Entschädigung nach Thomas Cook-Insolvenz
Pauschalreisende, die infolge der Thomas-Cook-Insolvenz Schäden erlitten haben, müssen sich beeilen, wenn sie noch Unterlagen zur Anmeldung für die Ausgleichszahlungen des Bundes einreichen wollen. Dies ist nur noch bis zum 31. Mai 2021 möglich. Der Bund arbeitet mit Hochdruck daran, dass alle Geschädigten möglichst zügig ihr Geld zurückerhalten.
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Die Bundesregierung hatte nach der Thomas-Cook-Insolvenz im September 2019 entschieden, den betroffenen Pauschalreisenden den Differenzbetrag zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie aufgrund ihres Sicherungsscheins von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben, auszugleichen. Bundesverbraucherministerin Christine Lambrecht hatte dazu erklärt: "Wie angekündigt lassen wir die von der Thomas Cook-Pleite betroffenen Pauschalreisenden nicht im Regen stehen.“
Vom 06. Mai bis 15. November 2020 stand dafür ein Online-Anmeldeverfahren für die geschädigten Pauschalreisenden zur Verfügung. Die Anmeldefrist wurde durch erstmalige fristgemäße Anmeldung beziehungsweise Registrierung auf dem Thomas-Cook-Bundportal gewahrt. Bei Rückfragen sowie fehlenden Angaben und Unterlagen werden die betroffenen Pauschalreisenden automatisch kontaktiert und um Nachbearbeitung gebeten. Diese ist noch bis zum 31. Mai möglich. Nur Anmeldungen, die bis zu diesem Termin mit allen erforderlichen Angaben, Belegen und Erklärungen vollständig und fehlerfrei im Portal abgeschlossen sind, können für die Ausgleichszahlung berücksichtigt werden.
Anmeldungen schnellstmöglich abschließen
Pauschalreisende, die ihre Anmeldung bis zum 15. November 2020 auf dem Bundportal angefangen, aber noch nicht abgeschlossen haben, sollten ihre Anmeldung bis spätestens 1. April 2021 abschließen. Nur so wird sichergestellt, dass die Anmeldung das Prüfverfahren durchlaufen kann und noch genug Zeit für eine gegebenenfalls erforderliche Nachbearbeitung bis zum 31. Mai 2021 verbleibt.
Pauschalreisenden der Tour Vital Touristik GmbH oder der Thomas Cook International AG mit dem Sitz in der Schweiz, die ihre Registrierung für das Anmeldeverfahren bis zum 15. November 2020 angefangen, aber noch nicht abgeschlossen haben, wird ebenfalls dringend empfohlen, die Registrierung schnellstmöglich abzuschließen. Der Versand der Persönlichen Identifikationsnummern für das weitere Anmeldeverfahren ist nur aufgrund einer vollständigen und abgeschlossenen Registrierung möglich.
Für weitere Rückfragen, insbesondere bei Problemen im Anmeldeprozess, steht an Werktagen von 8.00 bis 20.00 Uhr eine Hotline unter +49 (0) 361 606 670 12 bereit.