Agrarpolitik
Die Landwirtschaft trägt effektiv zu mehr Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz bei. 2020 stehen bis zu 75 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um entsprechende Maßnahmen zu fördern. Ein entsprechendes Gesetz ist am 20. Dezember 2019 in Kraft getreten.
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Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Landwirte, die auf eine nachhaltige Bewirtschaftung setzen, stärken. Er ermöglicht es, im Antragsjahr 2020 sechs Prozent der so genannten "Direktzahlungen" aus der "Ersten Säule" der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in die "Zweite Säule" umzuschichten. Damit steht mehr Geld zur Verfügung für Maßnahmen, die dem Umweltschutz oder der Förderung des Ökolandbaus dienen.
Die Gemeinsame Agrarpolitik
Im Rahmen der EU-Agrarpolitik erhalten Landwirte "Direktzahlungen" zur Einkommens- und Risikoabsicherung. Diese "Erste Säule" der Gemeinsamen Agrarpolitik orientiert sich an der bewirtschafteten Fläche. Hier gilt: Umso größer diese ist, desto höher fallen die Direktzahlungen aus. Für diese Säule erhält Deutschland in der Förderperiode von 2014 bis 2020 jährlich rund 4,8 Milliarden Euro von der EU.
Förderung von Umweltschutz und ökologischem Landbau
Aus den Mitteln der "Zweiten Säule" werden gezielt Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung finanziert. Es werden beispielsweise der ökologische Landbau und verschiedene Agrarumweltprogramme gefördert. Ein Teil der Gelder fließt auch in die Entwicklung von Dörfern, in die Internetversorgung, den Tourismus oder den Hochwasserschutz. Für diese Säule stehen in Deutschland jährlich rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Bundesregierung will bis 2030 die landwirtschaftliche Nutzfläche, die für den Ökolandbau genutzt wird, auf 20 Prozent steigern. Derzeit sind es neun Prozent.
Mehr Geld für ländliche Entwicklung
Bisher war im so genannten "Direktzahlungen-Durchführungsgesetz" für die Antragsjahre 2015 bis 2019 geregelt, dass 4,5 Prozent der jährlichen EU-Förderung für die Direktzahlungen als zusätzliche Mittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung umgeschichtet werden. Mit dem geänderten Gesetz wird dieser Prozentsatz um 1,5 Prozent auf sechs Prozent gesteigert. Es zielt darauf ab, dass bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierte Maßnahmen weiter finanziert und zusätzliche neue Maßnahmen angeschoben werden können.