Erleichterte Strafverfolgung
Stalker verfolgen, belästigen und bedrohen ihre Opfer oft Tag und Nacht – für Betroffene eine traumatische Erfahrung. Die Bundesregierung möchte die Strafverfolgung erleichtern, schwerwiegende Fälle angemessen bestrafen und auch dem zunehmenden Cyberstalking begegnen. Ein entsprechendes Gesetz ist nun in Kraft getreten.
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„Stalking ist für Betroffene oft schrecklicher Psychoterror – mit traumatischen Folgen", so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht mit Blick auf die Bedeutung des Gesetzes für eine effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings. Durch eine Änderung des Strafgesetzbuches sollen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden.
Strafverfolgung wird erleichtert
Das unbefugte Nachstellen einer Person wird bereits jetzt mit Freiheitsentzug oder mit Geldstrafe geahndet. Das nun in Kraft getretene Gesetz sieht Änderungen des Straftatbestands der Nachstellung vor. Dadurch soll die Anwendung der Vorschrift in der Praxis erleichtert und die Strafbarkeitsschwelle gesenkt werden. Im Gesetz wurde etwa der Begriff „beharrlich“ durch „wiederholt“ ersetzt. Für besonders schwere Fälle wird künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich sein.
Cyberstalking wird erfasst
Erfasst werden sollen künftig auch die zunehmenden Fälle von Cyberstalking. Dabei werden die Opfer zum Beispiel durch so genannte Stalking-Apps beziehungsweise Stalkingware ausgespäht. Damit können Täter auch ohne vertiefte IT-Kenntnisse unbefugt auf E-Mail- oder Social-Media-Konten sowie Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und so deren Sozialleben ausspähen. Im Ergebnis werden die Betroffenen eingeschüchtert, es werden falsche Identitäten vorgetäuscht und Opfer diffamiert.
Das Gesetz greift einen Vorschlag des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus auf. Im Dezember des vergangenen Jahres hatte sich dieser auf einen Maßnahmenkatalog verständigt.