"Arbeitnehmer brauchen in der Pandemie den besten Schutz"

Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten "Arbeitnehmer brauchen in der Pandemie den besten Schutz"

Arbeitgeber müssen nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Die Verordnung, die am Mittwoch in Kraft getreten ist, enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist.

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Foto zeigt eine Frau im Homeoffice

Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten - soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet die Bundesregierung Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, soweit dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Verordnung ist am Mittwoch in Kraft getreten. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil fordert sie jedoch dringend auf, es in Anspruch zu nehmen.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird gestärkt

Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, müssen die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherstellen. So müssen sie für das Arbeiten im Betrieb zumindest medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können. "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen in der Pandemie den besten Schutz", so Bundesarbeitsminister Heil. Deshalb seien auch die bereits bestehenden Arbeitsschutzregeln weiterhin einzuhalten, insbesondere hinsichtlich des Abstandes und der Maskenpflicht.

Mit der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung setzt die Bundesregierung eine Verabredung aus dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder um. Sie gilt zunächst befristet bis 15. März. Mehr Informationen lesen Sie im ausführlichen Bericht.  Beim Bundesarbeitsministerium finden Sie zudem Fragen und Antworten zur Corona-Arbeitsschutzverordnung .