gemeinsame mitteilung über die gespräche des bundeskanzlers mit dem ministerpräsidenten der ddr in dresden

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Auf Einladung des Vorsitzenden des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Hans Modrow, hielt sich der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Helmut Kohl, am 19. und 20. Dezember 1989 zu einem Arbeitstreffen in der Deutschen Demokratischeh Republik auf. Die Gespräche fanden in Dresden statt.

Beide führten einen umfassenden Meinungsaustausch über Stand Und Enlwicklungsmöglichkeiten in den Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie über aktuelle internationale Fragen.

Sie waren sich einig, daß diese Beziehungen untrennbar mit den West-Ost-Beziehungen verknüpft und in den gesamteuropäischen Prozeß eingebettet sind. Die europäischen Reformprozesse zur Verwirklichung von Freiheit, Menschenrechten und Demokratie müssen auch ausgerichtet sein auf eine dauerhafte Stabilität in ganz Europa. Die Deutschen in beiden Staaten haben eine besondere Verantwortung, mit Behutsamkeit und Geduld auf eine organische Entwicklung hinzuwirken, die diesem Ziel dient und zugleich den Interessen aller anderen Beteiligten Rechnung trägt.

Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Modrow stimmten überein, daß ein auf die gemeinsame Verantwortung für den Frieden und eine Vertragsgemeinschaft in den Beziehungen begründetes gutnachbarliches Verhältnis zwischen beiden Staaten von großer Bedeutung für die Stabilität in Europa ist und einen Beitrag zu einer neuen europäischen Architektur darstellt.

Nach ihrer Auffassung berechtigen die bisherigen Veränderungen zu der Hoffnung, daß die Teilung Europas überwunden und gemäß den Zielsetzungen der Schlußakte von Helsinki und der anderen KSZE-Dokumente eine europäische Friedensordnung gestaltet werden kann, die getragen wird von der uneingeschränkten Achtung der Grundsätze und Normen des Völkerrechts, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts der Vötker sowie der Menschenrechte. Die europäischen Völker sollten in Wahrnehmung ihres Selbstbestimmungsrechtes in souveräner, demokratischer Entscheidung und bei freier Wahl des eigenen Entwicklungsweges das gemeinsame europäische Haus errichten. Beide Seiten werden sich für eine aktive Weiterführung des KSZE-Prozesses einsetzen. Sie stimmten überein, daß der Vorschlag, 1990 eine KSZE-Gipfelkonferenz abzuhalten, unter der Voraussetzung einer guten Vorbereitung den künftigen Entwicklungen in Europa Stabilität und neue Perspektiven geben kann.

Sie bekannten sich vorbehaltlos zu allen im KSZE-Prozeß eingegangenen Verpflichtungen und erklärten die Absicht ihrer Regierungen, bei der Verwirklichung der Prinzipien und Bestimmungen der KSZE-Dokumente, auch im Menschenrechts- und humanitären Bereich, Beispielhaftes zu leisten.

Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Modrow stimmten darin überein, daß Abrüstung und Rüstungskontrolle mit der politischen Entwicklung Schritt halten müssen, um positive Prozesse in Europa dauerhaft zu machen. Beide Seiten begrüßten die Anstöße, die in diesem Sinne vom Gipfeltreffen zwischen Generalsekretär Gorbatschow und Präsident Bush ausgegangen sind. Sie bekräftigten ihren Willen, wesentlich dazu beizutragen, daß 1990 Abkommen über den Abbau konventioneller Streitkräfte in Europa sowie über das weltweite Verbot chemischer Waffen zustande kommen. Sie werden sich auch für eine baldige Vereinbarung über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen einsetzen. Die bilateralen Konsultationen auf den zuständigen Ebenen beider Seiten können den Abrüstungs- und Rüstungskontrollprozeß unterstützen. Entsprechendes gilt für Gespräche zu Fragen der KSZE und anderen internationalen Themen. Diese Konsultationen werden regelmäßig weitergeführt.

Bundeskanzler Kohl unterrichtete Ministerpräsident Modrow über die Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft, die für die Bundesrepublik Deutschland der Eckstein einer neuen europäischen Architektur und - in ihrem Willen zur Öffnung - der ruhende Pol eines künftigen europäischen Gleichgewichts bleibt. Er unterstrich die Bereitschaft der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten, auf der Grundlage eines intensiveren politischen Dialogs und einer verstärkten Zusammenarbeit auf allen Gebieten umfassendere und engere Beziehungen zu den mittel- und osteuropäischen Ländern zu entwickeln, die sich auf den Weg demokratischer Veränderungen begeben haben. Die Bundesrepublik Deutschland wird den baldigen Abschluß eines Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Deutschen Demokratischen Republik unterstützen.

Ministerpräsident Modrow informierte Bundeskanzler Kohl über die beabsichtigten weiteren Schritte zur demokratischen Erneuerung in der Deutschen Demokratischen Republik. Er erläuterte insbesondere das Programm der von ihm geleiteten Koalitionsregierung und betonte, daß der in der Deutschen Demokratischen Republik eingeleitete Prozeß für radikale Reformen unumkehrbar sei und freie, allgemeine, gleiche und geheime Wahlen auf der Grundlage eines neuen demokratischen Wahlgesetzes beinhalte. Angestrebt werde eine grundsätzliche Veränderung der Wirtschaftspolitik und eine Wirtschaftsreform, die sich an Marktbedingungen orientiert.

Ministerpräsident Modrow erläuterte auch die Pläne für ein Verfassungsänderung und für eine Reform des Strafrechts, die den Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Festlegungen der KSZE voll Rechnung tragen. Bundeskanzler Kohl drückte in diesem Zusammenhang die Erwartung aus, daß die politischen Straftatbestände beseitigt und die wegen solcher Delikte Verurteilten entlassen werden. Ministerpräsident Modrow kündigte an, daß alle betroffenen Personen in nächster Zeit - soweit wie möglich noch vor Weihnachten - aus der Haft entlassen werden. Bundeskanzler Kohl erklärte seinerseits, daß die Erfassungsstelle Salzgitter aufgelöst werden kann, wenn die Voraussetzungen für ihre Tätigkeit im Zuge der Reformen in der DDR entfallen sind. Ministerpräsident Modrow erklärte ferner, daß für die Probleme derjenigen, die die DDR in den letzten Monaten verlassen haben, Lösungen ausgearbeitet werden, die den Interessen der betroffenen Menschen gerecht werden.

Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Modrow stimmten dann überein, daß die positiven Veränderungen, die sich in Europa vollziehen, die Frage der Beziehungen zwischen beiden Staaten in eine neue Dimension stellen. Es bestand Einvernehmen, ausgehend vom Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen vom 21. Dezember 1972, die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik umfassender auszubauen, die Beziehungen auf eine neue Stufe zu heben und sie enger und langfristiger zu gestalten.

Angesichts der historisch bedingten Besonderheit der Beziehungen zwischen den beiden Staaten wird ein dichteres Netz von Vereinbarungen in allen Bereichen und auf allen Ebenen erforderlich werden, in das Berlin (West) entsprechend dem Viermächte-Abkommen einzubeziehen ist. Über die bestehenden Verträge hinaus soll eine Vertragsgemeinschaft entwickelt werden mit Institutionen zur Behandlung der gemeinsamen Probleme des gesellschaftlichen Lebens.

Zentrales Element der Vertragsgemeinschaft ist die Wirtschaft. Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Modrow erklärten, daß sie die wirtschaftliche Zusammenarbeit deshalb nachhaltig intensivieren wollen. Nach einer ausführlichen Erörterung der wirtschaftlichen Lage bestand Übereinstimmung, daß eine grundlegende Reform des wirtschaftlichen Systems, die auch darauf gerichtet ist, die Volkswirtschaft der DDR stärker in die internationale Arbeitsteilung zu integrieren, eine wesentliche Voraussetzung für die nachhaltige Entfaltung und Leistungssteigerung der Wirtschaftskräfte in der DDR ist. Wie in den Gesprächen zwischen Bundesminister Haussmann und der Stellvertretenden Ministerpräsidentin Luft sowie Minister Beil am 14. Dezember 1989 erörtert, sind beide Seiten übereingekommen, zur Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen eine Gemeinsame Kommission zu bilden. Die Kommission soll möglichst bald auf der Grundlage der bestehenden Abkommen und Regelungen zusammentreten. Berlin (West) wird in die Zusammenarbeit voll einbezogen. Zur Förderung der wirtschaftlichen und industriellen Zusammenarbeit ist eine Kooperationsvereinbarurig abgeschlossen worden. Beide Seiten wollen zum Abbau von Hemmnissen in den Handelsbeziehungen beitragen. Die Regierung der DDR erklärt in diesem Zusammenhang, die notwendigen Direktkontakte zu den Kombinaten und Betrieben zuzulassen und die Freiheit der Vertreterwahl zu ermöglichen. Es ist beabsichtigt, den Kombinaten und Betrieben Außenhandelsbefugnisse zu übertragen. Die Bundesregierung wird bestehende mengenmäßige Handelsbeschränkungen weiter abbauen und die Vertahren für betriebliche Kooperationen erleichtern.

Es bestand Einigkeit, daß Direktinvestitionen und Joint Ventures wesentliche Bedeutung für eine positive wirtschaftliche Entwicklung in der DDR haben. Die DDR wird die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen hierfür möglichst bald schaffen. Unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelungen werden Verhandlungen über ein lnvestitionsschutzabkommen aufgenommen. Die Bundesregierung wird zur Förderung und Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit von Unternehmen und Betrieben im Rahmen bestehender Programme weitere Mittel bereitstellen. Ferner wird sie den Garantierahmen für Lieferungen in die DDR erhöhen.

Beide Seiten erklärten es für erforderlich, in Handwerk, Handel, Industrie und für Dienstleistungen die Rolle privater Unternehmen und Betriebe in der DDR zu stärken und dadurch die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit auf diesen Gebieten zu verbessern. Der touristische Reiseverkehr soll ausgebaut werden. Dafür wird eine Fachgruppe „Tourismus" eingerichtet. Eine Expertengruppe wird eingesetzt mit dem Auftrag, offene Vermägensfragen zu klären. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen abzustimmen mit dem Ziel, einschränkende Bestimmungen hinsichtlich der Verfügungsmöglichkeiten über Vermögen abzubauen. Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Modrow begrüßten die jetzt schon bestehenden intensiven Kontakte von Industrie und Handel sowie zwischen den zuständigen Institutionen und die Bereitschaft, diese Kontakte auszubauen. Hierbei steht insbesondere der Ausbau der Zusammenarbeit im Energiebereich, im Bereich der Meß-, Steuer- und Regelungstechnik, der Produktautomatisierung sowie im gesamten Handelsund Marketingbereich im Vordergrund. Dies gilt auch für den Bereich des Normen- und Prüfwesens sowie der Qualitätssicherung und des gewerblichen Rechtsschutzes.

Die Zusammenarbeit im Bereich des Umweltschutzes soll auf der Grundlage der am 14. Dezember 1989 zwischen Bundesminister Töpfer und Minister Reichelt geführten Gespräche intensiviert werden. Die laufenden Verhandlungen über die im Juli 1989 abgestimmten Demonstrations- und Pilotprojekte werden zügig weitergeführt. Die Prüfung der von beiden Seiten benannten weiteren Projekte soll bald abgeschlossen werden. Die Verhandlungen über Fragen, die mit dem Kaliabbau im Werragebiet zusammenhängen, sollen mit dem Ziel fortgesetzt werden, so bald wie möglich für beide Seiten vertretbare Lösungen zu erreichen.

Die für den Umweltschutz zuständigen Minister werden in einen engen Austausch von Umweltdaten eintreten und einen ökologischen Handlungsplan entwickeln, der Feststellungen darüber enthält, wo Maßnahmen zum Schutz der Umwelt dringend erforderlich sind und welche gemeinsamen Maßnahmen getroffen werden können, um Abhilfe zu schaffen.

Für den Bereich des Umweltschutzes wird eine gemeinsame Kommission gebildet. Die zuständigen Minister beider Staaten werden dazu Einzelheiten vereinbaren. Beide Seiten werden darüber hinaus in Weiterführung des Strahlenschutzabkommens vom 8. September 1987 die Zusammenarbeit bei der kerntechnischen Sicherheit im Rahmen der friedlichen Nutzung der Kernenergie und beim Strahlenschutz im Sinne einer vertieften Sicherheitspartnerschaft intensivieren und ausdehnen. Zu diesem Zweck ist kurzfristig eine gemeinsame Konzeption zu entwickeln.

Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Modrow begrüßten die am 12. Dezember 1989 zwischen Bundesminister Schwarz-Schilling und Minister Wolf getroffenen Absprachen über Sofortmaßnahmen zur Verbesserung des gegenseitigen Post- und Femmeldeverkehrs, insbesondere die Schaltung weiterer Telefonleitungen. Zur weiteren Ausgestaltung der Post- und Fernmeldebeziehungen wird eine Kommission unter der Leitung der zuständigen Minister beider Staaten eingesetzt. Beide Seiten halten einen zügigen Ausbau des Fernmeldenetzes der DDR für dringend notwendig. Dazu gehören auch die für eine moderne Wirtschaft benötigter Datenübertragungsdienste.

In diesem Zusammenhang erklärte Bundeskanzler Kohl die Bereitschaft, die Postpauschale von bisher 200 Mill. DM jährlich bereits ab 1990 um 100 Mill. DM zu erhöhen mit der Maßgabe, daß der Gesamtbetrag ab sofort zum Ausbau der Post- und Fernmeldeinfrastruktur der DDR verwendet wird.

Beide Seiten sprechen sich für den Aufbau eines dichten Netzes grenzüberschreitender Telekommunikationswege im europäischen Rahmen aus. Die zuständigen Minister werden beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betreffenden Staaten eine Konzeption für eine leistungsfähige digitale Übertragungsstrecke als West-Ost-Verbindung von Frankfurt/Main über Berlin, Warschau bis nach Moskau erarbeiten zu lassen.

Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Modrow bestätigten die am 5. Dezember 1989 erzielte Übereinstimmung zu Fragen des Reiseverkehrs und der Einrichtung eines Fonds für Reisezahlungsmittel bis zu einer Höhe von jeweils 2,9 Mrd. DM für die Jahre 1990 und 1991. In diesem Zusammenhang kündigte Ministerpräsident Modrow an, daß für Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) ab. 1. Januar 1990 ein Umtauschsatz von 1 DM : 3 Mark der DDR eingeführt wird. Bundeskanzler Kohl begrüßte dies als weiteren Schritt in die richtige Richtung.

Durch die Entscheidungen zur Herstellung von Reisefreiheit in beide Richtungen ist ein großer Fortschritt für die Menschen und in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten gemacht worden. Beide Seiten waren darin einig, daß sich aus der neuen Größenordnung des Reiseverkehrs besondere Anforderungen ergeben. Zur Planung grenzüberschreitender Verkehrsverbindungen soll eine Kommission Verkehrswege" eingerichtet werden, die sich insbesondere mit der Verbesserung des Verkehrswegenetzes sowie der mittel- und langfristigen Verkehrswegeplanung insbesondere für Straßen- und Eisenbahnverbindungen befassen soll. Die erste Kommissionssitzung wird bereits am 9. Januar 1990 stattfinden. Die mit der Öffnung neuer Übergänge und den Verbesserungen im Berlin-Transitverkehr zusammenhängenden Fragen sollen in der Verkehrskommission bzw. der Transitkommission behandelt werden. Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Modrow verständigten sich darüber, daß am 8. Januar 1990 die Verhandlungen über den Bau einer Eisenbahnschnellverbindung zwischen Hannover und Berlin fortgesetzt werden. Sie bestätigten, daß an der Trassenführung über Stendal festgehalten wird. Die DDR ist grundsätzlich bereit, die Ausführung des Projekts einem Generalunternehmer in der Bundesrepublik Deutschland zu übertragen. Firmen aus der DDR werden an der Realisierung des Projektes beteiligt. Die Bauarbeiten für den Abschnitt in Berlin (West) sollen vom Senat vergeben werden. Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Modrow sprachen sich für die Aufnahme von Gesprächen zu Fragen des Luftverkehrs zwischen beiden Staaten aus. Bei der Erörterung der Interessen aller Beteiligten wiesen die Gesprächspartner übereinstimmend darauf hin, daß in diesem Zusammenhang eine Regelung für den Anflug des Flughafens Berlin-Tegel außerhalb der Korridore durch alle interessierten Luftverkehrsgesellschaften erforderlich ist.

Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Modrow begrüßten die Verständigung der Verkehrsminister, möglichst bald Verhandlungen über Personenschiffahrt auf den Binnenwasserstraßen aufzunehmen und im Bereich der Verkehrssicherheit künftig eng zusammenzuarbeiten. Beide Seiten sprachen sich dafür aus, den gegenseitigen Rechts- und Amtshilfeverkehr im Interesse der betroffenen Menschen konstruktiv und ohne administrative Erschwernisse abzuwickeln. In diesem Sinne sollen auch die Rechtshilfeverhandlungen fortgesetzt werden. Zur Regelung aktueller Fragen des Rechtshilfeverkehrs und des Rechtsschutzes, die sich insbesondere aus dem gestiegenen Reiseverkehr zwischen beiden Staaten ergeben, wird eine Expertenkommission eingesetzt. Für die Zusammenarbeit beider Seiten können auf regionaler und lokaler Ebene Regionalausschüsse gebildet werden, wie dies für Berlin und die angrenzenden Bezirke bereits besprochen wird. Zur Koordinierung wird eine Gemeinsame Kommission auf Regierungsebene gebildet.

Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Modrow sprachen sich für die weitere Ausgestaltung partnerschaftlicher Beziehungen auf kommunaler Ebene und unter deren Verantwortung aus.

Verhandlungen über eine Vereinbarung über die gegenseitige Hilfe bei Katastrophenfällen sollen demnächst aufgenommen werden.

Es werden kurzfristig Gespräche zwischen den zuständigen Ministerien über Bereiche praktischer polizeilicher Zusammenarbeit, insbesondere bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und bei der Verhinderung und Aufklärung schwerer Straftaten sowie anderer kriminalistisch bedeutsamer Sachverhalte aufgenommen. Während des Besuches wurde ein Arbeitsplan entsprechend Art. 12 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über kulturelle Zusammenarbeit vom 6. Mai 1986 unterzeichnet. Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Modrow begrüßten die zunehmende Zahl vielfältiger kultureller Kontakte und Veranstaltungen. Zur Abstimmung und Vertiefung der Zusammenarbeit soll eine Kulturkommission gebildet werden.

Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Modrow unterstrichen die große Bedeutung einer freien und umfassenden Information durch Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Rundfunk und Fernsehen. Sie kamen überein, wechselseitig den Vertrieb und Bezug von Zeitungen und Zeitschriften zu ermöglichen und die Verbreitung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen zu fördern. Die dabei auftretenden technischen und kommerziellen Fragen sollen in einer Gruppe von Experten behandelt werden.

Beide Seiten werden, soweit erforderlich, ihr Parlament befassen, um die notwendigen Mittel für die in dieser Gemeinsamen Mitteilung vorgesehenen Maßnahmen bereitzustellen.

Bundeskanzler Kohl und Ministerpräsident Modrow vereinbarten, in ständigem Kontakt zu bleiben. Absichtserklärung

Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Helmut Kohl, und der Vorsitzende des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Hans Modrow, sprachen sich während ihrer Begegnung in Dresden am 19. Dezember 1989 gemeinsam für die umfassende Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen und die Schaffung entsprechender vertraglicher Regelungen aus.

Sie kamen überein, über die beabsichtigte Vertragsgemeinschaft in den Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einen gemeinsamen Vertrag über Zusammenarbeit und gute Nachbarschaft abzuschließen. Helmut Kohl und Hans Modrow vereinbarten, daß Beauftragte beider Regierungen unverzüglich in Verhandlungen über den Text eines solchen Vertrages eintreten. Es wurde in Aussicht genommen, den Vertrag im Frühjahr 1990 zu unterzeichnen.