pflanzung bis zur Traubenanlieferung, DigiVine, mit 3,5 Millionen Euro. Ein anderes Projekt, VitiSoil, forscht an der Humusspeicherung und dem Sensoreneinsatz zur CO2-Minimierung im Weinbau. In dieser Forschung steckt enorm viel Potenzial.

Wir fördern, wir forschen, entwickeln den Weinbau weiter und Sie, liebe Winzerinnen und Winzer, produzieren die Weine. Er muss sich dann aber auch gut absetzen lassen. Die USA sind für die rheinland-pfälzischen Winzerinnen und Winzer ein wichtiger Exportmarkt – der amerikanische Markt liegt mit weitem Abstand auf Platz eins. Und das liegt mit Sicherheit nicht daran, dass der amerikanische Präsident Vorfahren in der Pfalz hat! Die Vereinigten Staaten stehen für 17 Prozent der Exportmenge und 24 Prozent der Exporterlöse mit deutschen Weinen.

Da rauben die Meldungen über Strafzölle auf Wein vielen deutschen Winzerinnen und Winzern den Schlaf. Sie sind unbeteiligte Dritte in einem Streit über Flugzeugsubventionen geworden. Der Konflikt wird schlichtweg auf Ihren Rücken ausgetragen. Sollten sich die USA dafür entscheiden, weitere Zollerhöhungen zu verhängen oder zusätzliche EU-Produkte den Zöllen zu unterwerfen, würde eine solche Eskalation die Erzielung einer Einigung nicht erleichtern. Wir befürworten weiterhin eine Verhandlungslösung. Die EU wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 im Verfahren der Welthandelsorganisation zu illegalen US-Subventionen für Boeing die Genehmigung erhalten, Strafzölle auf US-Produkte zu erlassen. Damit ist eines sicher: Es wird Verlierer auf beiden Seiten des Atlantiks geben. Wenn sich die Zollspirale erst einmal dreht, werden auch die amerikanischen Verbraucher dafür zahlen müssen – im wahrsten Sinne des Wortes. Hier werden Mauern errichtet, wo vorher Brücken standen.

Zum jetzigen Zeitpunkt können die Folgen noch nicht verlässlich eingeschätzt werden. Sofern aber nachhaltig schwerwiegende Marktstörungen entstehen, muss über Stützungsmaßnahmen nachgedacht werden. Deutschland wird dann in enger Abstimmung mit der EU-Kommission und den weiteren EU-Mitgliedstaaten Stützungsmaßnahmen nach bestehendem Recht prüfen. Die EU-Kommission in Brüssel hat bereits reagiert und Maßnahmen für mehr Flexibilität bei der Absatzförderung im Rahmen des Nationalen Stützungsprogramms Wein eingeleitet. So sehen Änderungsverordnungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Marktorganisation vor, dass das Programm mehr als zweimal im Jahr geändert werden kann – das bedeutet mehr Flexibilität, die Zielländer während der laufenden Förderperiode erweitert werden können und die bestehende Beschränkung der Förderung auf fünf Jahre je Zielland und Absatzförderungsmaßnahme aufgehoben wird.

Änderungen bei Maßnahmen müssen auch nicht mehr von der zuständigen Behörde genehmigt werden, eine Notifizierung bei der Behörde reicht aus. Außerdem werde ich in den nächsten Tagen im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin den Agrarkommissar treffen. Da werde ich ihn auf mögliche Hilfsmaßnahmen für von den Strafzöllen betroffene Winzer ansprechen. Es wird auch bilaterale Gespräche mit meinen europäischen Amtskollegen geben, bei denen ich die Strafzölle thematisieren werde. Ich hoffe, dass wir zu einer guten Lösung kommen.

Eines ist mir aber wichtig: Die Länder, insbesondere Rheinland-Pfalz, möchte ich hier nicht aus der Verantwortung lassen. Sie sollten ernsthaft prüfen, inwieweit einzelstaatliche Beihilfen gewährt werden könnten. Dazu müssten sie entsprechende Förderrichtlinien entwickeln, die über den Bund der Kommission zugeleitet würden. Im besten Falle könnte dies im sogenannten Freistellungsverfahren schon innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Trotz – oder gerade angesichts – solcher Herausforderungen ist es wichtig, dass wir den Export weiter begleiten. Denn er ist ein entscheidender Faktor für unsere Wirtschaft. Und gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist es nicht immer einfach, Fuß im Ausland zu fassen. Ziel der Exportförderung unseres Ministeriums ist es daher, gerade diesen Unternehmen den Einstieg in ausländische Märkte zu erleichtern. Im vergangenen Jahr haben wir die Weinwirtschaft erst wieder in die Exportförderung meines Ministeriums mit aufgenommen. Dafür stehen im Jahre 2020 vier Millionen Euro sowie über das Auslandsmesseprogramm knapp neun Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung: für Unternehmerreisen zur Markterkundung und Geschäftsanbahnung oder für Maßnahmen zur Information deutscher Unternehmen sowie für imagefördernde Maßnahmen.

Ich lade Sie herzlich ein, dieses Angebot wahrzunehmen. Eines wird das Jahr 2020 mit Sicherheit nicht: langweilig. Lassen Sie uns wie bisher im Dialog bleiben und gemeinsam konstruktiv und sachlich an unseren Vorhaben arbeiten.

Vielen Dank!