Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts wird fortgesetzt

Kulturstaatsministern Grütters erklärt: „Vielfach sind historische Handschriften und Bücher in unseren Archiven und Bibliotheken durch Säurefraß, Feuchtigkeit und Schimmel in ihrer Substanz akut gefährdet. Als kultureller Schatz muss dieses Erbe vor dem schleichenden Verfall bewahrt und für künftige Generationen erhalten werden. Wie die Nachfrage zu dem erstmals in 2017 aufgelegten Sonderprogramm zeigt, besteht ein großer Bedarf an Fördergeldern. Auch 2018 sollen für die Rettung des bedrohten schriftlichen Kulturerbes zusätzliche Sondermittel von
1 Million Euro bereitgestellt werden.“

Monika Grütters weiter: „Die Rettung unseres schriftlichen Kulturerbes ist aber nur mit vereinten Kräften von Bund, Ländern und Kommunen zu bewältigen. Insbesondere auf Länderebene lässt sich als Reaktion auf das Sonderprogramm 2017 bereits ein größeres Engagement feststellen. Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Niedersachsen haben ihre Landesmittel erhöht, um sich bei seiner Fortführung auch mit eigenen Förderungen beteiligen zu können.“

In einer ersten Runde des Sonderprogramms 2018 werden zunächst
19 Vorhaben mit Bundesmitteln in Höhe von rund 440.000 Euro gefördert. Mit dabei ist ein Vorhaben des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen zur Sicherung von Akten der International Refugee Organization, die sich der Fürsorge Geflüchteter und Überlebender der NS-Verfolgung annahm. Unterstützt werden u.a. auch ein Vorhaben zur Bewahrung von Beständen der deutschen Künstlerbibliotheken im Rom des
19. Jahrhunderts in der Casa di Goethe sowie ein Vorhaben der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zur Dekontamination preußischer „Staatskassen-Akten“.

Einrichtungen der Länder und Kommunen erhalten ebenfalls Mittel aus dem Sonderprogramm. In Vorbereitung des 200. Geburtstags Theodor Fontanes in 2019 werden mithilfe der Sondermittel ausgewählte Manuskripte der Fontanesammlung des Stadtmuseums Berlin restauriert. Hervorzuheben ist auch das Projekt der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Beständen der Bibliotheca Saxonica. Die geförderten Vorhaben werden durch die zuständigen Länder und Kommunen zu mindestens 50 Prozent mitfinanziert.

Ausgewählt wurden die Maßnahmen auf der Basis von Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die von Bund und Ländern finanziert wird. Weitere Vorhaben sollen in einer zweiten Runde gefördert werden. Hier endet die Antragsfrist am 29. Juni 2018.

Weitere Informationen: http://www.kek-spk.de/home/