Der Europarat feiert 2024 sein 75. Jubiläum: Am 5. Mai 1949 wurde er gegründet und er setzt sich seitdem für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte ein. Hier alles Wissenswerte über den Europarat.
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Der Europarat ist die älteste zwischenstaatliche Organisation Europas.
Foto: Bundesregierung
Der Europarat ist eine internationale Organisation mit Sitz in Straßburg (Frankreich). Er wurde 1949 als erste große europäische Nachkriegsorganisation gegründet und setzt sich hauptsächlich für den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit ein. 46 Staaten gehören zu den Mitgliedern des Europarates, darunter die 27 EU-Mitgliedstaaten. Alle europäischen Flächenstaaten sind im Europarat vertreten – außer Kosovo, Belarus, sowie Russland, das am 16. März 2022 ausgeschlossen wurde.
Deutschland wurde am 2. Mai 1951 Mitglied des Europarates. Die junge Bundesrepublik fand einen energischen Fürsprecher im ehemaligen Kriegsgegner Winston Churchill. Dieser trat nicht nur für eine starke europäische Gemeinschaft ein, sondern auch für Deutschland als Mitglied dieser Gemeinschaft. Am 17. August 1949 formulierte er in Straßburg die Hoffnung, „ein demokratisches und freies Deutschland mit der westlichen Demokratie zu verbinden“. Der Einzug Deutschlands in den Europarat wäre der einzige Weg, Europa als eine vereinte politische Macht aufzubauen. Zwei Jahre nach Gründung des Europarates trat Deutschland diesem schließlich bei.
Im digitalen Archiv des Europarates finden Sie weitere Reden, Videos und Audios Winston Churchills zur europäischen Einigung.
Der Europarat hat einen verbindlichen Rechtsrahmen mit seinen Mitgliedstaaten vereinbart: für den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Bislang gibt es mehr als 200 Übereinkommen und Protokolle des Europarates. Dazu zählen zum Beispiel die sogenannte Antifolter-Konvention oder die Europäische Sozialcharta.
Die wichtigste ist die sogenannte Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK), die 2020 ihr 70. Jubiläum feierte. Um Mitglied im Europarat zu werden, muss jeder Staat die EMRK unterzeichnen. Die Konvention ist damit geltendes Recht in allen 46 Mitgliedstaaten. Sie sichert den Menschen wichtige Grundrechte zu – zum Beispiel das Recht auf Leben, das Verbot der Folter oder die Freiheit der Meinungsäußerung.
Der Europarat hat für alle Mitgliedstaaten einen weltweit einmaligen Schutzmechanismus für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit geschaffen. Wer sich in seinen Menschenrechten verletzt sieht, kann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage erheben. Die Mitgliedstaaten sind an die Urteile des Gerichts gebunden. Mit seinen Urteilen konnte der EMRK so den Einsatz von Menschenrechtsverteidigern immer wieder massiv stärken. Davon profitieren rund 676 Millionen Europäerinnen und Europäer – von Island über Portugal bis in die Türkei.
Das Ministerkomitee wird von den Außenministerinnen und Außenministern der Mitgliedstaaten gebildet. Es entscheidet über die Politik des Europarates und die Aufnahme neuer Mitglieder. Da die Außenministerinnen und Außenminister nur einmal im Jahr zusammenkommen, beraten sich deren Stellvertretende, die sogenannten Ständigen Vertreter, in wöchentlichen Sitzungen.
Das Ministerkomitee wird von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates beraten. Diese besteht aus 318 Abgeordneten und genauso vielen Stellvertreterinnen und Stellvertretern, die aus den nationalen Parlamenten der 46 Mitgliedstaaten kommen. Die Versammlung setzt sich aktiv für den Schutz der Menschenrechte ein, wählt die Richter am EGMR und beobachtet europaweit Parlamentswahlen. Weitere Organe des Europarates sind der EGMR und der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, der unter anderem das Ministerkomitee im Bereich Kommunal- und Regionalpolitik berät.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine verletzt besonders schwerwiegend die Statuten des Europarates – insbesondere der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die Europäische Menschenrechtskonvention. Daher hat das Ministerkomitee am 16. März 2022 Russland nach 26 Jahren Mitgliedschaft aus dem Europarat ausgeschlossen. Diese Entscheidung wurde gemäß Artikel 8 der Satzung des Europarates getroffen.
Europarat und Europäischer Rat – was ist der Unterschied?
Im Europarat sind die 46 Mitgliedstaaten des gesamten europäischen Kontinents vertreten (außer Kosovo, Belarus und Russland), um sich für den Schutz von Menschenrechten zu engagieren. Er ist eine eigenständige internationale Organisation. Er ist kein Organ der Europäischen Union und daher nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat, der aus den 27 Staats- und Regierungschefs der EU besteht. Allerdings gibt es eine Verbindung zwischen dem Europarat und der Europäischen Union: Alle 27 EU-Mitgliedstaaten sind auch im Europarat vertreten.