Rede der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles,

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Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Mit dem Bundesteilhabegesetz wollen wir nicht mehr und nicht weniger als einen Quantensprung schaffen. Wir gehen den Schritt von der Fürsorge zur Teilhabe und auch ein Stück von der Politik für Menschen mit Behinderungen zur Politik mit Menschen mit Behinderungen.

Ein deutliches Anzeichen dafür ist die öffentliche Debatte, die in den letzten Wochen und Monaten rund um den Entwurf der Bundesregierung geführt worden ist. Ich sehe darin den Beleg für das gewachsene Selbstbewusstsein, für politisches Engagement und für den Willen, für die eigenen Interessen vernehmlich und nachdrücklich einzutreten. Ich nehme darin aber auch Unsicherheit wahr: die Sorge betroffener Menschen und ihrer Familien, sie könnten durch das Gesetz etwas verlieren, was sie sich vielleicht über Jahre von Behörden oder Trägern hart erkämpft und mit viel Einsatz durchgesetzt haben, das ihnen im Alltag unverzichtbar ist. Dazu möchte ich allen, die uns heute zusehen oder zuhören und sich Sorgen machen, deutlich sagen: Niemandem soll es mit dem Bundesteilhabegesetz schlechter gehen. Im Gegenteil: Den meisten wird es – dessen bin ich mir sicher – besser gehen. Das ist nicht nur unser Ziel, sondern dafür werden auch 700 Millionen Euro an zusätzlichen Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt.

Wenn sie fragen, wo es einfacher wird, dann können wir den betroffenen Menschen klar die Punkte nennen, wo sich ihr Leben im Alltag verbessert und wo es einfacher wird:

Erstens. Wer weiß, durch welchen Dschungel an unterschiedlichen Zuständigkeiten man sich bisher schlagen und hangeln musste, um zu seinem Recht zu kommen, der weiß auch, welch großer Schritt es ist und welch große Erleichterung es für viele Menschen bedeutet, wenn künftig ein Antrag reicht. Auch wenn Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Sozialamt, Unfall-, Kranken- und Pflegekasse weiter für unterschiedliche Leistungen zuständig sind: Es braucht nur noch einen Antrag.

Bei Leistungen der Teilhabe stehen künftig die Menschen im Mittelpunkt. Es wird darum gehen, welche Unterstützung sie brauchen und wollen. Wie es dann die Träger hintereinander oder untereinander organisieren, darum müssen sich die betroffenen Menschen nicht mehr kümmern.

Ich möchte einen zweiten Punkt ansprechen, der vielen, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind, auf den Nägeln brennt, der bis tief in das alltägliche Leben und bis tief in die Beziehungen hineinreicht, in denen sie leben. Die Einkommen und Vermögen von Ehe- und Lebenspartnern werden künftig nicht mehr herangezogen. Diese lebensfremde Regelung, die nicht nur bei der Aufnahme einer Arbeit hemmt, sondern von vielen schlicht auch als Heiratshindernis empfunden wird, schaffen wir ab. Auch für eigenes Einkommen und Vermögen werden die Freiräume um ein Vielfaches größer. In Zukunft wird zudem ein Blick in den Einkommensteuer- oder Rentenbescheid ausreichen, um zu ermitteln, ob und in welcher Höhe ein Eigenbetrag vonnöten ist. Sie müssen nicht mehr und nicht weniger darlegen als jeder andere Steuerzahler.

Die dritte wichtige Verbesserung besteht in neuen Chancen auf Arbeit, vor allem auch auf Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir wollen mit den Budgets für Arbeit Arbeitgeber dafür gewinnen, sich für Menschen mit Behinderung zu entscheiden, ihnen eine Chance zu geben. Außerdem bauen wir weitere Schranken zwischen Werkstätten für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt ab. Damit wird es den Menschen, die es wollen und können, möglich gemacht, den Schritt aus der Werkstatt zu wagen. Wichtig ist aber, dass das auch mit dem Recht verbunden ist, wieder in die Werkstatt zurückkehren zu können, wenn er nicht gelingt.

Wir wollen, um das klar zu sagen, Brücken bauen. Auch wollen wir an dieser Stelle die Werkstätten nicht grundsätzlich in Frage stellen. Für viele Menschen ist das der richtige Ort. Für sie ist die Arbeit dort wichtig und bedeutet Teilhabe. Deswegen haben wir gerade im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen dafür gesorgt, dass hier die Mitbestimmung deutlich verbessert und aufgewertet wird. Die Werkstatträte bekommen neue Rechte. Sie können künftig in besonders wichtigen Angelegenheiten – etwa wenn es um die Grundsätze der Entlohnung geht – mitbestimmen. Und wir werden in Werkstätten die Position einer Frauenbeauftragten schaffen, um Diskriminierung besser entgegentreten zu können. Leider ist das notwendig.

Außerdem wird es – das ist ein weiterer wichtiger Punkt – ein vom Bund finanziertes Netzwerk unabhängiger Beratung geben. Das haben sich sehr viele gewünscht. Wir lösen es ein. Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen werden dort insbesondere durch Menschen mit Behinderung beraten, also von Experten in eigener Sache.

Viele Menschen mit Behinderungen und ihre Familien werden im Alltag wirklich spürbar entlastet. Dass das möglich wird, war keine Selbstverständlichkeit. Die Formulierungen im Koalitionsvertrag sind an anderer Stelle präziser und klarer gewesen – und die zusätzlichen Mittel, die 700 Millionen Euro, lagen auch nicht irgendwo herum. Auch dafür mussten wir intensiv kämpfen, und wir mussten gleichzeitig die Entlastungen der Kommunen um fünf Milliarden Euro unangetastet lassen.

Insofern bin ich sehr froh, dass wir das schaffen können; denn es ist wichtig, dass das ein Bundesgesetz ist. Es ist genau wie bei allen anderen Gesetzen: Es ist ein wichtiger Basispunkt, von dem aus sich das Ganze in den nächsten Jahrzehnten hoffentlich weiterentwickelt und es weiter vorangehen kann, so wie es bei allen Sozialgesetzen war, die in dieser Republik und seit über 120 Jahren in Deutschland auf den Weg gebracht worden sind. Wir können es wirklich schaffen, weniger zu behindern und mehr möglich zu machen. Das ist der Kern dieses Gesetzes. Es ist ein bundeseinheitliches Gesetz. Ich freue mich, dass es viele neue Chancen geben wird.

Wenn nun viele Fragen und auch Sorgen im Raum stehen – das ist ja wahr –, dann gibt es natürlich zwei Möglichkeiten, mit Unsicherheit umzugehen: Die eine ist, man macht aus Unsicherheit Angst und schürt die Sorgen. Die andere Möglichkeit ist, man macht aus Unsicherheit Sicherheit und schafft Zuversicht. Dafür möchte ich bei allen, die sich an dieser Debatte beteiligen, heute ausdrücklich werben. Es ist ganz besonders in diesem Bereich sehr leicht, Menschen, die existenziell betroffen sind, mit fehlerhaften oder unvollständigen Informationen sehr viel Angst zu machen und sie zu verunsichern.

Ich jedenfalls sehe, dass die Menschen mit Behinderungen hier eine Tür öffnen können, hinter der vieles anders wird. Es gibt aber vor allem viele Chancen, vieles wird möglich, was bisher nicht möglich war. Den Blick darauf sollten wir uns nicht selbst verstellen. Das parlamentarische Verfahren wird sicher intensiv genutzt werden – das ist auch gut so –, und es wird zu intensiven Diskussionen und vielleicht auch zu weiteren Verbesserungen kommen. Das werde ich gerne aktiv begleiten. Ich bin überzeugt: Wir können wieder einen großen Schritt vorankommen.

Vor 15 Jahren haben wir mit dem SGB IX den ersten Schritt getan. Nun passieren wir mit dem Bundesteilhabegesetz wieder eine wichtige Wegmarke. Mit einem modernen Teilhaberecht leisten wir einen wesentlichen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft.