60. deutsch-franzoesische konsultationen am 3. und 4. dezember 1992 in bonn

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bundeskanzler dr. helmut kohl und der praesident
der franzoesischen republik, francois mitterrand,
veroeffentlichten zum abschluss der 60. deutsch-franzoesischen
konsultationen am 4. dezember 1992 in bonn folgende
erklaerungen:

deutsch-franzoesische erklaerung
zum ehemaligen jugoslawien

1.
deutschland und frankreich betrachten die lage im
ehemaligen jugoslawien, vor allem in bosnien-herzegowina,
mit groesster sorge. sie betrachten es als vorrangige
aufgabe der voelkergemeinschaft und vor allem europas,
dem morden ein ende zu bereiten, eine ausweitung
des konflikts zu verhindern und eine politische
loesung zu erreichen.

2.
beide laender verurteilen mit der gleichen entschiedenheit
die blindwuetige bombardierung der staedtischen zentren,
die schaendliche politik ethnischer saeuberungen und
die verletzungen der elementarsten menschenrechte,
vor allem die systematischen vergewaltigungen. sie
betrachten die serbischen fuehrer der territorien
in bosnien-herzegowina, die unter ihrer kontrolle
stehen, die ex-jugoslawische armee und die politischen
fuehrer der republik serbien als hauptverantwortliche
fuer diese praktiken. sie bekraeftigen ihr bekenntnis
zum grundsatz der persoenlichen verantwortung jedes einzelnen,
der sich solcher verletzungen schuldig macht, und
ihre unterstuetzung fuer das projekt eines internationalen
strafgerichtshofes.

3.
beide laender bekunden ihren willen, den zusammenhalt
zwischen allen partnern der gemeinschaft zu verstaerken,
damit keine der konfliktparteien darauf hoffen kann,
dass unstimmigkeiten zwischen den zwoelf ihr die durchsetzung
ihrer vorstellungen erleichtern koennten. sie unterstreichen,
dass trotz der anstrengungen zur wiederherstellung
des friedens, welche die europaeischen laender mit
der arbeit der europaeischen ueberwachungsmission
und der in der schutztruppe der vereinten nationen
eingesetzten kontingente unternehmen, die angestrebten
ergebnisse bisher nicht erreicht worden sind.

4.
deutschland und frankreich bekraeftigen die ablehnung
jeglicher loesung, die auf gewalt und vollendeten
tatsachen beruht. allein die einhaltung der in london
eingegangenen verpflichtungen oeffnet den weg zu
einer dauerhaften loesung des konflikts. in diesem
zusammenhang unterstuetzen beide laender rueckhaltlos
die bemuehungen von lord owen, cyrus vance und ihren
mitarbeitern. sie befuerworten ferner eine unverzuegliche
und vollstaendige umsetzung des vance-planes in kroatien.

5.
frankreich und deutschland verlangen, dass die von
den vereinten nationen beschlossene sanktionsregelung
genauestens angewandt wird.

6.
deutschland und frankreich sind ueberzeugt, dass eine
dauerhafte loesung fuer bosnien-herzegowina nur auf
der grundlage einer vereinbarung zwischen den drei
groessten gemeinschaften erreicht werden kann, deren
existenzrecht gleichermassen respektiert und garantiert
werden muss. dazu gehoert die notwendigkeit, offiziell
den multikommunalen charakter von bosnien-herzegowina
und das recht auf rueckkehr der vertriebenen menschen
anzuerkennen. die beiden laender nehmen mit befriedigung
die entscheidung der beiden ko-praesidenten zur kenntnis,
einen erweiterten lenkungsausschuss der internationalen
konferenz ueber das ehemalige jugoslawien auf ministerebene
einzuberufen, um dem friedensprozess einen neuen
impuls zu geben, der zu internationalen garantien
fuer bosnien-herzegowina fuehren sollte.

7.
deutschland und frankreich machen eine wiedereingliederung
serbiens und montenegros in die voelkergemeinschaft
davon abhaengig, dass diese die grundsaetze und ziele
der charta der vereinten nationen und der charta von
paris beachten. dazu gehoert:
- dass die feindseligkeiten eingestellt werden und
ebenso jede unterstuetzung fuer die politik ethnischer
saeuberungen,
- dass unzweideutig auf alle gewaltsam erworbenen
territorialen gewinne verzichtet wird,
- dass es zu einer demokratischen, aus freien und
fairen wahlen hervorgegangenen regierung kommt,
die die menschenrechte respektiert,
- dass fuer das kosovo ein besonderer status festgelegt
wird und
- dass eine politik verwirklicht wird, welche die
rechte der nationalen und ethnischen gemeinschaften
achtet.

8.
deutschland und frankreich wuenschen, dass im rahmen
der gemeinschaft das problem der anerkennung der
ehemaligen jugoslawischen republik makedonien rasch
eine loesung findet.

9.
angesichts einer drohenden katastrophe fuer die von
krieg, vertreibung und den haerten des winters bedrohten
menschen haben beide laender beschlossen, ihre bemuehungen
um hilfe fuer die bevoelkerung zu verstaerken. zu diesem
zweck haben sie beschlossen, gemeinsam und mit der
unterstuetzung der europaeischen gemeinschaft ein
umfangreiches hilfsprogramm fuer die derzeit im kessel
von bihac lebenden menschen durchzufuehren. sie fordern
ihre partner auf, ihre bemuehungen in verbindung
mit den internationalen hilfsorganisationen zu buendeln,
um den umfang und die wirksamkeit dieser hilfe zu
erhoehen.

deutsch-franzoesische erklaerung zu somalia

frankreich und deutschland unterstuetzen die entscheidung
des sicherheitsrates der vereinten nationen vom
3. dezember 1992 zu somalia.
sie geben ihrem wunsch ausdruck, dass die bevorstehende
friedenserhaltende massnahme schnellstmoeglich die
fuer eine friedliche loesung erforderliche sicherheit
und stabilitaet in somalia wiederherstellt.
sie betonen die dringliche notwendigkeit einer allumfassenden
humanitaeren hilfsaktion und weisen auf die anstrengungen
hin, die beide regierungen in dieser hinsicht bereits
unternommen haben.
frankreich und deutschland haben beschlossen, ihre
humanitaere hilfe in somalia in allen bereichen zu
koordinieren und gemeinsam zu verstaerken.
sie rufen ihre europaeischen partner auf, sich dieser
deutsch-franzoesischen initiative anzuschliessen.

erklaerung des deutsch-franzoesischen
verteidigungs- und sicherheitsrats

der deutsch-franzoesische verteidigungs- und sicherheitsrat
hat auf seiner sitzung am 4. dezember 1992 in bonn
den gemeinsamen willen deutschlands und frankreichs
bekraeftigt, die deutsch-franzoesische zusammenarbeit
zu verstaerken und zu erweitern, um die in maastricht
beschlossene gemeinsame aussen- und sicherheitspolitik
fortzuentwickeln.
deutschland und frankreich unterstreichen, dass das
eurokorps als integrierter und multinationaler europaeischer
grossverband ein element in dem prozess zum aufbau
der europaeischen union ist, die auf laengere sicht
auch eine gemeinsame verteidigungspolitik umfasst.
das eurokorps stellt ebenfalls in uebereinstimmung
mit dem strategischen konzept einen beitrag zur
verstaerkung des europaeischen pfeilers der allianz
und der gemeinsamen verteidigung dar.
der rat begruesst die bei der aufstellung des korps-stabes
in strassburg erzielten fortschritte sowie das interesse
mehrerer weu-partner, sich an diesem vorhaben zu
beteiligen.
in diesem sinne haben deutschland und frankreich
ein gemeinsames memorandum an den weu-rat gerichtet,
in dem vorgeschlagen wird, dass die gremien der weu
das europaeische korps voll bei ihren aktivitaeten
beruecksichtigen. sie haben sich ebenfalls mit einem
gemeinsamen memorandum an den nato-rat gewandt,
um darin ihren verbuendeten zu erlaeutern, wie das
eurokorps der nato zugeordnet werden soll. sie schlagen
vor, ein besonderes abkommen mit dem alliierten
oberbefehlshaber in europa abzuschliessen, das die
modalitaeten fuer den einsatz des korps im rahmen
der atlantischen allianz regeln soll.
weitere themen der diskussionen im rat waren die
ausgestaltung der operationellen rolle und die erweiterung
der weu. ebenso wurden fragen des ausbaus von befugnissen
und institutionen der ksze im hinblick auf die verhuetung
und beherrschung von krisen eroertert. beide laender
haben sich fuer die naechsten ministertreffen des
atlantischen rats und des nordatlantischen kooperationsrats
abgestimmt, wobei die frage friedenserhaltender
massnahmen eine besondere rolle spielte.

gemeinsame erklaerung
des ministers fuer wirtschaft und finanzen

der franzoesischen republik michel sapin und
des bundesministers der finanzen dr. theo waigel
die minister kamen ueberein, alle anstrengungen zu
unternehmen, das wirtschaftswachstum in europa zu
foerdern. wir setzen uns gemeinsam dafuer ein, dass
der europaeische rat ein positives signal fuer eine
europaeische wachstumsinitiative geben wird.
eine solche initiative muss in voller uebereinstimmung
stehen mit den konvergenzanstrengungen der mitgliedstaaten,
die preisstabilitaet, maessigung der produktionskosten
und mittelfristig den abbau der oeffentlichen haushaltsdefizite
umfassen.
diese initiative sollte auf eine belebung der
investitionstaetigkeit einschliesslich des infrastrukturbereichs
und des wohnungsbaus abzielen. jeder mitgliedstaat
soll dabei verstaerkt geeignete massnahmen ergreifen, um die
institutionen und - soweit notwendig - die strukturelle anpassung
zu foerdern.
die europaeische investitionsbank und die errichtung des
europaeischen investitionsfonds koennte auf europaeischer
ebene dabei eine wichtige rolle spielen. einen beitrag
zu dieser initiative kann auch die rasche verwirklichung
des kohaesionsfonds liefern.
hinsichtlich des ews-wechselkursmechanismus begruessten
die minister die erfolgreiche zusammenarbeit der
zentralbanken beider laender, die sich voll bewaehrt
hat. sie bestaetigten
ihre feste verpflichtung auf das ews und seinen
wechselkursmechanismus, die fuer stabilitaet und wohlstand
in europa entscheidend sind. die paritaet dm/franc
ist voll gerechtfertigt durch die wirtschaftlichen
daten der beiden laender.
die ratifizierung des vertrages von maastricht mit
ueberwaeltigender mehrheit des deutschen bundestages
ist ein weiterer schritt zur sicherung des europaeischen
integrationsprozesses. deutschland und frankreich
sind fest entschlossen, den prozess der politischen,
wirtschaftlichen und monetaeren integration, wie
er im vertrag von maastricht vorgesehen ist, weiterzufuehren.

gemeinsame erklaerung
der postminister beider laender emile zuccarelli
und dr. christian schwarz-schilling

deutschland und frankreich haben erneut ihre unterstuetzung
der europaeischen politik zur foerderung des hochaufloesenden
fernsehens und zur einfuehrung des bildformats 16:9
entsprechend der europaeischen richtlinie bekraeftigt.
diese strategie stellt einen wesentlichen faktor
fuer die zukunft der europaeischen elektronikindustrie
und der europaeischen rundfunkanstalten dar.
beide laender raeumen der schnellen umsetzung des
aktionsplans der gemeinschaft zur foerderung des
formats 16:9 eine hohe prioritaet ein. dieser aktionsplan
ist unerlaesslich zur entwicklung des europaeischen
marktes fuer fortgeschrittene fernsehdienste und
zur sicherung der arbeitsplaetze in der europaeischen
industrie, er wird es europa ermoeglichen, seinen
technologischen vorsprung und seine kulturelle vielfalt
zu wahren.
nach einschaetzung beider laender sollte dieser aktionsplan
einen umfang von rund 600 millionen ecu fuer einen
zeitraum von fuenf jahren haben. die finanzierung
soll aus bestehenden
finanzierungsinstrumenten und verfuegbaren haushalts
mitteln geschehen, die sich nach der verabschiedung
des delors-ii-paketes beim europaeischen gipfel in
edinburgh ergeben.
hierzu haben die beiden laender beschlossen, bei
dem bevorstehenden europaeischen gipfel in edinburgh
ihre gemeinsame position zur finanzierung des aktionsplans
in uebereinstimmung mit den grundsaetzen der vorschlaege
der eg-kommission mit nachdruck und explizit zu
vertreten. das thema wurde auch beim wirtschaftsfruehstueck
auf dem petersberg angesprochen.
in bezug auf das satellitensystem europesat haben
frankreich und deutschland beschlossen, ihre zustimmung
zu der realisierung und zum start des paneuropaeischen
satelliten europesat 1 gemaess den vorschlaegen von
eutelsat zu geben.
dieses satellitensystem wird der direktabstrahlung
von rundfunk- und fernsehprogrammen von der orbitposition
19 ss-west neuen aufschwung geben und insgesamt zur
staerkung der europaeischen weltraumindustrie beitragen.
die inbetriebnahme des satelliten ist fuer ende 1994
vorgesehen. dabei uebernehmen france telecom und
die deutsche bundespost telekom vier bzw. acht kanaele
diese entscheidung wird fuer die rundfunkanstalten
eine groessere auswahl fuer die abstrahlung ihrer programme
ueber satellit sicherstellen, den wettbewerb zwischen
satellitenbetreibern foerdern und die grundlage fuer
die einfuehrung des hochaufloesenden fernsehens schaffen.