Migration ordnen, steuern und begrenzen

Geordnete-Rückkehr-Gesetz Migration ordnen, steuern und begrenzen

Damit der Rechtsstaat bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht entschlossen handeln kann, werden die in der Praxis noch fehlenden rechtlichen Instrumentarien geschaffen. Zugleich wurde mit dem "Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" eine besondere Passbeschaffungspflicht eingeführt. Das Gesetz ist am 21. August 2019 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten.

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Abgelehnte Asylbewerber steigen in ein Flugzeug. Sie werden von Bundespolizisten begleitet.

Die Bundesregierung hat den von Bundesinnenminister Seehofer vorgelegten Entwurf des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes beschlossen. 

Foto: picture-alliance/dpa/Seeger

Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Damit abgelehnte Asylbewerber Deutschland in der ihnen gesetzten Frist auch tatsächlich verlassen, will die Bundesregierung die Rückkehrpraxis verbessern. Hierzu sieht sie eine Reihe von Maßnahmen vor. So hat, wer nicht an der Klärung der eigenen Identität mitwirkt, mit Sanktionen zu rechnen.

Darüber hinaus ist es Behörden zukünftig leichter möglich, zur Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnte Asylbewerber in Gewahrsam zu nehmen. Zudem sollen straffällige Asylbewerber schneller ausgewiesen und der Vollzug deutlich verbessert werden. Für rechtswidrig eingereiste Personen, die in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus haben, soll es in Zukunft keine Sozialleistungen geben.

Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz wurde inzwischen vom Bundesrat gebilligt.

Wesentlicher Teil der Migrationspolitik ist die Rückkehr derer, die kein Bleiberecht in Deutschland haben. 

Spracherwerb, Ausbildung und Beschäftigung fördern

Mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz will die Bundesregierung vor allem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete stärker unterstützen, die sich um Ausbildung und Arbeit bemühen. Auch Geflüchtete, bei denen noch nicht klar ist, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben, sollen ihren Lebensunterhalt möglichst selbst verdienen können.

Im Einzelnen sieht das Gesetz einen besseren Zugang zu Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen sowie zur Ausbildungsförderung vor. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive werden frühzeitig für die Arbeitsaufnahme gefördert. Bislang war ihre Beschäftigungsförderung nur befristet möglich.

Ausbildung und Ehrenamt stärken

Um Asylbewerber in ihrer Motivation zu bestärken, eine Ausbildung zu machen und ihre spätere Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern, hat der Deutsche Bundestag zudem eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen.

So sollen Asylbewerber künftig nicht mehr nach dem 15. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland aus dem Leistungsbezug herausgefallen. Damit möchte die Bundesregierung Ausbildungs- und Studienabbrüchen unter Geflüchteten entgegenwirken. Darüber hinaus sollen ausbildende Betriebe mehr Rechts- und Planungssicherheit erhalten.

Für Flüchtlinge, die sich ehrenamtlich betätigen, soll es einen Freibetrag von 200 Euro monatlich geben. Denn ein Ehrenamt kann beim Spracherwerb und bei dem Aufbau persönlicher Kontakte helfen und damit zur Integration beitragen.

Neue Bedarfsätze für Asylbewerber

Zusätzlich hat der Bundestag die Bedarfsätze für Asylbewerber angepasst. Der Bedarf für Strom und Wohnungsinstandhaltung wird künftig aus der Geldleistung ausgegliedert und als Sachleistung erbracht. So sinken zwar die Geldleistungssätze, materiell werden die Leistungen jedoch voll erbracht. 

Für Leistungsberechtigte, die in einer Sammelunterkunft leben, sinken die Leistungen zusätzlich, da bestimmte Kosten, etwa für die Mediennutzung, nicht für jede Person in voller Höhe anfallen.