Klimaschutzpaket
Der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid beim Heizen mit Öl oder Erdgas hat ab Januar 2021 erstmals einen Preis. Um soziale Härten zu vermeiden, entlastet die Bundesregierung ebenfalls ab Januar 2021 Wohngeldempfänger bei den Heizkosten. Mehr als 600.000 Haushalte können davon profitieren.
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Bund und Länder erhöhen ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent - zeitgleich zum Einstieg in die Bepreisung des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2).
Hintergrund ist das Klimaschutzprogramm 2030. Ein wesentlicher Teil des Programms ist der neue CO2-Preis fürs Heizen mit Öl und Erdgas und fürs Fahren mit Benzin und Diesel. Dieser wird ab dem 1. Januar 2021 eingeführt. Die Bundesregierung will soziale Härten vermeiden. Deshalb sollen Haushalte, die Wohngeld erhalten, gezielt bei den Heizkosten entlastet werden. Das Klimaschutzprogramm soll sozial ausgewogen sein und niemanden überfordern. Daher gibt die Bundesregierung zusätzliche Einnahmen an Bürgerinnen und Bürger zurück.
Zuschlag zur Miete
Die Entlastung durch das Wohngeld beträgt ab 2021 jährlich 120 Millionen Euro. Bund und Länder finanzieren es zur Hälfte. Die Bundesregierung hat dafür im Gesetz eine pauschale CO2-Komponente beim Wohngeld eingeführt - gestaffelt nach Haushaltsgröße. Sie geht als Zuschlag zu der zu berücksichtigenden Miete in die Wohngeldberechnung ein.
Die individuelle Höhe des zusätzlichen Wohngeldes hängt von der Haushaltsgröße und vom Einkommen des Haushalts ab. Bei Haushalten mit besonders niedrigen Einkommen fällt im Sinne der Zielgenauigkeit das zusätzliche Wohngeld höher aus.
Im Durchschnitt beträgt das zusätzliche Wohngeld im Jahr 2021 voraussichtlich rund 15 Euro monatlich. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Rund 665.000 Haushalte können davon profitieren. Darunter sind rund 35.000 Haushalte, die erstmals oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld erhalten können.
Warum werden nur Haushalte mit niedrigem Einkommen entlastet?
Viele Haushalte mit niedrigem Einkommen müssen von ihrem niedrigen Einkommen deutlich mehr für Wohnkosten ausgeben als Haushalte mit mittlerem oder hohem Einkommen. Steigende Heizkosten belasten daher solche Haushalte auch durchschnittlich stärker. Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem eigenen Einkommen.
Das Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz wurde am 22. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neue CO2-Komponente beim Wohngeld gilt ab dem 1. Januar 2021.