Sofortprogramm für Schutzmaßnahmen
Wegen der Corona-Pandemie sind Museen in ganz Deutschland geschlossen. Voraussetzungen für ihre Wiedereröffnung sind geeignete Schutzmaßnahmen für Besucher und Personal sowie eine gute Besuchersteuerung. Kleinere und mittlere Einrichtungen werden dabei durch das Programm "Neustart" unterstützt.

Damit Museen wieder besucht werden können, fördert der Bund Schutzmaßnahmen in kleineren und mittleren Häusern.
Foto: Ulrich Weichert
Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat das Programm ins Leben gerufen, um insbesondere kleinen und mittleren Kultureinrichtungen eine rasche Wiedereröffnung nach der Corona-bedingten Schließung zu ermöglichen. Inzwischen wurden die Mittel, die dafür einmalig zur Verfügung stehen, von zunächst zehn Millionen Euro auf zwanzig Millionen Euro verdoppelt.
Zugang und Gesundheitsschutz verbinden
"Mir ist bewusst, dass unsere Kultureinrichtungen - und ihr Publikum - sehnsüchtig darauf warten, ihre 'Pforten' nach der Corona-bedingten Schließung wieder öffnen zu können", erklärt Monika Grütters. Die Museen hätten unter dem Dach des Museumsbundes inzwischen sehr vernünftige und verantwortungsvolle Vorschläge entwickelt, wie sich Zugang und Gesundheitsschutz miteinander verbinden lassen. Das möchte die Staatsministerin für Kultur und Medien durch das Programm Neustart unterstützen.
Finanziert werden Investitionen in den Umbau und zur Ausstattung, zum Beispiel der Einbau von Schutzvorrichtungen oder die Optimierung der Besuchersteuerung. Auch die Einführung beziehungsweise Anpassung digitaler Vermittlungsformate können unterstützt werden. Für die Maßnahmen sind zwischen 10.000 und 50.000 Euro pro Kultureinrichtung vorgesehen. Näheres können Sie den Fördergrundsätzen entnehmen (siehe unten).
Wo können sich Einrichtungen bewerben?
Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten sowie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen, soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.
Anträge können ab dem 6. Mai 2020, 10.00 Uhr, online über die Webseite des Bundesverbands Soziokultur gestellt werden:
antrag.soziokultur.de/neustart
Welche Angaben im Online-Antragsportal erforderlich sind, können Sie auch vorab dem Musterantrag entnehmen (siehe unten).
Bei Fragen zur Antragsstellung können Sie sich an den für Förderungen im Rahmen dieses Programms zuständigen Bundesverband Soziokultur wenden:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Programm-Website www.neustartkultur.de.“
Dieser Beitrag wurde aktualisiert am 22.05.2020