beim Festakt zum Tag der Deutschen Einheit 2023 am 3. Oktober 2023 in Hamburg:
- Bulletin 107-2
- 3. Oktober 2023
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrte Frau Büdenbender,
sehr geehrte Frau Präsidentin des Deutschen Bundestages,
sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrates,
sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,
Exzellenzen,
sehr geehrte Damen und Herren!
Wer in die Zukunft gehen will, muss nach vorn schauen, aber der Blick zurück hilft zu verstehen, worauf es dabei ankommt.
Das Streben der Deutschen nach Einigkeit und Recht und Freiheit, wie August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841 so hoffnungsvoll dichtete, war keine lineare Erfolgsgeschichte. Im Gegenteil: Der Weg der Deutschen zur freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes und schließlich zur Deutschen Einheit in einem in Frieden vereinten Europa war ein Weg voller Umwege, Irrwege und auch schrecklicher Abwege. Einigkeit und Recht und Freiheit mussten mühsam erkämpft, verteidigt und immer wieder von Neuem errungen werden.
In umso bemerkenswerterer Dichte erinnert uns das Jahr 2023 an historische Wegmarken, die wir zum stolzen Erbe unserer Geschichte zählen dürfen. Gemeinsam bilden sie eine ehrwürdige Chronik des Einheits- und Freiheitsstrebens der Deutschen, das im Herbst 1989 zu den Sprechchören der Montagsdemonstrationen in Leipzig und an anderen Orten in der DDR anhob und nach dem Fall von Mauer und Stacheldraht schließlich am 3. Oktober 1990, heute vor 33 Jahren, unter den Klängen der Berliner Freiheitsglocke in die Wiedervereinigung unseres Landes mündete.
Vor 175 Jahren nahmen mutige Frauen und Männer in der schwarz-rot-goldenen Tradition von Hambach den Ruf Fallerslebens nach Einigkeit und Recht und Freiheit beim Wort. Im März 1848 erfasste eine europaweite Welle revolutionärer Bewegungen auch die Staaten des Deutschen Bundes.
Die Revolution war der lebendige Ausdruck der Selbstbewusstwerdung unseres Volkes als zusammengehörige, unteilbare politische und kulturelle Einheit. „Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern, in keiner Not uns trennen und Gefahr“, hatte Friedrich Schiller in seinem „Tell“ den Schweizer Rütlischwur zitieren lassen. 1848 konnten sich auch die Deutschen in ihrem Willen zu einer gemeinsamen politischen Existenz in diesem Satz wiederfinden.
Als bewusster Gegenentwurf zur ständischen Ordnung sollte die Paulskirchenverfassung helfen, die feudalen Ketten ein für alle Mal abzulegen. Die Ideen der Revolution prägen bis heute unser Selbstverständnis. Als deutsche „Urverfassung“ gehört die Verfassung der Paulskirche zu unserem ideengeschichtlichen Erbe. Ein ganzes Jahrhundert später hat sie auch unser Grundgesetz inspiriert.
Damit sind zwei weitere große Jubiläen des Jahres 2023 angesprochen: 75 Jahre Verfassungskonvent von Herrenchiemsee und 75 Jahre Parlamentarischer Rat. Das Scheitern von Weimar, den Zivilisationsbruch des Nationalsozialismus, die Shoa noch unmittelbar vor Augen gaben die Väter und Mütter des Grundgesetzes eine entschiedene Antwort auf Nazi-Diktatur und Zweiten Weltkrieg, ein in 146 Verfassungsartikel gegossenes „Nie wieder“.
„Es war die Sternstunde meines Lebens“, resümierte die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert – eine von nur vier Frauen im Parlamentarischen Rat – die Verankerung der Gleichberechtigung der Frauen im Grundgesetz. Schließlich wurde das gesamte Grundgesetz zur Sternstunde für uns alle: In Zeiten des aufziehenden Ost-West-Konflikts entstand ein Leuchtturm der Demokratie und der Freiheit, getragen vom Respekt vor dem Recht und vom Glauben an die Kraft des Individuums auch im Angesicht erdrückender Herausforderungen, die sich vor einem moralisch restlos diskreditierten, international geächteten, wirtschaftlich darniederliegenden und innerlich zerrissenen Land auftaten.
Das Freiheitsversprechen des Grundgesetzes galt von Beginn an dem gesamten deutschen Volk. Aber Deutschland war geteilt. Es sollte vier Jahrzehnte dauern, bis der in der Präambel des Grundgesetzes niedergelegte Auftrag, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden, in Erfüllung ging.
Ein erstes mutiges Aufbegehren im Osten Deutschlands wurde vor 70 Jahren brutal niedergeschlagen. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 ist Ausdruck und Bestandteil unserer gemeinsamen historischen Identität. Der frühe Einsatz der Menschen in der DDR für Freiheit und Demokratie wurde nicht unmittelbar belohnt. Und dennoch war ihr Opfer keineswegs vergeblich.
Ausgehend von den Montagsdemonstrationen in Leipzig ebneten 1989 die Ostdeutschen schließlich – in bester Tradition von 1848 – der Freiheit und der Einheit unseres Landes den Weg. „Wir sind das Volk“. „Wir sind ein Volk“. Diese Rufe beeindruckten die ganze Welt und wurden zu einem Teil unseres kollektiven Gedächtnisses.
Den Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen DDR, die dem Regime die Stirn boten und auch im Wissen um eine in rücksichtsloser Repression geübte Staatsmacht für Freiheit und Demokratie eintraten, gilt auch heute unser tiefempfundener Dank, unsere Bewunderung. Sie eint mit den Revolutionären des Jahres 1848 und den Akteuren von Paulskirche, Verfassungskonvent und Parlamentarischem Rat, dass sie trotz scheinbar übermächtiger Hindernisse für unsere gesamte Nation neue Horizonte der Freiheit und des Rechts eröffnet haben.
Dies erforderte Vertrauen – Vertrauen auf die Möglichkeit, gemeinsam die Wirklichkeit zum Guten zu verändern, und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten beim Beschreiten neuer Wege. Vertrauen, das heißt: sich etwas zutrauen, aber auch sich trauen, etwas wagen und riskieren, mutig sein und Zumutungen aushalten. Dieses Vertrauen benötigen wir auch heute. Mit der Vollendung der staatlichen Einheit vor 33 Jahren hat sich für uns Deutsche der große Wunsch nach Einigkeit und Recht und Freiheit in einem geeinten Europa erfüllt.
Aber auch heute leben wir nicht im Paradies, sondern in einer Gegenwart mit Problemen und Herausforderungen, vielleicht in einer selten dagewesenen Verdichtung: von der Rückkehr des Kriegs nach Europa bis zum Klimawandel, von der Migration bis zu Bedrohungen der Biodiversität, von der Verrohung des öffentlichen Diskurses bis zu Rechtsstaatskrisen in Teilen der Europäischen Union, von künstlicher Intelligenz bis zu Sorgen um ländliche Räume, sozialen Zusammenhalt und wirtschaftliche Stärke. Und über allem liegt eine wachsende Systemrivalität zwischen den freiheitlichen Demokratien westlicher Prägung und facettenreichen Formen autokratischer Herrschaft.
Diese Auseinandersetzung müssen wir als eine globale wahr- und annehmen. Unsere Freiheitsgeschichte ist – wie etwa die Französische Revolution, die Freiheitserhebungen in den Staaten des sowjetischen Machtbereichs, aber auch der Fall des Eisernen Vorhangs 1989 zeigen – das Produkt eines ideengeschichtlichen Dialogs über Grenzen hinweg. So wenig die Ideen von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat an Staatsgrenzen haltmachen, so sehr formieren sich ihre Feinde seit jeher grenzüberschreitend.
Aufmerksam richtet sich ihr Blick derzeit auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, dessen Ausgang sie entweder ermutigen oder entmutigen wird. Auch deshalb sind wir in Europa im fortwährenden Kampf um die Herrschaft der Freiheitsidee zu einer Schicksalsgemeinschaft verbunden. Deutschland kommt dabei eine große Verantwortung zu, besonders seit seiner Wiedervereinigung. Sie wurde von unseren europäischen Partnern nicht nur mit Beifall, sondern auch mit großen Sorgen begleitet. Ob diese Sorgen wiederkehren werden, entscheidet sich auch in der Gegenwart und auch durch uns.
Für die Bewältigung der vor uns liegenden Herausforderungen haben uns die Väter und Mütter des Grundgesetzes mit unserer Verfassung ein kostbares Geschenk mit auf den Weg gegeben, auf das wir bauen und dem wir vertrauen dürfen, angelegt auf die Einbindung Deutschlands in Europa und die Welt – im Wissen, dass ein national introvertierter, perspektivisch verengter Staat heute scheitern muss.
Doch auch die beste Verfassung ist nur so gut wie das, was Menschen aus ihr machen. In Deutschland ist vieles gut, einiges exzellent, aber manches kann und muss verbessert werden, um auch künftig zu bestehen. Drei grundlegende Punkte will ich herausgreifen: Sie betreffen unseren Staat, sein Verhältnis zu den Bürgerinnen und Bürgern und schließlich unser aller Miteinander.
75 Jahre Verfassungskonvent von Herrenchiemsee und 75 Jahre Parlamentarischer Rat geben uns wahrlich allen Anlass, für diesen Staat und seine Gründung dankbar zu sein. Aber die globale Herausforderung durch autoritäre Herrschaftsmodelle lässt Selbstgefälligkeit nicht zu.
Es ist ja richtig: Wir wissen um die Überlegenheit eines freiheitlichen und demokratischen Wettbewerbs um das bessere Argument gegenüber von oben herab erlassenen Direktiven. Unsere eigene geschichtliche Erfahrung lehrt uns die Schwäche und das Versagen autoritärer Systeme. Wir können diese Überlegenheit begründen und erklären, wir können für unsere Werte werben. All dies müssen wir tun, und wir sollten es mit Leidenschaft tun. Aber auf Dauer reicht es nicht aus, Vorzüge nur zu erklären. Sie müssen für die Menschen auch in den großen und kleinen Fragen ihres Lebens spürbar sein.
Die Entfaltung staatlicher Handlungsfähigkeit und Leistungskraft ist in der Gegenwart besonders fordernd: Unsere Welt verändert sich vieldimensional in immer größerer Geschwindigkeit. Diese Dynamik stellt manche Gewissheiten in immer kürzeren Abständen in Frage. Dabei hält die Geschwindigkeit staatlicher Entscheidungen und ihrer Umsetzung mit dem Tempo, in dem sich unsere Wirklichkeit verändert, immer weniger mit. Die lange Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist nur ein Symptom eines grundsätzlicheren Befunds.
Unser Staat muss deshalb tradierte Handlungsmuster selbstkritisch überprüfen und anpassen, er muss lernen, seine Komplexität zu begrenzen und zu reduzieren. Er muss – auf allen Ebenen – besser, schneller, vor allem lösungsorientierter werden. Die Handlungs- und Leistungsfähigkeit unseres Staates ist Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Ordnung, für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land, für die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie nach innen wie nach außen, für die selbstbestimmte Prägung unserer Lebensbedingungen auch in einer globalisierten Welt.
Auch der handlungs- und leistungsfähige Staat bleibt – um ein Zweites hervorzuheben – angewiesen auf private Initiative, auf persönliches Engagement, auf das Innovationspotential der sozialen Marktwirtschaft. Der freiheitliche Staat bedarf immer von Neuem der Selbstvergewisserung, ob er die individuellen Freiräume so gestaltet, dass die Menschen ihre Gaben zum Wohl aller entfalten können: ihre Talente, ihren Ideenreichtum, ihren Fleiß, ihr Engagement in der Zivilgesellschaft. Gerade in Zeiten epochaler Herausforderungen kommt es darauf an, dass der Staat den Menschen etwas zutraut und die Menschen sich selbst auch. Denn große Herausforderungen lassen sich ohne die breite Mobilisierung und nachdrückliche Entfaltung individueller Potenziale nicht bewältigen – in der gleichzeitigen Gewissheit, dass der soziale Staat des Grundgesetzes niemanden zurücklässt.
Private Initiative lässt sich durch zu viel staatliche Regulierung ersticken, aber nicht staatlich verordnen. Das Grundgesetz überlässt den Einzelnen die Freiheit, Staat und Gesellschaft von der Zuschauertribüne zu betrachten. Und doch baut es darauf, dass die Menschen sich einbringen.
Dieses Sich-Einbringen ist nicht nur Quell von Innovation und Fortschritt, von wirtschaftlicher Prosperität und ökologischer Nachhaltigkeit, sondern zugleich das unverzichtbare Band, das unsere Gesellschaft zusammenhält. Ja, diese Gesellschaft mitzugestalten beinhaltetet manche Anstrengung, bisweilen gar Zumutung, gerade nach der kräftezehrenden Zeit der Pandemie. Aber Geschichte wie Gegenwart zeigen, was Menschen Großes zu leisten im Stande sind, wenn sie nur ihre Fähigkeiten und Talente nutzen können, sei es in der Wirtschaft, in der Wissenschaft, in der Kultur, im Sport oder im sozialen Miteinander. Dies ist in allen Teilen Deutschlands jeden Tag zu bestaunen, nicht zuletzt so beeindruckend hier in Hamburg, wo bürgerschaftliches Engagement seit jeher einen besonderen Stellenwert hat. Lassen wir den Menschen den Raum, den sie für all dies benötigen!
Und ein Drittes erscheint mir wesentlich: Bleiben wir diskursfähig und diskursbereit! Ja: Wir sind eine vielfältige Gesellschaft, vielleicht vielfältiger, vielleicht individualistischer als jemals zuvor. Unterschiedliche Anschauungen und Lebenswelten prallen scheinbar unversöhnlich aufeinander – zwischen politischen Lagern, zwischen Land und Stadt, zwischen Jung und Alt, zwischen „Boomern“ und „Generation Z“. Wir spüren einen Klimawandel auch im Innern unserer Gesellschaft, befördert durch Kommunikationsblasen und Echokammern. Gewiss: Wir sind auch heute kein gespaltenes Land, aber wir sind auseinandergerückt.
„Einheit bedeutet nicht Einförmigkeit“ – das wussten schon die Abgeordneten der Paulskirche. Wir sind unterschiedlicher Herkunft, haben unterschiedliche Überzeugungen und unterschiedliche Lebensentwürfe. Und ja: Wir alle kennen Momente eigener Unsicherheit, Überforderung oder gar Erschöpfung, in denen wir uns nach Ruhe sehnen statt nach mühsamen Auseinandersetzungen um das bessere Argument. Es ist gewiss so viel einfacher und bequemer, stets nur den Dialog mit Gleichgesinnten zu führen. Der Rückzug in den Raum vermeintlicher Gewissheiten maximiert den Zuspruch und minimiert den Zweifel.
Allein: Die Demokratie lebt auf Dauer nur, wenn wir alle miteinander im Gespräch bleiben. Wagen wir dieses Gespräch über die Grenzen des Bekannten hinaus, in Respekt und mit Stil. Das Vermächtnis der Paulskirche und der Wende von 1989/90, uns als zusammengehörige, ja als unteilbare Einheit zu verstehen, fordert uns auch heute. Nehmen wir unser Gegenüber trotz aller Unterschiedlichkeit als gleichberechtigten Diskussionspartner an, immer in dem Bewusstsein, dass auch die oder der Andere mit ihren oder seinen Perspektiven etwas Richtiges zur Debatte beitragen könnte, vielleicht sogar einmal mehr als man selbst. Führen wir deshalb Diskurse nicht nur im Sende-, sondern auch im Empfangsmodus. Meiden wir moralische Überhöhung des eigenen Standpunkts, die den Raum für die Kraft des argumentativen Austausches verengt. Und wenn wir uns dann nicht nur über unsere liebgewonnene Unterschiedlichkeit, sondern hin und wieder auch darüber unterhielten, ob und was uns jenseits einer zufälligen Berührung individueller Lebenslinien eigentlich verbindet, wäre dies kein Fehler.
Und schließlich gehören zur Demokratie nicht nur Debatte und Streit, sondern auch Fähigkeit und Bereitschaft zum Kompromiss und zum Aushalten von Widersprüchen. Auch diejenigen, die Kompromissfähigkeit und Kompromissbereitschaft zu Untugenden erklären, wissen: Kein Privatleben und kein Berufsleben, kein Verein und keine Partei kommt ohne Kompromisse aus. Auch unsere so erfolgreiche Verfassung, unser Grundgesetz, ist in Sprache geronnene Kompromissfindung nach leidenschaftlichem Streit im Parlamentarischen Rat. Und dennoch, wahrscheinlich aber gerade deshalb hat es uns ein für die meisten damals unvorstellbar glückliches Dreivierteljahrhundert beschert.
Es liegt nun an uns allen, die große Geschichte von Einigkeit und Recht und Freiheit fortzuschreiben und über unsere eigene Zukunft zu entscheiden. Vielleicht ist für uns heute die Erinnerung an den Parlamentarischen Rat vor 75 Jahren, der sich durch nichts, aber auch nichts entmutigen ließ, eine Quelle der Ermutigung. Und vielleicht ist dies ganz besonders die Erinnerung an die Wendezeit in der DDR, in der ordnende und im Alltag Halt gebende Strukturen wegbrachen, das Leben neu einzurichten war, aber Tatkraft und Zukunftsfreude bei den meisten Menschen überwogen und sie dadurch neue Horizonte für uns alle eröffnet haben.
Wer in die Zukunft gehen will, muss nach vorn schauen. Ihr mit Mut gegenüberzutreten, sich innerlich auf sie einzulassen, sie gemeinsam zu gestalten im Zutrauen in andere und in sich selbst, das ist ein stolzes Erbe unserer Geschichte, ein Erbe, das uns über alle Epochenbrüche, über alle Widrigkeiten und Abgründe hinweg zu Einigkeit und Recht und Freiheit geführt hat. Schöpfen wir aus diesem Erbe auch heute!