Kommunalgipfel zum "Sofortprogramm Saubere Luft"
Um 500 Millionen Euro erhöht die Bundesregierung das Fördervolumen des "Sofortprogramms Saubere Luft". Das kündigte Bundeskanzlerin Merkel im Anschluss an den Kommunalgipfel in Berlin an. Im Fokus des Spitzentreffens stand das gemeinsame Ziel, Fahrverbote wegen überhöhter Stickoxid-Belastungen zu vermeiden.
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"Ich konnte heute mitteilen, dass das 'Programm Saubere Luft' um eine halbe Milliarde Euro aufgestockt wird", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Spitzentreffen im Bundeskanzleramt. Zusätzlich wird der Bund rund 430 Millionen Euro ausgeben, um die Hardware-Nachrüstung von kommunalen Fahrzeugen voranzutreiben. Das "Sofortprogramm Saubere Luft" umfasste bislang eine Milliarde Euro.
Mit Hochdruck gegen Fahrverbote
Merkel ging auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein und erläuterte die aktuelle Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und die Kennzeichenerfassung. Man arbeite mit Hochdruck daran, dass auch die Voraussetzungen für die Hardwarenachrüstung gegeben sein werden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagte, die Bundesregierung kämpfe mit allen Mitteln gegen Fahrverbote. Der Bund unterstütze die Kommunen massiv. "Unser Ziel ist, Fahrverbote zu vermeiden und Lösungen anzubieten."
Mobilität erhalten
Die Kanzlerin hatte Vertreter von Kommunen und Ländern zu diesem bislang dritten Spitzentreffen eingeladen. Merkel tauschte sich mit Vertretern aus 30 Kommunen mit besonderer Luftbelastung aus. Im Fokus stand die Herausforderung, einerseits die Luftqualität nachhaltig zu verbessern und andererseits die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Gemeinsames Ziel von Bund und Kommunen ist es, die Grenzwerte einzuhalten und Fahrverbote möglichst zu vermeiden.
Sofortprogramm Saubere Luft
Ein wichtiger Schlüssel für die Verbesserung der Luftqualität ist das "Sofortprogramm Saubere Luft", das von 2017 bis 2020 läuft. Ende letzten Jahres hatte die Bundesregierung dieses Programm mit einer Milliarde Euro auf den Weg gebracht. Das Geld wird den Kommunen auf Antrag zur Verfügung gestellt. Gefördert werden kommunale Maßnahmen, die dafür sorgen, dass Emissionen möglichst schnell und nachhaltig gesenkt werden.
Mit dem "Sofortprogramm Saubere Luft" hatte der Bund auf dem zweiten Kommunalgipfel am 28. November 2017 ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in deutschen Städten aufgelegt. Mit den am 3. Dezember 2018 zusätzlich bereitgestellten 500 Millionen Euro umfasst das Sofortprogramm jetzt insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Elektrifizierung des städtischen Verkehrs und zur Digitalisierung von Verkehrssystemen sowie zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV.
Zügig und wirksam
Kanzleramtschef Helge Braun rief die Kommunen im Vorfeld des Gipfels dazu auf, das "Sofortprogramm Saubere Luft" zu nutzen und Maßnahmen zur Vermeidung von Fahrverboten umzusetzen: "Wichtig ist nun, dass alle auf den Weg gebrachten Maßnahmenpakete zügig und wirksam von allen Beteiligten in ihren jeweiligen Verantwortlichkeiten umgesetzt werden."
Die Maßnahmen des "Sofortprogramms Saubere Luft" und vor allem die bereits durchgeführten Software-Updates haben dazu beigetragen, dass sich die Luftqualität in vielen Städten bereits deutlich verbessert hat. In ganz Deutschland gibt es einen klaren Trend zu sinkenden Stickoxidwerten. 2017 lagen 65 Städte über dem Grenzwert. 2016 sind es noch 90 Städte gewesen.
Über 600 Millionen Euro bewilligt
Die Vergabe der Mittel konnte durch den so genannten "förderunschädlichen Vorhabenbeginn", die Nutzung bestehender Förderinstrumente und die kurzfristige Veröffentlichung neuer Förderrichtlinien beschleunigt und vereinfacht werden. So wurden bereits Förderbescheide in Höhe von über 600 Millionen bewilligt. Das sind etwa 60 Prozent des Mittelvolumens. Bislang sind rund 560 Anträge aus den Kommunen eingegangen.
Individuelle Mobilität sichern
Anfang Oktober hatte die Bundesregierung ein "Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität" beschlossen. Mit diesem Konzept hatte die Bundesregierung den Kommunen weitere Instrumente für die Verbesserung der Luftqualität zur Verfügung gestellt, unter anderem zur Förderung von Hardwarenachrüstung für Liefer-, Handwerker- und schwere Kommunalfahrzeuge. Wichtige Änderungen des Straßenverkehrsrechts und des Bundesimmissionsschutzgesetzes hatte das Kabinett im November beschlossen.
Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Die neuen Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz stellen klar, dass in Gebieten, in denen die Stickoxidbelastung den Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht überschreitet, in der Regel keine Verkehrsbeschränkungen in Betracht kommen. Der Grenzwert kann hier mit anderen Maßnahmen erreicht werden. Auch darüber haben sich die Gipfelteilnehmer ausgetauscht.