Verlässlichkeit im Wandel

Soziale Sicherung in Deutschland Verlässlichkeit im Wandel

Ob Kindergeld, Rente oder Grundsicherung: In Deutschland gibt es viele unterschiedliche Leistungen der sozialen Sicherung. Die Bundesregierung passt sie neuen Entwicklungen an - damit sich die Menschen auf den Sozialstaat verlassen können. 

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Wirtschaftliche und demografische Entwicklung sowie technischer Fortschritt verändern unser Leben, unsere Arbeit, unsere Gesellschaft. Gerade in Zeiten des Wandels ist es wichtig, dass die soziale Sicherung auf einem stabilen Fundament steht und neuen Herausforderungen gerecht wird. 

In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung wichtige sozialpolitische Weichen gestellt - in der Rente, bei Gesundheit und Pflege, im Bereich des Arbeitsmarktes oder bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. In den vergangenen Monaten sind gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten, von denen viele Menschen in Deutschland profitieren.  

Verlässliche Rente

"Die Menschen müssen im Alter eine verlässliche Rente haben", betonte Bundeskanzlerin Merkel zuletzt anlässlich des 70. Jahrestages des Sozialverbandes VdK Deutschland. Diesem Ziel dient beispielsweise das Rentenpaket , das die Bundesregierung 2018 beschlossen hat: Es schreibt ein stabiles Rentenniveau sowie stabile Beiträge vor, hat Leistungen im Bereich der Mütter- und Erwerbsminderungsrente verbessert und Geringverdiener entlastet. Die eingesetzte Rentenkommission "Verlässlicher Generationenvertrag" befasst sich mit der Frage, wie das Rentensystem weiterhin gesichert und fortentwickelt werden kann.

Versicherungsleistungen sind keine Almosen

Die Vielfalt der Leistungen führt dazu, dass die meisten Menschen im Verlauf ihres Lebens vom System der sozialen Sicherung profitieren. Es ist richtig, diese Leistungen auch in Anspruch zu nehmen. Sie sind keine Almosen, sondern stehen den Versicherten zu oder sind gesetzlich fixiert. Doch woher kommt das Geld, das für die Leistungen ausgegeben wird?

Die soziale Sicherung in Deutschland gründet auf dem Solidaritätsprinzip. Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie der Staat zahlen gemeinsam in einen großen Topf, das sogenannte Sozialbudget. In dieses Budget fallen nicht nur die Sozialversicherungssysteme wie Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Auch steuerfinanzierte Förder- oder Fürsorgeleistungen vom Wohngeld über Grundsicherung bis hin zum Elterngeld zählen zum Sozialbudget. 

Grafik zeigt die Höhe der Sozialausgaben und die damit verbundene Quote.

Die Ausgaben für Sozialleistungen steigen kontinuierlich.

Foto: Bundesregierung

2018 betrug das Sozialbudget rund 966 Milliarden Euro - und damit über 200 Milliarden Euro mehr als noch 2009. Stabil zeigt sich hingegen die Sozialleistungsquote: Sie liegt aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung seit 2010 stets bei etwa 29 Prozent.

Die Sozialleistungsquote beschreibt die Höhe der Sozialleistungen im Verhältnis zum BIP. Sie stellt den Zusammenhang zwischen Sozialleistungen einerseits und den im gleichen Zeitraum erbrachten gesamtwirtschaftlichen Leistungen her. Die Höhe dieser Quote informiert über das volkswirtschaftliche Gewicht sozialer Leistungen.

Sozialstaat in Deutschland – eine lange Tradition

In Deutschland hat die Idee, dass der Staat auch Verantwortung für die soziale Sicherung seiner Bürgerinnen und Bürger übernimmt, eine lange Tradition. Bereits ab 1883 wurden in Deutschland Sozialversicherungen eingeführt: zuerst die gesetzliche Krankenversicherung, dann die Unfallversicherung und schließlich die Rentenversicherung. Sie dienten in ihren Anfängen vor allem dem Schutz der Arbeiterschaft. Diese Versicherungen waren – und sind es auch heute – beitragsfinanziert.  

Als zweiten Strang der sozialen Sicherung gab es zudem schon früh die Fürsorge für arme Menschen. Diese wurde im Verlauf des 19. Jahrhundert immer mehr zu einer nationalstaatlichen Aufgabe – auch wenn sich weiterhin private Wohlfahrtsorganisationen, Kirche und die Städte maßgeblich beteiligten. Diese zweigeteilte Struktur der sozialen Sicherung wirkt bis heute fort.   

Verankert ist das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz, und zwar in Art. 20 Abs. 1 GG (demokratischer und sozialer Bundesstaat) und in Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG (sozialer Rechtsstaat). Damit wurden zwei Ziele staatlichen Handelns festgeschrieben: die Herstellung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit.