Dynamische Anpassung
Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 erstmals automatisch entsprechend der Mieten- und Einkommensentwicklung erhöht. Danach wird das Wohngeld alle zwei Jahre angepasst. Damit müssen weniger Menschen zu Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe wechseln, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
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Zum 1. Januar 2022 wird das Wohngeld zum ersten Mal automatisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Damit behält das Einkommen nach Abzug der Wohnkosten dieselbe reale Kaufkraft wie bisher. Die automatische Anpassung war Teil der Wohngeldreform von 2020.
Wohngeld für weitere 30.000 Haushalte
Etwa 30.000 Haushalte können ab dem Jahr 2022 wieder oder erstmals Wohngeld erhalten. Insgesamt sollen rund 640.000 Haushalte von der Wohngelderhöhung profitieren – darunter vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie Familien. Älteren Menschen soll es auf diesem Wege ermöglicht werden, in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben zu können.
Durch die regelmäßige Anpassung des Wohngelds alle zwei Jahre können viele einkommensschwache Haushalte weiter Wohngeld beziehen, die sonst aufgrund von Einkommenssteigerungen möglicherweise keinen Anspruch mehr gehabt hätten. Das bedeutet: Weniger Menschen müssen zu Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe wechseln, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Die Erste Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes wurde am 08.06.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Sowohl Mieter als auch Eigentümer können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten. Anträge können bei den örtlich zuständigen Wohngeldbehörden gestellt werden. Weitere Informationen in den Fragen und Antworten zum Wohngeld.