Die Reichsreform von 1495 - Keimzelle moderner Rechtsstaatlichkeit - Rede des Bundespräsidenten in Worms (Teil eins von zwei)

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(Teil eins von zwei)

Bundespräsident Roman Herzog hielt anläßlich der Veranstaltung
"500 Jahre Wormser Reichstag" im Städtischen Spiel- und Festhaus
in Worms am 20. August 1995 folgende Rede:

I.

Wir erinnern uns heute an den Reichstag, der im Jahre 1495 - wie
viele vor und nach ihm - hier in Worms stattgefunden hat. Seine
tiefgreifende politische Bedeutung ist unbestritten, und nicht minder
seine Bedeutung für die künftige Entwicklung von Staat und Recht.
Der einmütigen Anerkennung dieser nur scheinbar simplen
Sachverhalte stehen jedoch Elemente des politischen und
historischen Umfelds im Wege, mit denen man bis heute nicht
fertiggeworden ist und denen jede Generation und jedes Jahrhundert
immer wieder neue Facetten abgewonnen hat.

Gewiß: Der Ablauf des Reichstags selbst bewegte sich in den altbekannten,
vertrauten Bahnen. Für den Außenstehenden war er zunächst einmal ein
Volksfest, ähnlich wie dreihundert Jahre später der Wiener Kongreß,
bei dem einem ja auch zuerst nur einfällt, daß er eben "getanzt"
habe. Auch 1495 wurde nur selten getagt, zumindest im Plenum. Im
übrigen ging die hohe Politik mit Unterhaltung und Sorge für das
leibliche Wohl der Konferenzteilnehmer einher. Ich habe mir sagen
lassen, daß nach Verabschiedung der sogenannten Reichsreform
hier in Worms auf dem Obermarkt zur Entspannung und
Unterhaltung der Teilnehmer umfangreiche Ritterspiele veranstaltet
worden seien. Die Welt hatte damals also noch durchaus ihre
hergebrachte Ordnung. Erst kümmerte man sich um die ernsten
Angelegenheiten, dann wandte man sich aber rasch, ohne
schuldhaftes Zögern den Vergnügungen zu. Von König Maximilian I.
heißt es etwa, er habe sich damals besonders im Turnier und als
Tänzer hervorgetan. Aber dem Jahr 1495 war ein anderes Jahr
vorhergegangen, nämlich das Jahr 1492, in dem Grundstürzendes
geschehen war. Columbus hatte, noch ohne es recht zu merken, die
Neue Welt erreicht, und zugleich hatten seine Auftraggeber, die
Katholischen Majestäten Spaniens, auf dem alten europäischen
Kontinent die Mauren, also den Islam, endgültig besiegt. Beides hatte
seine weltgeschichtlichen Folgen, wenn man auch zugeben muß, daß
den Teilnehmern des Wormser Reichstages zumindest die denkbaren
Folgen der columbianischen Entdeckung noch nicht vor Augen
standen.

Gleichwohl muß es um 1495 herum in Europa förmlich
gebrodelt haben. Die vorcolumbianischen Entdeckungen der Spanier
und Portugiesen hatten Europa - wie schon einige Male zuvor - mit
der Existenz fremder, zum Teil überlegener Kulturen und zugleich mit
Völkern von einer nie geahnten Primitivität konfrontiert. Die in Gang
kommende Naturwissenschaft und Technik taten ein übrigens dazu;
denn auch sie trugen den Sturm auf das scheinbar gefestigte
Weltbild Europas bereits in sich. Und die alten Ordnungen politischer
wie geistiger Art, auf die man sich in Zeiten des Umbruchs vor allem
zurückzuziehen geneigt ist, die standen im allgemeinen Zweifel. Die
christliche Kirche bot ein Bild, auf das schon gut zwanzig Jahre
später Martin Luther seine Antworten zu geben versuchte. Das Reich
aber, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, drohte
auseinanderzubersten, und der Wormser Reichstag des Jahres 1495
bot eine der letzten Chancen, es wieder funktionsfähig zu machen.

Jedermann, der nur etwas historisches Interesse mitbringt, kann
heute wissen, wie er seine Probleme zu lösen versuchte. Er
verabschiedete eine sogenannte Reichsreform, die die Errichtung
einer zentralen Reichsgerichtsbarkeit, die Einführung einer
dauernden Steuer zu deren Finanzierung und vor allem ein Verbot
des althergebrachten Fehderechts, also einen allgemeinen
Landfrieden, vorsah. Wir wissen heute, daß die unmittelbare
Wirkungsgeschichte dieser Reform später ziemlich dürftig
ausgefallen ist. Doch das darf über etwas anderes nicht
hinwegtäuschen: Die Grundprobleme, um die es in der Reichsreform
von 1495 ging, sind im Verlauf der folgenden Jahrhunderte immer
wieder aufgetreten, teilweise in anderen räumlichen Dimensionen,
und einige von den seinerzeit versuchten Lösungen beherrschen
noch heute unser politisches Denken und Handeln.

An der Wiege des Reichslandfriedens und der Reichsgerichtsbarkeit
stand die Idee des inneren Friedens, noch genauer die Idee,
daß militärische Gewalt kein Mittel zur Lösung politischer Konflikte
mehr sein sollte und daß solche Konflikte künftig von einem unabhängigen und möglichst
neutralen Gericht entschieden werden sollten. Grundlage für dessen
Entscheidungen sollten "des Reiches gemeine Rechte" werden, vor
allem das römische Recht des justinianischen Codex Juris, also - um
das Augenfälligste gleich vorwegzunehmen - das volldurchdachte
und ausgefeilte Recht eines vom damaligen Europa doch schon sehr
verschiedenen Rechtskreises, und vor allem aus dessen später von
autokratischen und bürokratischen Vorstellungen beherrschter
Phase. Selbst wenn man bereitwillig einräumt, daß alle diese Ideen
auf dem Reichstag von 1495 nicht erfunden worden sind, sondern auf
langjährigen Diskussionen und Experimenten aufbauten, wird klar,
was damals wirklich geschah: Das Mittelalter war - jedenfalls was die
politischen Strukturelemente betraf - dabei, von der politischen
Bühne abzutreten, und am Bühnenrand wartete - um im Bild zu
bleiben - bereits die neue Besetzung:

Erstens: der bürokratisch gelenkte Flächenstaat, der sich peu a peu
zum souveränen Staat entwickeln sollte,

Zweitens: das Reich, in seinen Manifestationen
Kaiser und Reichstag immer noch als Instrumente der politischen
Entscheidung trotz stärker werdender Territorien, und schließlich

Drittens: die einheitliche Rechtsordnung, die dem politischen
Ermessen nicht folgen, sondern die ihm zugrunde liegen sollte. In
modernen Begriffen kann man sagen: Es war ein kraftvoller Schritt
zum staatlichen Gewaltverbot, zur Institutionalisierung des Staates,
zur Funktionenteilung und auch schon zur politischen Kontrolle. Die
Reichsreform von 1495 war also eine theoretische Keimzelle, aus der
die moderne Staatlichkeit mit erwachsen sollte, in zaghafter Form
war sie sogar die moderne Rechtsstaatlichkeit. Denn eines der
Grundmotive lautete: Gesetz und Recht statt Gewalt und Willkür.
Nicht mehr Heere, persönliche Abhängigkeiten und Allianzen sollten
über die Chancen des einzelnen entscheiden, sondern der
Wettbewerb der Rechtsargumente und die Suche nach gerechten
Lösungen, was immer man sich darunter vorgestellt haben mag.

II.

Freilich: Die Sache hatte drei böse Haken, von denen das Schicksal
der Reform abhing und von denen nun etwas eingehender
gesprochen werden muß.

Erstens: Umdenkungsprozesse der soeben
dargestellten Art brauchen ihre Zeit. Wenn ich heute gelegentlich
sage, die Zahl unserer politischen Parteien und Interessenverbände
habe sich in den letzten Jahren genau genommen verdoppelt, weil es
in allen Parteien und Verbänden jeweils eine Gruppe gibt, die die
Veränderungen der Gegenwart bereits verinnerlicht hat, und eine
andere Gruppe, bei der das noch nicht ganz der Fall ist, so ist das
eine Feststellung, die nicht nur für das zwanzigste Jahrhundert,
sondern für jedes Jahrhundert gilt. Daß uns Heutigen das Phänomen
besonders auffällt, liegt nicht daran, daß der menschliche Geist in
den vergangenen Jahrhunderten langsamer geworden wäre. Nur das
Tempo der Veränderungen ist sehr viel schneller geworden, so daß
die Langsamkeit der Umdenkungsprozesse heute besonders
augenfällig wird. Was den Wormser Landfrieden betrifft, so hat es
jedenfalls noch Jahrzehnte gedauert, bis das von ihm verordnete
Gewaltverbot für den Adel allgemein verstanden wurde und bis es
sich insbesondere in der politischen Praxis durchgesetzt hatte. Ich
brauche nur an Franz von Sickingen zu erinnern, dessen
großangelegte politische Pläne erst im 16. Jahrhundert spielten, und
an Götz von Berlichingen, der etwa zur gleichen Zeit agierte und
dessen Intentionen noch viel mehr an hergebrachten und nicht an
neuen Überzeugungen orientiert waren, dessen Geschichte daher
heute auch längst vergessen wäre, wenn er nicht in Goethe einen so
wirkungsvollen Propagandisten gefunden hätte. Dabei will ich
gänzlich ununtersucht lassen, inwieweit etwa auch noch manche
Akteure des Dreißigjährigen Krieges, obwohl sie sich zum Teil
durchaus schon als souveräne Fürsten verstanden, noch in den alten
Kategorien dachten. Das Thema verfolgt uns, wenn nunmehr auch im
Weltmaßstab, bis auf den heutigen Tag. Die Ächtung des Krieges als
Mittel politischer Konfliktlösung ist heute theoretisch weltweit
anerkannt, und niemand würde es theoretisch, etwa vor der
Vollversammlung der Vereinten Nationen, anzuzweifeln wagen. Aber
die politische Praxis sieht anders aus, wie jeder noch so
oberflächliche Blick in die Zeitung lehrt, und mehr als einmal habe ich
mich schon gefragt, ob dieser flagrante Unterschied zwischen
Theorie und Praxis wirklich allein auf Zynismus beruht oder ob man
nicht auch mit einer tiefgreifenden Verständnislosigkeit mancher
Politiker bei manchen Akteuren rechnen muß.

Zweitens: Wenn - aus welchen Gründen auch immer - Rechtssätze
nicht freiwillig beachtet werden, dann entsteht daraus zwangsläufig
die Gretchenfrage der modernen politischen Theorie: Wie hältst du es
mit dem Einsatz von Gewalt zur Aufrechterhaltung und Durchsetzung
des Rechtes? Wir modernen Menschen erleben diese Diskussion wiederum fast nur
noch im Weltmaßstab; die unaufhörlichen Debatten über den Einsatz
der NATO im Rahmen von Befriedungsversuchen der Vereinten
Nationen, über Friedenseinsätze und Eingreiftruppen zeigen uns das
mit aller Deutlichkeit. Aber die Jahrhunderte, die auf den Wormser
Reichstag von 1495 folgten, hatten es, wenn auch nur auf nationaler
Ebene, mit dem gleichen Thema zu tun.

Wenn das Reichskammergericht - oder meinetwegen der mit ihm
konkurrierende und es mehr und mehr übertrumpfende Reichshofrat
- eine Streitigkeit zwischen verfeindeten Hoheitsträgern entschieden
hatte und die unterlegene Partei das Urteil nicht befolgte, so mußte
daraus die Frage der zwangsweisen Urteilsvollstreckung entstehen,
die bis zum Ende des alten Reiches nicht wirklich befriedigend - und
damit auch nicht wirklich befriedend - gelöst wurde. Und in der Tat
ist das ja auch eine höchst widersprüchliche Lösung: den Teufel des
ungeordneten Krieges durch den Beelzebub eines
Vollstreckungskrieges bekämpfen zu wollen. Auf internationaler
Ebene führt uns der Krieg in Jugoslawien das täglich vor Augen.
Dabei ist in meiner Fragestellung schlicht vorausgesetzt, daß es zum
Gerichtsverfahren überhaupt kommt und daß nicht eine Partei vor
dem Gerichtsverfahren oder an seiner Stelle versucht, gewaltsam
vollendete Tatsachen zu schaffen. Seit 1495 wurde ein solcher
Versuch zwar als Landfriedensbruch verstanden und vom
Reichskammergericht mit der Reichsacht geahndet. Aber damit war
nur wenig gewonnen; denn nunmehr erhob sich natürlich die Frage,
wer die Konsequenzen aus dieser Acht vollstrecken sollte und wie er
das ohne Anwendung bewaffneter Gewalt hätte tun sollen.

Faßt man die Wormser Lösungsversuche zusammen, so kommt also heraus,
daß - mangels Einsicht der an einem Konflikt Beteiligten - die
ungeregelte Gewalt des Fehdewesens nur durch die geregelte Gewalt
der Vollstreckung kammergerichtlicher Entscheidungen ersetzt
werden sollte, und mehr ist der Menschheit, wie das Beispiel der
Vereinten Nationen zeigt, auch bis heute nicht eingefallen. Denkt man
hier aber etwas weiter, so ist es fast unausweichlich, nach einer
politischen Macht zu fragen, die stark genug ist, um jede bewaffnete
Auseinandersetzung in ihrem Einflußgebiet zu unterdrücken, und die
zugleich fair genug ist, diese Möglichkeit nicht in ihrem eigenen,
einseitigen Interesse zu mißbrauchen. Damit sind wir bei dem dritten
der Haken, von denen ich eingangs gesprochen habe.

Drittens: Im Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, um das es
1495 ja ausschließlich ging, hätte diese zentrale, friedensstiftende
Macht von rechts wegen der Kaiser sein müssen.

Aber damit hatte es, wie jedermann weiß, gute Wege. Das Kaisertum,
so wie es im ausgehenden Mittelalter und der beginnenden Neuzeit aussah,
hatte diese Macht nicht mehr. Daran war nicht so sehr die "kaiserlose,
schreckliche Zeit" schuld, die es im 13. Jahrhundert einmal gegeben
hatte, die aber zur Zeit des Wormser Reichstages längst vorbei war,
Entscheidend war, daß dem Kaisertum die wichtigste Ressource
damaliger Macht -nämlich das Reichsgut, mit dem man Truppen
finanzieren konnte -abhanden gekommen war, daß dieses Manko
noch längst nicht durch den heute existierenden Steuerstaat
ausgeglichen war und daß es mittlerweile territoriale Machtzentren
gab, die gerade durch das frühere Reichsgut, aber auch durch
andere Entwicklungen - wie die Ostkolonisation und den
beginnenden Frühkapitalismus -entscheidend gestärkt waren, auch
gegenüber dem Kaisertum.

Das sogenannte Reichsregiment, das auf
dem Augsburger Reichstag von 1500 eingesetzt und nach seinem
frühzeitigen Scheitern 1521 wieder aufgelegt wurde, hätte dieses
Defizit eigentlich beheben, zumindest aber mildern können. In
heutiger Terminologie gesprochen stellte es nämlich einen Ständigen
Ausschuß des Reichstages dar, in dem -wie könnte es anders sein -
die größten und potentesten Fürsten vertreten waren. Dieser
Personenkreis hätte zusammen mit dem Kaiser durchaus die Macht
besessen, den Entscheidungen der Reichsorgane Geltung zu
verschaffen. Aber so weit war die Zeit wohl noch nicht. Den
beteiligten Fürsten ging es eher um eine weitere Schwächung oder
zumindest um die Kontrolle des Kaisers, und auch dieser sah die
Sache ersichtlich nicht anders, weswegen er, wenn ich die Dinge
richtig verstehe, peinlich darauf achtete, daß Reichsregiment und
Reichskammergericht wenigstens nicht an ein und demselben Ort
stationiert waren. Bei dieser Sachlage ist es kein Wunder, daß das
Experiment von vornherein kränkelte und letztlich ganz abgeblasen
wurde. Die Chancen präventiver Konfliktverhütung, die in ihm bei
vernünftiger Handhabung enthalten gewesen wären, kamen
überhaupt nicht zum Zug, und die modernen Erfahrungen, die wir
etwa mit EU- oder G 7-Gipfeln machen, ließen noch einige
Jahrhunderte auf sich warten. Eine - zumindest denkbare - Option
des Jahres 1495 wäre es natürlich gewesen, dem Kaiser die
souveräne Macht, von der ich spreche, zurückzugeben. Daß der
Reichstag dazu nicht bereit war, brauche ich nicht besonders
auszuführen, nachdem ich Ziel und Schicksal des Reichsregiments
dargelegt habe. Daß der Weg möglich, zumindest nicht völlig
unrealistisch war, zeigt aber die französische Geschichte des 16. und
beginnenden 17. Jahrhunderts, das heißt, der auf Worms folgenden
150 Jahre. Noch während des 16. Jahrhunderts war die französische
Krone nicht stärker als die deutsche Kaiserkrone, mit dem
wesentlichen Unterschied vielleicht, daß das Haus Valois in seinen
schlechtesten Zeiten noch schwächer war als das Haus Habsburg,
das immerhin über eine ganz respektable, wenn auch zersplitterte
und daher vielfach bedrohte Hausmacht verfügte. Aber dann kam der
Umschwung. Die politische Theorie Frankreichs, Jean Bodin an der
Spitze, entwickelte die Idee des souveränen Königtums, das so stark
sein sollte, daß es den auseinanderstrebenden aristokratischen
Gewalten des Landes eindeutig überlegen war und diese vor allem
zum Frieden zwingen konnte. Ausgerechnet der erste Bourbone auf
dem Pariser Königsthron, Heinrich IV. von Navarra, verwirklichte
diese Idee erstmals, nicht zuletzt dadurch, daß er den wichtigsten
Streitpunkt seiner Zeit, den konfessionellen Konflikt, durch sein
Toleranzedikt neutralisierte. Die Idee des souveränen und zugleich
weltanschaulich neutralen Königtums war damit nicht nur angedacht,
sondern erstmals -jedenfalls im Kern - realisiert. Wir wissen heute,
daß das auch in Frankreich nicht das letzte Wort war. Die
Souveränität der Krone hat letztlich erst Richelieu während des
Dreißigjährigen Krieges stabilisiert und die Bartholomäusnacht hat
sich in Frankreich und nicht anderswo abgespielt. Aber durchgesetzt
hat sich die Idee eben doch, und so war Frankreich ein festgefügter,
zentral gesteuerter Staat, als die modernen Nationen entstanden,
und ist auf diese Weise das Beispiel eines Staates geworden, in dem
das Staatsgebiet und das Lebensgebiet der Nation deckungsgleich
waren. Der Nationalstaat des 19. Jahrhunderts erlebt hier nicht von
ungefähr seine reinste Verwirklichung. In Deutschland ist es dazu
nicht gekommen, obwohl das rezipierte römische Recht mit seinem
Fundamentalsatz "princeps legibus absolutus" dafür eigentlich eine
klarere theoretische Grundlage geboten hätte als das rationalistische
Denken der französischen Theoretiker. Aber der Kaiser gewann das
Übergewicht nie mehr zurück, und so lagerte sich der geistige
Impuls, den das römische Recht enthielt, nicht bei ihm, sondern bei
den größeren Territorialfürsten an. Die Folgen sind bekannt. Es hat,
wenn ich recht sehe, einen einzigen Versuch gegeben, die
Geschichte in dieser Frage noch einmal umzukehren, und der
verbindet sich mit dem Namen Albrecht von Wallensteins. Man weiß
über die politischen Intentionen dieses undurchsichtigen Mannes
nicht sehr viel, und das vieldiskutierte Brucker Protokoll, in dem sie
am gründlichsten dargestellt sind, stammt aus denunziatorischer
Feder hat also nur bedingte Aussagekraft. Hält man sich an die
Fakten, so gewinnt es allerdings an Schlüssigkeit. Wallenstein schuf
dem Kaiser während seines ersten Generalats tatsächlich ein Heer,
mit dem er jeglichen fürstlichen Widerstand in ganz Deutschland bis
zur Küste von Nord- und Ostsee niederwalzte. Er finanzierte es aus
den Kontributionen der unterworfenen Territorien. "Kontribution" in
seinem Sinne war aber keineswegs, was sie im weiteren Verlauf des
Krieges werden sollte, nämlich das Aussaugen besetzter Gebiete,
sondern es handelte sich bei ihr zu Wallensteins Zeiten -modern
gesprochen -um eine Steuer, die der siegreiche Feldherr für seinen
Kaiser erhob, also um ein weiteres Attribut des modernen Staates
neben der souveränen Übermacht. Dazu paßt, daß Wallenstein den
Kaiser immer wieder auf die Möglichkeit des Türkenkrieges hinwies,
den er sicher nicht nur aus christlicher Gläubigkeit, sondern auch
deshalb für sinnvoll hielt, weil die Habsburger sich durch ihn -
ungestört von irgendwelchen Reichsfürsten - im Südosten eine
gewaltige Macht hätten schaffen können, die ihnen die Souveränität
im Reich auf Dauer gesichert hätte und die hundert Jahre später der
Prinz Eugen von Savoyen dann doch geschaffen hat.

Entscheidend war, daß Wallenstein neben diesem allem für das Reichsgebiet
unermüdlich die religiöse Toleranz forderte. Daß das bei der bigotten
Einstellung Ferdinands II. eine Illusion war, hat er wohl erst 1629
erkannt, als der Kaiser gegen den Willen des Feldherrn das
sogenannte Restitutionsedikt erließ, nach welchem die besiegten
Protestanten das gesamte säkularisierte Kirchengut herausgeben
sollten. Die Folge war ein gigantisches Aufbäumen des
protestantischen Lagers, in der Langzeitwirkung auch der Eintritt
Schwedens in den Krieg, und Wallenstein war nicht erst bei seiner
ersten Entlassung und schon gar nicht erst bei seiner Ermordung in
Eger politisch erledigt, sondern bereits an dem Tag, an dem die
Restitution angeordnet wurde. Der Weg zur Souveränität des
deutschen Kaisertums war endgültig verbaut.

III.

Die Reichsverfassung, die nunmehr entstand, war bei Gott
unvollkommen. Das 18. Jahrhundert, das zunehmend in den
Kategorien des heraufkommenden Nationalstaates dachte, und noch
mehr das 19. Jahrhundert haben ihre Kritik daran geübt. Je mehr die
Geschichte des alten Reiches aber im Detail erforscht wird, desto
deutlicher wird auch, daß es bis zu seinem Untergang im Jahre 1806
sehr wohl segensreich gewirkt hat. Und wenn wir heute über die
Reform der Vereinten Nationen nachdenken, so erkennen wir, daß
manche Grundsätze, die wir diskutieren, dort schon erkannt, zum
Teil sogar schon verwirklicht waren.

Die Waffen und ihre Folgen sind in den fünf Jahrhunderten, die seit
Worms ins Land gegangen sind, noch unmenschlicher geworden, und die
Risiken haben globale Dimensionen angenommen. Um so dringlicher ist es heute,
kriegerische Auseinandersetzungen gar nicht erst zustande kommen
zu lassen. Konflikte müssen frühzeitig erkannt und nicht mit Waffen,
sondern mit Intelligenz gelöst werden. Das Prinzip lautet:
vorbeugend handeln statt auf Kriege reagieren. Natürlich gibt es
immer wieder Rückfälle, vor denen wir dann ohnmächtig und
verzweifelt stehen. Aber es gibt auch Beispiele dafür, daß sich der
Friedenswille der Menschen und die Vernunft der Regierenden
durchsetzen. Vielen Menschen und Staaten kann man eben doch
klarmachen, daß man Probleme anders aus der Welt schaffen kann
als mit Gewalt. Im Reich zwischen 1495 und 1806 war das nicht
anders.

Freilich: Heute geht es nicht mehr um den Landfrieden,
sondern um den Weltfrieden, und die Konflikte, die wir befürchten,
sind nicht mehr nur konfessionelle, sondern sie spielen zwischen
großen Weltregionen und ihren Kulturen. Die Wirtschaft und ihre
Konkurrenzfähigkeit im Zuge wachsender Globalisierung mögen ja für
die Sicherung unseres Wohlstandes entscheidend sein. Aber wir
lernen -mühsam und zögerlich - doch auch etwas ganz anderes:
Bestandteil einer guten Weltpolitik ist auch der kulturelle Austausch,
der Dialog mit anderen Kulturen, das Verständnis für sie und vor
allem das Wissen über sie. Das Modell kann insoweit nicht die
Reconquista sein, die 1492 zum letzten Erfolg kam, sondern die Art,
wie das Heilige Reich seine inneren Gegensätze zwar nicht nach
1495, wohl aber nach 1648 zu lösen versuchte. Und ganz nebenbei:
Wir können in der Welt auch mehr Akzeptanz für unser Streben nach
Wohlstand finden, wenn andere Kulturen die Erfahrung machen, daß
sie nicht nur Objekte des Big Business sind, sondern auch Partner
von kulturellem Interesse. Die Sympathiewerbung durch kulturelle
Kontakte und kulturellen Austausch wird noch viel zu wenig
beachtet, und der Stellenwert einer auswärtigen Kulturpolitik, die
nicht missioniert und prahlt, sondern auf der Grundlage von
Gleichwertigkeit diskutiert und versteht, ist bei uns noch lange nicht
ausreichend erkannt. Im Reich nach 1648 war das trotz aller
Rückschläge, die es auch hier gegeben hat, anders.