Novelle des BND-Gesetzes
Zentraler Bestandteil der Reform des Bundesnachrichtendienstgesetzes ist neben der Neuregelung der rechtlichen Grundlagen für die technische Aufklärung durch den BND auch die Einführung von Kontrollmechanismen, die die Legitimation der Ausland-Fernmeldeaufklärung stärken sollen.
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Das Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes tritt in einzelnen Bereichen am 22. April 2021 in Kraft – dies gilt insbesondere hinsichtlich des neu einzurichtenden Unabhängigen Kontrollrates. In seinen wesentlichen Teilen tritt das Gesetz im Übrigen am 1. Januar 2022 in Kraft. Mit dem Gesetz wird die rechtliche Grundlage für die technische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) neu geregelt und an den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 (Az.1 BvR 2835/17) ausgerichtet.
Zusätzliche Regelungsinhalte
Darüber hinaus setzt das Gesetz Forderungen des Bundesverwaltungsgerichts um und enthält für den BND eine Rechtsgrundlage für Eingriffe in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland sowie Regelungen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr.
Neue Kontrollmechanismen
Zentraler Bestandteil der Gesetzesreform ist die Einführung von Kontrollmechanismen, die die Legitimation der Ausland-Fernmeldeaufklärung stärken. So wird insbesondere ein neu einzurichtender Unabhängiger Kontrollrat eingeführt, der die Kompetenz zur umfassenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit der gesamten technischen Aufklärung durch den BND erhält.
Mehr Rechtssicherheit
Durch die Neufassung des Bundesnachrichtendienstgesetzes wird die Arbeit des BND an zusätzlicher Rechtssicherheit gewinnen. Die Befugnisse des BND im gesamten Bereich der technischen Aufklärung sind wesentlich präziser als zuvor geregelt. Die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der strategischen Auslands-Fernmeldeaufklärung gewinnt zudem durch den neu geschaffenen Unabhängigen Kontrollrat eine neue Qualität.
Der Bundesnachrichtendienst ist der zivile und militärische Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Er hat den Auftrag, Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zu sammeln, auszuwerten und der Bundesregierung in Form von Meldungen und Analysen zur Verfügung zu stellen.