Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
Gute Integrationsleistungen sollen sich künftig auszahlen. Ziel ist es, mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Geduldete zu erreichen. Das Beschäftigungsduldungsgesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
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Das Gesetz enthält Regelungen, damit gut integrierte Geduldete einen verlässlichen Status erhalten können. Zudem ist eine bundeseinheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung vorgesehen.
Klare Kriterien, verlässlicher Status
Mit der neu eingeführten Beschäftigungsduldung werden klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definiert, die ihren Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst sichern und die gut integriert sind.
Diese Beschäftigungsduldung kann nach 30 Monaten bei Vorliegen der Voraussetzungen und verbesserten Sprachkenntnissen in eine Aufenthaltserlaubnis führen.
Asyl- und Erwerbsmigration bleiben getrennt
Hinsichtlich der bereits bestehenden Regelung der Ausbildungsduldung werden wesentliche Voraussetzungen konkretisiert, um eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis zu erreichen. Zudem werden staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Assistenz- und Helferberufe einbezogen, soweit darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt. Damit setzt die Bundesregierung auch ihren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.
Mit diesen Regelungen hält die Bundesregierung am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration fest.