Gemeinsame Erklärung des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrates - Tagung am 5. Juni 1996 in Dijon

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Der Deutsch-Französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat hielt seine 15.
Tagung unter dem Vorsitz des Präsidenten der Französischen Republik, Jacques
Chirac, und des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland, Helmut Kohl, am
5. Juni 1996 in Dijon ab.

Der Rat begrüßt die Ergebnisse der Ministertagung des Nordatlantikrats vom 3.
Juni in Berlin. Dieses Treffen stellt einen bedeutenden Meilenstein auf dem
Weg zur Reform des Atlantischen Bündnisses und zur Entwicklung der
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses
dar, die die Aufstellung militärisch kohärenter und leistungsfähiger Kräfte
ermöglichen wird, die unter der politischen Kontrolle und strategischen
Richtlinienkompetenz der WEU operieren können. So trägt das Treffen dazu bei,
daß die transatlantische Partnerschaft, zu der sich unsere beiden Länder
bekennen, durch Erneuerung gestärkt wird.

Frankreich und Deutschland werden sich in dieser Frage weiterhin eng
abstimmen, damit die in Berlin getroffenen Entscheidungen und Leitlinien rasch
umgesetzt werden können.

Auf dem Rat wurde erneut weitgehende Einigkeit beider Länder hinsichtlich der
Notwendigkeit, eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik zu
verwirklichen, sowie hinsichtlich der künftigen Beziehungen zwischen der
Europäischen Union und der WEU festgestellt. Auf dieser Grundlage werden sich
beide Länder verstärkt abstimmen, um die Verhandlungen im Rahmen der
Regierungskonferenz der Europäischen Union voranzubringen.

Der Rat unterstrich den gemeinsamen Willen beider Länder, der
deutsch-französischen Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung und der
Sicherheit unter einem europäischen Blickwinkel neuen Schwung zu verleihen.

In diesem Sinne würdigte der Rat den Zwischenbericht zu einem gemeinsamen
deutsch-französischen Sicherheits- und Verteidigungskonzept, das am 10. Mai
dieses Jahres in Bonn vom Präsidenten der Republik und dem Bundeskanzler
erbeten worden war. Dieses Papier, das auf dem nächsten deutsch-französischen
Gipfel entsprechend dem vom Rat festgelegten Arbeitsprogramm ergänzt werden
wird, zeigt die sehr weitgehende Übereinstimmung in den Auffassungen unserer
beiden Länder hinsichtlich der Strategie, der Aufgaben der Streitkräfte und
der Rüstungspolitik. Das endgültige Dokument, das auf dem bilateralen Gipfel
Ende des Jahres verabschiedet werden soll, wird als richtungsweisender
Bezugsrahmen für eine bedeutende Verstärkung der deutsch-französischen
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet dienen.

Vor diesem Hintergrund beauftragte der Rat die betroffenen Minister, bis zum
nächsten deutsch-französischen Gipfel gemeinsame Vorschläge zu einer
europäisch orientierten Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern
im militärischen und im Rüstungsbereich auszuarbeiten. Die Minister sind
beauftragt mit der Erarbeitung eines Grundkonzeptes für die weitere mittel-
und langfristige Rüstungspolitik einschließlich dem gegenwärtigen Stand, der
Perspektiven und der gemeinsamen Bedarfsplanung.

Die Verteidigungsminister werden zudem zur raschen Bildung einer bilateralen
Arbeitsgruppe aufgefordert, um die gemeinsamen Rüstungsprogramme hinsichtlich
aller Möglichkeiten der Kostenverringerung systematisch einer Prüfung zu
unterziehen.

Die Verteidigungsministerien wurden mit der Vorbereitung eines allgemeinen
Rahmenabkommens über das Satellitenprogramm (HELIOS II und HORUS) bis zum
Herbstgipfel beauftragt, damit entsprechend der Einigung und Vorgaben von
Baden-Baden der Zeitplan für die Entwicklung und Einführung der Systeme
eingehalten werden kann.

Der Rat erörterte zum Schluß den Stand der Genfer Verhandlungen zum Vertrag
über einen umfassenden nuklearen Teststopp. Frankreich und Deutschland
betonen, daß sie einer Einigung über den Vertragstext in den nächsten Wochen ­
damit der Vertrag noch in diesem Herbst unterzeichnet werden kann ­ große
Bedeutung beimessen. Sie kamen überein, ihre gemeinsamen diesbezüglichen
Anstrengungen zu verstärken.

Ein weltweit geltender, international wirksam verifizierbarer Vertrag über
einen umfassenden nuklearen Teststopp wird einen wichtigen Beitrag zur
nuklearen Abrüstung und zur Bekämpfung der Verbreitung von Kernwaffen leisten.
Damit wird er einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung der im Mai 1995 in
New York von der Konferenz zur Verlängerung des Vertrags über die
Nichtverbreitung von Kernwaffen angenommenen Beschlüsse darstellen.

Der Rat unterstrich die Bedeutung einer fristgerechten Unterzeichnung der im
Friedensabkommen über Bosnien vorgesehenen Rüstungskontrollvereinbarung, das
heißt spätestens bis zum 11. Juni 1996.