Ein Jahr Investitionsgesetz 

Strukturstärkung in Kohleregionen Ein Jahr Investitionsgesetz 

Wie viele Finanzmittel sind im Rahmen des Investitionsgesetzes in die Kohleregionen geflossen? Wie viele Arbeitsplätze sind dort inzwischen geschaffen worden? Welche Investitionen sind mittlerweile erfolgt? Hierzu hat das Kabinett erste Berichte beschlossen.

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Braunkohle

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr mehr als drei Milliarden Euro für den Strukturwandel in den Kohleregionen ausgegeben

Foto: imago images / Schöning

Ziel dieses Investitionsgesetz ist es, die bisherigen Braunkohleregionen und die Standorte von Steinkohlekraftwerken zu Energie- und Technologieregionen der Zukunft weiterzuentwickeln. Ansatzpunkte sind Innovationen und Digitalisierung, die konsequente und nachhaltige Weiterentwicklung der vorhandenen industriellen Wertschöpfungsketten und kulturellen Anziehungspunkte. 

Zum Stand der Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen nach einem Jahr hat das Kabinett nun erste Berichte beschlossen. Es geht um die Stärkung der Struktur. Die Bundesregierung berichtet darin vor allem über 

  • den Stand der Umsetzung zu den verausgabten Mitteln, 
  • den bereits angesiedelten Stellen in den Kohleregionen, 
  • den getätigten Investitionen in Straßen- und Schienenwege.

Bereits viele Projekte und Arbeitsplätze gestartet

Nach einem Jahr lässt sich feststellen, dass die Unterstützung durch den Bund erfolgreich gestartet ist. Im Rahmen der Finanzhilfen wurden zum 31. August 2021 insgesamt 175 Projekte mit einem verplanten Volumen von 3,01 Milliarden Euro vorgelegt und bestätigt. Zudem hat das Bund-Länder-Koordinierungsgremium 77 Maßnahmen mit einem geplanten Gesamtvolumen von 16,30 Milliarden Euro beschlossen.

Sowohl mit Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen als auch mit eigenen Haushaltsmitteln der jeweiligen Ressorts konnten bereits 2.140 Stellen durch die Ansiedlung von Behörden in den Kohleregionen geschaffen werden.

Mit den Berichten informiert die Bundesregierung über die Umsetzung des Investitionsgesetzes. 
Das Gesetz ist am 14. 8. 2020 in Kraft getreten. Die Bundesregierung gestaltet damit den in den Eckpunkten zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ festgelegten inhaltlichen und finanziellen Rahmen aus. 
Es geht darum,
• durch erfolgreichen Strukturwandel die Arbeitsplätze in den Braunkohleregionen und an strukturschwachen Standorten von Steinkohlekraftwerken zu erhalten und auszubauen,
• die Lebensqualität der in den betroffenen Regionen beheimateten Menschen nachhaltig zu sichern und
• zugleich durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. 
Zum Einen regelt das Gesetz die Finanzhilfen für die betroffenen Länder gemäß Art. 104b Grundgesetz für Investitionen in einem Gesamtumfang bis zu 14 Milliarden Euro bis 2038. Neben diesen direkten Finanzhilfen für die Länder hat sich der Bund verpflichtet, weitere Maßnahmen zugunsten der Braunkohleregionen mit bis zu 26 Milliarden Euro bis 2038 zu finanzieren. 
Darüber hinaus hat sich der Bund das Ziel gesetzt, mit der Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes in den Revieren bis zum Jahr 2028 mindestens 5000 neue, zusätzliche Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen einzurichten.