Bericht an EU-Kommission
Mit welchen Maßnahmen geht Deutschland seine gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen an? Wie wird die Wirtschaft in Zeiten der Corona-Pandemie unterstützt? Diese und weitere Fragen werden im Nationalen Reformprogramm beantwortet – einem Bericht für die EU-Kommission, den das Kabinett beschlossen hat.

Mit dem Nationalen Reformprogramm antwortet die Bundesregierung auf die länderspezifischen Empfehlungen der EU.
Foto: picture alliance / Daniel Kalker
Das Bundeskabinett hat am 23. März 2021 das Nationale Reformprogramm 2021 beschlossen. Darin berichtet die Bundesregierung – wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten auch – an die EU-Kommission über Reformen und Maßnahmen zur Bewältigung gesamtwirtschaftlicher Herausforderungen.
Maßnahmen von Bundes- und Landesebene werden erfasst
Hintergrund für die Erstellung dieses Berichts sind die zuvor vom Rat der Europäischen Union herausgegebenen, länderspezifischen Empfehlungen. Das Nationale Reformprogramm entspricht einer Antwort der Bundesregierung auf diese Empfehlungen.
In Deutschland werden zudem neben der Bundesebene auch die Länder erfasst. In diesem Jahr nimmt die Bundesregierung Stellung zu den länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für die Jahre 2019/20 und 2020/21.
Wirtschaftliche Reformen und Bekämpfung der Corona-Pandemie
In diesem Jahr verdeutlicht das Nationale Reformprogramm vor allem die umfassenden Rettungspakete und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Es wird zudem durch den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) ergänzt. Auch hier werden die länderspezifischen EU-Empfehlungen aufgegriffen.
Übermittlung an EU-Kommission
Das NRP wird bis Ende April im zeitlichen Zusammenhang mit dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) an die Europäische Kommission übermittelt. Die vom Kabinett beschlossene Fassung des NRP finden Sie Bundeswirtschaftsministerium.