Neue Mittel zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts – Kulturstaatsministerin Grütters: "Wertvolle Originale für die Zukunft sichern"

Mit rund zwei Millionen Euro unterstützt der Bund in diesem Jahr Projekte zur Rettung historischer Akten, Handschriften und Büchern in Archiven oder Bibliotheken in ganz Deutschland. Dazu gehört unter anderem ein Vorhaben der Stiftung Niedersächsisches Wirtschaftsarchiv zur Reinigung und Restaurierung des Archivs der Göttinger Orgelbaufirma Ott. Im Jahr der Orgel werden damit unersetzliche Pläne und Zeichnungen zu über 1.100 Orgelbauprojekten nachhaltig gesichert. Ein weiteres Projekt der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg der Goethe-Universität in Frankfurt am Main widmet sich dem Erhalt zentraler Quellen zur Erforschung der Kolonialgeschichte: Von Säurefraß bedrohte Bestände der Deutschen Kolonialgesellschaft sollen entsäuert und in neuen Schutzverpackungen fachgerecht aufbewahrt werden.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärt: „Der Erhalt unseres schriftlichen Kulturerbes ist ein nationaler Kraftakt, den unsere kulturellen Einrichtungen aufgrund des Umfangs der Schäden nicht allein stemmen können. Wir wollen wertvolle Originale für die Zukunft sichern. Mit dem Sonderprogramm des Bundes bieten wir gezielt unsere Unterstützung an, indem wir Ländern, Kommunen, Kirchen und anderen Trägern die Rettung wichtiger Bestände ermöglichen.“

Insgesamt wurden mit dem Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts seit 2017 bereits mehr als 465 Projekte mit Bundesmitteln in Höhe von rund 13,7 Millionen Euro ermöglicht. Förderschwerpunkte sind vor allem Maßnahmen zur Entsäuerung, zur Trockenreinigung oder zur Verpackung großvolumiger Bestände historischen Schriftguts. Dieses ist vielerorts bedroht durch alterungsbedingten Papierzerfall und Tintenfraß sowie durch unzureichende Lagerungsbedingungen.

Die Vorhaben sind grundsätzlich durch die Einrichtungen, Länder und Kommunen zu mindestens 50 Prozent mitzufinanzieren. Ausgewählt werden sie auf Basis entsprechender Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die gemeinsam von Bund und Ländern getragen wird.

Das Sonderprogramm des Bundes ist eine von zwei Förderlinien zum Erhalt schriftlicher Originale. Die KEK-Modellprojektförderung nimmt in einer zweiten Schiene, die gemeinsam mit der Kulturstiftung der Länder (KSL) gefördert wird, vor allem exemplarische Maßnahmen in den Blick.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kek-spk.de .