Internationaler Tag der Kinderrechte
Millionen Kinder, Jugendliche und ihre Familien müssen dieses Jahr aufgrund der Corona-Pandemie mit Einschränkungen und einem völlig neuen Alltag zurechtkommen. Wie unterstützt die Bundesregierung Kinder und ihre Familie in herausfordernden Zeiten? Fragen und Antworten im Überblick.
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Wie wichtig sind der Bundesregierung die Belange von Kindern?
Für die Bundesregierung haben die Belange von Kindern eine sehr hohe Bedeutung. Die Bundeskanzlerin hat erst kürzlich wieder betont, man müsse alles dafür tun, dass unsere Kinder und Jugendlichen nicht Verlierer der Pandemie seien. Ihre Bildung, ob in Kita oder Schule, müsse mit das Allerwichtigste sein.
Allein das zeigt, welchen Stellenwert das Wohlergehen der Kinder für die gesamte Bundesregierung hat. Das gilt sowohl ganz allgemein als auch im Besonderen für die Zeit der Corona-Pandemie. Der Bund setzt sich deshalb mit vielfältigen Maßnahmen auf allen Ebenen für den Schutz und die Förderung von Kindern ein.
In Zeiten der Corona-Pandemie ist klar geworden, wie wichtig das Thema Digitalisierung an Schulen ist. Deshalb engagieren sich Bund und Länder gemeinsam mit großem Einsatz, um die Digitalisierung der Schulen weiter voranzubringen.
Was tut die Bundesregierung, um Kinder während der Corona-Pandemie zu unterstützen?
Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, hat die Bundesregierung zahlreiche Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern beschlossen. Darunter:
- der Kinderbonus - in Höhe von 300 Euro pro Kind - dessen Auszahlung im September und Oktober erfolgte,
- der Ausgleich von Verdienstausausfällen für Eltern die ihre Kinder pandemie-bedingt Zuhause betreuen müssen,
- die Verdopplung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende,
- einen leichteren Zugang zum Kinderzuschlag - den sogenannten Notfall-KIZ,
- die Anpassung des Elterngeldbezuges
- sowie die Sofortausstattungsprogramme für digitale Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler und die digitale Ausstattung für Lehrerinnen und Lehrern. Der Digitalpakt Schule wurde somit um zweimal je 500 Millionen Euro aufgestockt - die Gesamtsumme die der Bund bereit stellt beträgt nun 6,5 Milliarden Euro.
Was tut die Bundesregierung darüber hinaus für Kinder?
Gute Bedingungen für Familien helfen auch den Kindern. Die Bundesregierung hat deshalb gerade in diesem Bereich einiges getan, um Familien weiter zu stärken und damit gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern zu fördern.
Kindergeld: Eltern erhalten für jedes ihrer Kinder Kindergeld - unabhängig von ihrem Einkommen. Die finanzielle Unterstützung gilt grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. beziehungsweise für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Um Familien weiter zu entlasten, erhöht der Bund das Kindergeld 2021 um 15 Euro, gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend.
Elterngeld: Das Elterngeld leistet einen wichtigen Beitrag, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Es gibt die Leistung in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Die Bundesregierung hat das Elterngeld kürzlich reformiert, so dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch flexibler organisiert werden kann.
Neben Kindergeld und Elterngeld gibt es noch zahlreiche weitere Leistungen für Familien. So profitieren gesetzlich versicherte Familien zum Beispiel von der beitragsfreien Mitversicherung ihrer Kinder in der Krankenkasse; für Alleinerziehende gibt es einen Entlastungsbeitrag.
Kinderzuschlag: Eine wichtige Rolle beim Kampf gegen Kinderarmut spielt der Kinderzuschlag. Dieser steht Eltern zusätzlich zum Kindergeld zu, wenn sie nicht genug Einkommen haben, um für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz hat die Bundesregierung den Kinderzuschlag erhöht und gleichzeitig einfacher gestaltet. Der Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt und beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind. Zum 1. Januar 2021 steigt er um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind.
Unterhaltsvorschuss: Besonders Alleinerziehende sind von Armut bedroht. Mit dem Unterhaltsvorschuss unterstützt der Bund Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist vom Mindestunterhalt abhängig, der sich wiederum nach dem Existenzminimum des Kindes berechnet. Seit Juli 2017 gilt der Unterhaltsvorschuss auch für Kinder bis 18 Jahre. Ab dem 1. Januar 2021 steigt er um neun bis 16 Euro.
Kinderbetreuungsausbau und Ganztagsausbau: Das Armutsrisiko von Kindern ist nachweislich dann am geringsten, wenn beide Eltern arbeiten gehen und sich Erwerbs- und Familienarbeit nach ihren Vorstellungen aufteilen können. Das Elterngeld leistet hier einen wichtigen Beitrag. Parallel dazu investiert die Bundesregierung in den Ausbau der Kita-Plätze, damit beide Elternteile auch tatsächlich arbeiten können. Zudem treibt die Bundesregierung den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder voran: Schon in diesem Jahr sollen die ersten 750 Millionen Euro von insgesamt 3,5 Milliarden Euro fließen.
Gute-Kita-Gesetz: Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Qualität der frühen Bildung dauerhaft zu verbessern und Familien mit geringem Einkommen zu entlasten. Dafür unterstützt sie die Länder im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro.
Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Für eine gute frühkindliche Bildung und Betreuung braucht es qualifizierte und motivierte Fachkräfte. Um junge Menschen für den Erzieherberuf zu gewinnen und zu halten, stellt das Bundesfamilienministerium im Rahmen des Bundesprogramms "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher" bis 2022 Ländern und Einrichtungen vor Ort rund 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Bildungs- und Teilhabepaket: Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt die Bundesregierung einkommensschwache Familien und übernimmt beispielsweise ganz oder teilweise die Kosten für den Tagesausflug, das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita oder den Mitgliedsbeitrag im Sportverein. Mit dem Starke-Familien-Gesetz hat die Bundesregierung die Leistungen für das Bildungspaket noch einmal verbessert und stellt nun für den persönlichen Schulbedarf beispielsweise 150 Euro pro Schuljahr zur Verfügung. Bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren von dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Kinder- und Jugendmedienschutz: Um Kinder und Jugendliche besser vor Gefahren im Internet und Sozialen Medien zu schützen, hat der Bund das Kinder- und Jugendmedienschutzgesetz reformiert. Damit werden beispielsweise Anbieter künftig verpflichtet, Minderjährige vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Kostenfallen zu bewahren.
Kinder- und Jugendhilferecht: Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung an der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Ziel ist ein wirksames Hilfesystem zu schaffen, das die Familien stärkt und Kinder vor Gefährdungen schützt.
Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechtskonvention, verabschiedet. Die Kernbotschaft: Jedes Kind auf der Welt hat das Recht auf ein behütetes Aufwachsen, die Förderung seiner Entwicklung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 192 Staaten haben das Abkommen ratifiziert. In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit 1992. In Deutschland wird der Weltkindertag übrigens am 20. September gefeiert.