200 Millionen Euro für mobile Luftfilter

Sicherer Schulbetrieb 200 Millionen Euro für mobile Luftfilter

Die Bundesregierung unterstützt die Anschaffung mobiler Luftreiniger, um den Präsenzbetrieb in Schulen und Kitas möglichst sicherzustellen. Das hat das Kabinett beschlossen. Insgesamt wird der Bund den Ländern 200 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

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Die Grafik trägt den Titel „Bund fördert Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten“ (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Die Förderung der mobilen Luftfilter richtet sich an Kitas und Schulen.

Die Grafik trägt den Titel „Bund fördert Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten“, darunter stehen drei Punkte. Punkt 1: „Für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit“, Punkt 2 „In Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren“, Punkt 3: „Höhe der Förderung: insg. 200 Millionen Euro“.

Foto: Bundesregierung

„Wir haben heute im Kabinett einen wichtigen Beschluss für Schulen und Kitas getroffen. Wir stellen den Ländern Geld zur Verfügung, um diese finanziell bei der Beschaffung von mobilen Raumluftreinigern zu unterstützten“, betonte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen

Die Bundesregierung stellt für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten insgesamt 200 Millionen Euro bereit. Die Geräte sollen dabei helfen, das Infektionsrisiko soweit wie möglich zu reduzieren und die Gesundheit von Schul- und Kitakindern zu schützen. Der Förderanteil des Bundes beträgt dabei bis zu 50 Prozent. Die Beantragung der Mittel und die Umsetzung erfolgen über die Länder.

Bereits seit vergangenem Herbst fördert der Bund die Aufrüstung von stationären Luftfilteranlagen in öffentlichen Einrichtungen wie Hochschulen, Kitas und Schulen. Auch beim Neueinbau trägt der Bund inzwischen bis zu 80 Prozent der Kosten. Bis zum Beginn des neuen Schuljahrs wird es jedoch – trotz intensiver Bemühungen – nicht möglich sein, flächendeckend stationäre Lüftungsanlagen einzubauen. Daher sollen die mobile Luftfilter zum Einsatz kommen.

Unterstützung vor allem für Kitas und Grundschulen

Die Förderung mobiler Luftfilter gilt für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren, das heißt vor allem in Kindergärten und Grundschulen. Zum Hintergrund: Kindern unter zwölf kann bis auf Weiteres kein Impfangebot gemacht werden. Gleichzeitig besteht die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos dann, wenn Klassen- oder Gruppenräume nicht oder nicht ausreichend belüftet werden können.