BESCHLUSS
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Protokollerklärung des Freistaates Bayern zu Ziffer 23 des Beschlusses:
Der Ukraine-Krieg zeigt in energiepolitischer Hinsicht deutlich, wie wichtig die Stärkung der Energiesicherheit für Deutschland ist. Hierzu sind aus bayerischer Sicht insbesondere folgende Maßnahmen dringend erforderlich:
Zur Diversifizierung der Transportwege und der Bezugsquellen von Flüssiggas und von Wasserstoff ist es aus Sicht Bayerns erforderlich, dass auch ein direkter Zugang des Südens Deutschlands zu LNG-Terminals z.B. in Italien und Kroatien aufgebaut wird. Um die Versorgungssicherheit insbesondere bei Gas und Strom aufrechtzuerhalten, müssen zudem die bereits erfolgten und geplanten Stilllegungen von Kohlekraftwerken kritisch überprüft werden. Dies ist aus Sicht Bayern aufgrund von Netzengpässen an hohen Lasttagen sowie des hohen CO2-Ausstoßes der Kohlekraft jedoch nicht ausreichend. Nötig ist daher darüber hinaus eine Verlängerung der Laufzeiten der laufenden bzw. eine Wiederinbetriebnahme der zum 31.12.2021 außer Betrieb genommenen Kernkraftwerke für zumindest drei Jahre. Darüber hinaus muss der Bund weitere Verbesserungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Weg bringen. Erforderlich ist hier insbesondere die beihilferechtliche Genehmigung der Südquoten bei Windkraftanlagen. Zudem muss auch das Potential der Wasserkraft u.a. durch Modernisierungen, Effizienzsteigerungen und eine Verbesserung der Vergütung und Rahmenbedingungen auch für die kleine Wasserkraft gehoben werden. Der für die Erneuerbaren Energien vorgesehene Vorrang muss auch für die Wasserkraft gelten.