Soziale Sicherung
Niemand soll aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in existenzielle Not geraten. Die Bundesregierung erleichtert Selbständigen und Familien daher den Zugang zu sozialer Sicherung. Wichtige Arbeitsbereiche unterstützt sie zudem im Kampf gegen Personalmangel. Der Bundestag hat das Sozialpaket beschlossen, der Bundesrat hat zugestimmt.
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Die schnelle Verbreitung des Coronavirus wirkt sich spürbar auf Wirtschaft und Beschäftigung aus. Einzelne Branchen stehen vor großen oder gar vollständigen Ausfällen ihres Geschäftsbetriebs. Oft brechen sämtliche ihrer Aufträge weg. Gründe sind zum Beispiel die Absage von Messen und Veranstaltungen, wegbrechende Lieferketten oder Ladenschließungen. Auch soziale Dienste stellen ihre Arbeit zum Teil ein.
Auf den Sozialstaat kann man sich verlassen
Für Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbständige kann die aktuelle Situation existenzbedrohend werden. Sie verfügen in aller Regel kaum über finanzielle Rücklagen. Zudem haben sie keinen Zugang zu Absicherungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld. Das Sozialschutz-Paket erleichtert ihnen den Zugang zu Sozialleistungen.
Im Schnellverfahren innerhalb einer Woche haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat die Hilfen beschlossen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte dazu im Bundestag: " Diese Bundesregierung und diese Demokratie - das zeigt sich ja heute - werden alles tun, um jeden Arbeitsplatz, um jede Existenz kämpfen, um die soziale Sicherheit in diesem Land zu gewährleisten."
Grundsicherung für Selbständige, Ältere und Erwerbsgeminderte
Selbständige, vor allem Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbständige, erhalten die Grundsicherung für Arbeitsuchende in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch. Dazu werden unter anderem
- die Vermögensprüfungen ausgesetzt,
- die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete als angemessen anerkannt.
Auch ältere und erwerbsgeminderte Menschen können erhebliche Einkommenseinbußen treffen. Dies gilt insbesondere im Falle einer gemischten Bedarfsgemeinschaft, wenn das Einkommen des Hauptverdienenden wegfällt. Berechtigte im Sozialen Entschädigungsrecht können ebenso betroffen sein. Auch in diesen Fällen sollen die beschlossenen Maßnahmen greifen.
Das Gesetz stellt damit sicher, dass in allen Existenzsicherungssystemen ein vergleichbarer Schutz besteht. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020. Bei Bedarf können sie bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.
Kinderzuschlag für Familien
Familien, die Einkommenseinbrüche durch die Corona-Epidemie erleiden, erhalten zeitlich befristet leichteren Zugang zum Kinderzuschlag. Geprüft werden soll nicht mehr das Einkommen aus den vergangenen sechs Monaten, sondern nur das vom vergangenen Monat. Außerdem wird die Vermögensprüfung ausgesetzt.
Für Familien, die im ablaufenden Bewilligungszeitraum den höchstmöglichen Gesamtkinderzuschlag bezogen haben, wurde eine einmalige Verlängerung des Kinderzuschlags um sechs Monate eingeführt - ohne erneute Einkommensprüfung. Damit können die Leistungen ohne Unterbrechung gewährt werden. Dies soll für die Zeit vom 1. April bis 30. September gelten.
Personalengpässen begegnen
Durch die Corona-Epidemie besteht ein besonders hoher Bedarf an medizinischem Personal. Aber auch in anderen systemrelevanten Bereichen kann es zu Personalengpässen aufgrund von Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen kommen. Deshalb erleichtert das Gesetz Rentnerinnen und Rentnern die Weiterarbeit oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung. Dazu hebt sie die jährliche Hinzuverdienstgrenze vorübergehend von 6.300 Euro auf 44.590 Euro an.
Um für ausreichend Arbeitskräfte zu sorgen, wurden darüber hinaus für Bezieher von Kurzarbeitergeld Anreize geschaffen, in ihrer arbeitsfreien Zeit freiwillig zu helfen. Mit dem Sozialschutz-Paket wurden die Zuverdienst-Möglichkeiten für Kurzarbeiter vergrößert. Das hilft zudem Lohnlücken abzufedern.
Außerdem wurde die Zeitgrenze für die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonkräften auf fünf Monate ausgeweitet. Davon profitiert besonders die Landwirtschaft. Um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, schafft das Gesetz außerdem die Möglichkeit, bundeseinheitliche Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz zu erlassen. Während der Pandemie sollen so insbesondere das Gesundheitswesen, die Daseinsvorsorge, aber auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden.
Unterstützung für soziale Dienstleister
Die sozialen Dienstleister in Deutschland sollen sich aktiv in die Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Epidemie einbringen. Doch auch sie sind infolge der aktuellen Lage akut von schwerwiegenden finanziellen Einbußen bis hin zur Insolvenz bedroht. Um sie zu erhalten, unterstützt sie die Bundesregierung mit Zuschüssen. Das betrifft unter anderem Einrichtungen für behinderte Menschen, Dienste für Kinder und Jugendliche, Frauen, Familien, Seniorinnen und Senioren.