Veröffentlichung von Lebensmittelverstößen

Frau beim Einkaufen im Lebensmittelmarkt

Das Kontrollsystem für Lebensmittel in Deutschland wird ständig überprüft und gezielt verbessert.

Foto: Jens Komossa

Der Paragraph 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) sieht vor, dass die Überwachungsbehörden der Bundesländer die Öffentlichkeit über erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften informieren. Etwa dann, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass ein Produkt ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann. Das kann sein, wenn Unternehmen gegen Hygienevorschriften verstoßen oder ihre Sorgfaltspflichten nicht einhalten.

Bundesweit einheitliche Fristen

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die amtliche Information über Verstöße gegen das LFGB grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Allerdings müsse sie zeitlich so begrenzt sein, dass sie sowohl den Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information, als auch die Interessen der betroffenen Unternehmen angemessen berücksichtige.

Das am 30. April 2019 in Kraft getreten Gesetz schreibt nun vor, dass die zuständigen Behörden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht einheitlich sechs Monate lang veröffentlichen. Danach sind die Einträge zu entfernen. Bislang hatten die Bundesländer die Befunde unterschiedlich lange veröffentlicht. Das hatte dazu geführt, dass mehrere Gerichte gegen die Vorschrift verfassungsrechtliche Bedenken erhoben hatten und sie seit 2013 nicht mehr angewendet wurde.

Die Gesetzesänderung legt auch fest, dass eine solche Information unverzüglich erfolgen muss. In der Vergangenheit hatte es zum Teil lange Verzögerungen bei der Veröffentlichung gegeben. Zugleich müssen die Behörden umgehend öffentlich mitteilen, wenn der Mangel nachweisbar beseitigt wurde.

Informationsrechte bei Lebensmitteln

Damit sich Interessierte über Lebensmittel schnell informieren können, sind Behörden verpflichtet, nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Anfrage Auskunft zu erteilen. Für akute Fragen speziell zu Lebensmitteln haben die Bundesregierung und die Bundesländer gemeinsam ein Internetportal eingerichtet. Hier veröffentlichen die zuständigen Behörden entsprechende Warnungen www.lebensmittelwarnung.de .

Möchten sich Interessierte über die Kennzeichnung von Lebensmitteln informieren oder fühlen sie sich in ihrer Erwartung enttäuscht, können sie das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de nutzen. Dieses wird vom Bundeslandwirtschaftsministerium gefördert.

Lebensmittelkontrolle durch die Länder

Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. Dabei muss das Lebensmittelkontrollsystem ständig überprüft und gezielt verbessert werden, um veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

Die Untersuchungen der Bundesländer zeigen: Die Lebensmittel im deutschen Handel sind sicher. Die Beanstandungsquoten lagen in den vergangenen fünf Jahren zwischen 11,3 und 12,9 Prozent; die Hälfte davon waren Kennzeichnungsfehler. Schwerer zu kontrollieren hingegen ist der Online-Handel. Gerade beim Kauf von angeblichen Nahrungsergänzungs- oder Schlankheitsmitteln ist Vorsicht geboten.