Finanzstandort Deutschland weiter stärken

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Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz Finanzstandort Deutschland weiter stärken

Die Bundesregierung will den Finanzplatz Deutschland wettbewerbsfähiger und attraktiver gestalten. Zudem sollen Unternehmen leichter Zugang zum Kapitalmarkt erhalten. Das Kabinett hat dazu das zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen.

2 Min. Lesedauer

Luftaufnahme von zwei Technikern, die eine PV-Anlage auf einem Dach montieren.

Installation von Photovoltaikanlagen: Privates Investitionskapital soll mobilisiert werden – auch für Infratstruktur und erneuerbare Energien.

Foto: Getty Images/iStockphoto/anatoliy_gleb

Der folgende Text dokumentiert den ursprünglichen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 27. November 2024. Diese Neuregelungen haben im Parlament keine Mehrheit erhalten und wurden nicht beschlossen. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz bleibt daher in seiner ursprünglichen Version in Kraft.

Mehr privates Kapital mobilisieren und Investitionen in Wachstumsfirmen erleichtern: Das ist Ziel des zweiten Zukunftsfinanzierungesetzes, das das Kabinett beschlossen hat. Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland stärken – und zudem die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen verbessern.

Vereinfachungen im Steuerrecht

Konkret geht es um einfachere steuerrechtliche Rahmenbedingungen. Denn diese sind ein wesentlicher Faktor für Investitionsentscheidungen. Darüber hinaus sollen Unternehmen leichter Zugang zum Kapitalmarkt erhalten. Das ein wichtiger Beitrag zur Dynamisierung der Wirtschaft – und zur Mobilisierung privaten Wachstums- und Investitionskapitals. 

Ein weiteres wichtiges Ziel: Kapitalmittel sollen stärker als bisher in Infrastruktur und erneuerbare Energien investiert werden. Die Neuregelungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch schaffen einen rechtssicheren Rahmen, der bisherige Hemmnisse für solche Investitionen beseitigt.

Konkret sieht der Gesetzentwurf unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Investitionen in Venture-Capital-Fonds werden erleichtert. Zudem soll es attraktiver werden, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu veräußern und die Einnahmen anschließend zu reinvestieren.
  • Um die Rahmenbedingungen für Spitzenverdiener im Finanzsektor zu flexibilisieren, wird der Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher Einkommen im Finanzsektor gelockert. Entsprechende Regelungen, die es bisher nur für Managerinnen und Manager in systemrelevanten Banken gibt, sollen künftig auch für kleinere Geldhäuser, Versicherungen, Wertpapierinstitute und Kapitalanlagegesellschaften gelten.
  • Der Bürokratieabbau ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Das betrifft auch die Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich. Deshalb werden hier zahlreiche Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten gestrichen.

Alle Maßnahmen des zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes entlasten die Wirtschaft jährlich um etwa 45 Millionen Euro.

Mit seinen Maßnahmen knüpft das Gesetz an das erste Zukunftsfinanzierungsgesetz an, das Ende vergangenen Jahres verabschiedet wurde. Damals wurde es bereits für Start-ups und Wachstumsunternehmen erleichtert, privates Kapital für Investitionen zu mobilisieren und innovative Entwicklungen voranzutreiben.