Um der deutschen Wirtschaft neue Impulse zu geben, hat die Bundesregierung eine umfassende Wachstumsinitiative vorgelegt – für den Wirtschaftsstandort Deutschland, seine Wettbewerbsfähigkeit und unseren Wohlstand.
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Mit ihrer Wachstumsinitiative will die Bundesregierung der deutschen Wirtschaft schnell zusätzliche Impulse für eine neue wirtschaftliche Dynamik geben. Sie soll den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Ziel ist es, den Wohlstand langfristig zu sichern – für gute Arbeitsplätze und für die erfolgreiche Dekarbonisierung. Die Wachstumsinitiative kann bei einer vollständigen Umsetzung 0,5 Prozentpunkte zusätzliches Wachstum ermöglichen. Das entspricht der wirtschaftlichen Leistungskraft einer gesamten Stadt wie Leipzig, Karlsruhe oder Dortmund.
So soll die Initiative wirken: Um das Wachstum der Wirtschaft zu erhöhen, will die Bundesregierung den Unternehmen Anreize geben, damit sie wieder mehr in neue Anlagen und Produktion investieren. Sie will ihre Kapitalversorgung stärken, sie von Bürokratie befreien und für mehr Fachkräfte sorgen.
Fragen und Antworten zur Wachstumsinitiative:
Die Bundesregierung will mit einer Reihe von Maßnahmen private Investitionen anregen, gerade auch in den besonders starken Bereichen Forschung und Entwicklung. Denn vor allem zur Bewältigung der großen Aufgaben bei der Digitalisierung und beim Übergang zur Klimaneutralität sind erhebliche Investitionen notwendig. Nur so kann Deutschland auch in Zukunft ein wettbewerbsfähiger, hochinnovativer Standort an der Weltspitze bleiben. Auch wenn der Bundeshaushalt Rekordinvestitionen vorsieht, muss der Löwenanteil der Zukunftsinvestitionen privat gestemmt werden.
Mit dem Ziel, private Investitionen zu fördern, will die Bundesregierung unter anderem:
Die Wachstumsinitiative beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die das verfügbare Einkommen der Bürgerinnen und Bürger erhöhen und somit unter anderem auch die Binnenkonjunktur stützen. So soll der Effekt der kalten Progression auch 2025 und 2026 vermieden werden. Dafür will die Bundesregierung die sogenannten Tarifeckwerte verschieben. Damit und mit weiteren steuerlichen Maßnahmen werden die Bürgerinnen und Bürger allein 2025 und 2026 um 23 Milliarden Euro entlastet.
Auch an anderer Stelle sind die Effekte der Maßnahmen der Wachstumsinitiative direkt spürbar: Beschäftigten, die mehr arbeiten möchten oder auch Ältere, die gerne über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten möchten, wird mehr Flexibilität ermöglicht und Mehrarbeit wird honoriert. Der Abbau von Bürokratie soll vorangetrieben werden. Das wird auch den Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommen – durch einfachere und schnellere Verfahren, mehr Digitalisierung und mehr Zeit für die Dinge, die wirklich wichtig sind.
Die Wachstumsinitiative wurde zusammen mit dem Haushalt 2025 beschlossen. Mehr Informationen dazu: Kabinett beschließt Haushalt 2025. Hier finden Sie das vollständige Dokument zur Wachstumsinitiative PDF, 234 KB, nicht barrierefrei zum Nachlesen.
Die Bundesregierung will Anreize dafür schaffen, dass es sich für Ältere mehr lohnt, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. So soll es etwa künftig leichter werden, zu seinem bisherigen Arbeitgeber zurückzukehren. Dafür will die Bundesregierung das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot einschränken. Das heißt: Es darf künftig nach Erreichen des Renteneintrittsalters ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, auch wenn bereits in der Vergangenheit ein befristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand.
Wer weiterarbeitet, soll zudem anstelle der monatlichen Zuschläge eine Einmalzahlung in Anspruch nehmen können – die sogenannte Rentenaufschubprämie. Und außerdem: Arbeitgebern sollen künftig ihre Beiträge zur Arbeitsförderung und Rentenversicherung an ihre Beschäftigten im Rentenalter zusätzlich zum Lohn auszahlen können.
Mehr Informationen zu diesen Maßnahmen: Mehr Anreize für längeres Arbeiten.
Um den Wohnungsbau anzukurbeln, will die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen. Die umfassende Baugesetzbuch-Novelle soll wichtige Regelungen für Bauplanungs- und Stadtentwicklungprojekte vereinfachen. Das soll der Bauwirtschaft einen zusätzlichen Konjunkturanstoß geben. Es soll leichter werden, neue Wohnungen aufzustocken, Gewerbeimmobilen umzubauen und in zweiter Reihe zu Wohnraum zu schaffen. Mit einem stärkeren Vorkaufsrecht können Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten mehr bezahlbare Wohnungen bauen.
Die Digitalisierung der Bauplanungsverfahren soll weiter vorangetrieben und die langwierige Bauleitplanung verkürzt werden. Der neue Gebäudetyp „E“ steht für „Einfach Bauen“ und geringere Baukosten. Die Bundeskabinett hat dafür Erleichterungen im Bauvertragsrecht auf den Weg gebracht.
Die Bundesregierung will zudem noch deutlich mehr Geld investieren: Die Rekordförderung für den sozialen Wohnungsbau soll auf mehr als 20 Milliarden Euro bis 2028 steigen. Dazu kommt das neue Wohnungsbau-Förderprogramm für „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“. Es soll um eine Milliarde Euro auf rund zwei Milliarden Euro für 2024 und 2025 aufgestockt werden. Damit will die Bundesregierung zinsverbilligte Baukredite für den Bau kleinerer, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen fördern.
Mehr Informationen zum neuen Baugesetzbuch: Für einfacheres Bauen.
Der Abbau von Bürokratie betrifft alle Politikbereiche. Die Bundesregierung wird daher jedes Jahr ein Bürokratie-Abbaugesetz vorlegen, das sicherstellt, dass die Belastung aus sämtlichen Bundesgesetzen abnimmt. Dazu können über ein Online-Portal von jedermann Vorschläge eingereicht werden. Zudem wird die Bundesregierung zügig mit den Arbeiten an einem ersten Jahresbürokratieentlastungsgesetz beginnen.
Damit die deutsche Wirtschaft dynamischer wird, soll auch der bürokratische Aufwand datenschutzrechtlicher Anforderungen reduziert und die Anwendung auf europäischer Ebene vereinheitlicht werden. Diese Maßnahmen verstärken damit die vielen erfolgreichen Initiativen der Bundesregierung, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Durch die gezielte Abschaffung oder Straffung von Vorschriften ist es bereits gelungen, langwierige Verfahren zu straffen. Dies zeigt bereits auch erste Erfolge in der gestiegenen Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energie sowie der erfolgreichen Ansiedlung wichtiger Investitionsprojekte in Zukunftsindustrien.
Das Strompreispaket soll nun dauerhaft gelten und ausgeweitet werden. Es war zunächst bis 2025 befristet und entlastet die Wirtschaft bei den Stromkosten. Wesentlicher Bestandteil des Paketes ist eine massive Stromsteuersenkung für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
Zusammen mit der ebenfalls beschlossenen Verlängerung der sogenannten Strompreiskompensation bis 2030 entspricht das einer Entlastung der Wirtschaft in Höhe von mehr als sieben Milliarden Euro pro Jahr. Zudem setzt sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, die Strompreiskompensation auf weitere Bereiche der Wirtschaft auszuweiten. Hinzu kommt die Wirkung der Abschaffung der EEG-Umlage, die neben Unternehmen auch Haushalte bei den Stromkosten in zweistelliger Milliardenhöhe entlastet.
Darüber hinaus will die Bundesregierung Maßnahmen vorlegen, um die Netzkosten zu senken und die Netzentgelte zu stabilisieren. So sollen sowohl die Industrie als auch Haushalte weiter bei den Stromkosten entlastet werden.
Das Bürgergeld hilft Menschen in einer Notlage. Doch wer Bürgergeld empfängt, ist auch gefordert mitzuwirken. Denn das Ziel ist immer die eigenständige Finanzierung des Lebensunterhaltes durch eine Beschäftigung. Mit folgenden Maßnahmen will die Bundesregierung noch mehr Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung setzen:
Kalibrierung der Sanktionen: Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, soll mit einer Kürzung von 30 Prozent für drei Monate rechnen müssen. Bei einem Meldeversäumnis soll das Bürgergeld für einen Monat um 30 Prozent gekürzt werden.
Anschubfinanzierung: Wer eine Arbeit gefunden hat und nicht länger auf Bürgergeld angewiesen ist, soll eine Prämie erhalten.
Schwarzarbeit als Pflichtverletzung: Die Bundesregierung will die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Jobcenter Schwarzarbeit tatsächlich als Pflichtverletzung ahnden und Leistungen entsprechend kürzen können.
Integrationspraktika: Sie sollen es Geflüchteten leichter machen, eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen – und Arbeitgebern wiederum erleichtern, Geflüchtete einzustellen.
Arbeitsweg: Je nach täglicher Arbeitszeit sollen für die Hin- und Rückwege längere Zeiten als zumutbar gelten und einer Beschäftigungsaufnahme entsprechend nicht entgegen stehen.
Karenzzeit beim Schonvermögen: Sie soll von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt werden.
Zeitarbeit: Die Einwanderung von ausländischen Fachkräften in die Zeitarbeit soll ermöglicht werden.
Förderinstrument zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive: Damit sollen ein Arbeitsplatzwechsel vom bisherigen zu einem neuen Arbeitgeber unterstützt und Arbeitslosigkeit vermieden werden.
Monatliche Meldepflicht: Wer Bürgergeld bezieht, soll sich monatlich für ein persönliches Gespräch beim Jobcenter melden müssen.
Lesen Sie auch weitere Informationen zum Bürgergeld oder informieren Sie sich weiter beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen geplant: Begrenzte steuerliche Anreize für speziell qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland – wie sie in vielen europäischen Ländern seit Jahren erfolgreich praktiziert werden – sind nur ein Baustein. Damit mehr ausländische Fachkräfte in Deutschland arbeiten, sollen auch die Bürokratie begrenzt und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schneller umgesetzt werden.
Um mehr Arbeitskräftepotenzial im Inland zu wecken, will die Bundesregierung auch inländischen Arbeitskräften finanzielle Vorteile schaffen: Beispielsweise durch steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Überstunden, durch mehr Arbeitsanreize für Bürgergeld-Empfänger sowie für längere freiwillige Berufstätigkeit von Älteren über das Rentenalter hinaus.
Mehr Informationen zu den unterschiedlichsten Initiativen und Gesetzen zur Fachkräftesicherung – von der Fachkräfteeinwanderung bis zur Aus- und Weiterbildung – finden Sie beim Bundesarbeitsministerium.